20. März 2013

Kontinuierliche Förderung der Sprachkompetenz für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an allen Schularten

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1.000 qualifizierte Junglehrerinnen und Junglehrer mit dem Ausbildungsfach Deutsch im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ fortzubilden und diese ab dem Schuljahr 2013/2014 zur bayernweiten systematischen Sprachförderung an allen Schularten einzusetzen. Der Bedarf soll durch Bewerberinnen und Bewerber der Wartelisten abgedeckt werden, so dass das Programm zeitnah beginnen kann und qualifizierte Lehrkräfte zum Einsatz kommen. Die Lehrkräfte sollen die Option bekommen, nach Ablauf von fünf Jahren in den regulären Schuldienst zu wechseln. Das Programm hat den Auftrag, auf bereits bestehenden und erfolgreichen Deutschfördermaßnahmen aufzusetzen und eine kontinuierliche Sprachförderung in der Grundschule und der Sekundarstufe I aller Schularten zu gewährleisten, da diese für den schulischen Erfolg der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund unerlässlich ist.

Begründung:
Fehlende oder geringe Deutschkenntnisse sind für Schulanfängerinnen bzw. -anfänger und spät einsteigende Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache ein großes Hemmnis für die Integration und den Schulerfolg. Trotz einiger Bemühungen und existierender Sprachförderung sind Kinder mit Migrationshintergrund nach wie vor benachteiligt im bayerischen Schulsystem, etwa beim Übertritt in die weiterführenden Schulen, aber auch beim erfolgreichen Bestehen der angestrebten Abschlüsse. Ein Grund dafür ist die große Bedeutung der sog. Bildungssprache für den Schulerfolg in vielen Fächern. Kinder mit Migrationshintergrund haben zu Hause nicht immer ausreichend Möglichkeit, diese „deutsche Bildungssprache“ zu hören und zu sprechen. Erfahrungen aus anderen Einwanderungsländern, aber auch wissenschaftliche Untersuchungen machen deutlich, dass neben dem Anfangsunterricht in der deutschen Sprache eine kontinuierliche Sprachförderung nötig ist, damit die Schülerinnen und Schüler das erforderliche Sprachniveau und die Kompetenz in Deutsch erreichen können und sie nicht weiter schulisch benachteiligt sind.
Sprachliche Bildung ist ein wesentlicher Aspekt des Bildungsauftrags und der Integrationsleistung von Schule, sie ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe der jungen Menschen und für ihre Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.