19. Oktober 2015

Kommunale Integrationszentren in Bayern einrichten

Unser Dringlichkeitsantrag vom 19.10.2015

Der Landtag wolle beschließen:
 Die Staatsregierung wird aufgefordert,

─  zeitnah mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ein Konzept zur Errichtung Kommunaler Integrationszentren in jedem Landkreis und den kreisfreien Städten zu erarbeiten,

─  in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt für die Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums mindestens zwei Stellen zu finanzieren,

─  für die Koordinierung, fachliche Beratung und Weiterentwicklung der Kommunalen Integrationszentren eine zentrale Stelle zu gründen.

Begründung:

In den Gemeinden und in den Kreisen zeigt sich, ob Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt gelingen kann oder nicht. Während Großstädte wie München, Nürnberg und Augsburg kommunale Integrationspolitik frühzeitig als Schwerpunkt erkannt haben, besteht in ländlichen Regionen dringender Nachholbedarf. 
Ein zentrales Handlungsfeld kommunaler Integrationspolitik liegt in der Förderung der Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Bildungswesen – angefangen bei der Elementarerziehung über die Schulen bis hin zum Übergang in Ausbildung und Beruf. Die Grundlagen für eine erfolgreiche Integration und gesellschaftliche Teilhabe werden bereits im Kindesalter gelegt – und setzen sich fort in der gesamten Bildungs- und Berufsbiografie. Kinder und Jugendliche sind besonders 
 von den Selektionsmechanismen in unserem dreigliedrigen Schulsystem und später an der Schnittstelle von der Schule in die Berufsausbildung betroffen. Zur Optimierung der Wahrnehmung von Integration als Querschnittsaufgabe auf kommunaler Ebene sind ferner ein systematisches Informationsmanagement bezüglich der Integrationsbedarfe und -angebote vor Ort sowie die Vernetzung aller integrationsrelevanten Akteure erforderlich. Die Notwendigkeit der Vernetzung bezieht sich zum einen auf kommunale Gremien, Ämter und Einrichtungen, zum anderen auf freie Träger von Integrationsangeboten inklusive der Migrantenselbstorganisationen.

Nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen wird in Bayern künftig ein Netzwerk an Kommunalen Integrationszentren errichtet, um leistungsfähige Strukturen für Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene zu schaffen und zu stärken. Nordrhein-Westfalen verfügt seit Jahrzehnten über ein landesweites Netzwerk an „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien“ (RAA) und eine zentrale Koordinierungsstelle RAA.

Daran anknüpfend sollen in Bayern mit den Kommunalen Integrationszentren entsprechende Service-, Beratungs- und Dienstleistungseinrichtungen geschaffen werden, in denen interdisziplinär und interkulturell zusammengesetzte Teams Programme, Projekte und Produkte im Bereich der interkulturellen Bildung und Erziehung entwickeln und mit den Akteuren vor Ort umsetzen. Neben der gezielten Förderung der Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen sollen die Kommunalen Integrationszentren allgemeine integrationspolitische Vernetzungs- und Koordinierungsaufgaben wahrnehmen, insbesondere in den Handlungsfeldern Bildung und Ausbildung, Arbeit, Wohnen oder bürgerschaftliches Engagement. Damit werden langfristig Strukturen geschaffen, die vor allem die Bildungschancen für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund verbessern und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in allen gesellschaftlichen Bereichen stärken.

Für die Umsetzung und Konkretisierung kommunaler Integrationsarbeit ist ein örtliches integriertes Handlungskonzept unerlässlich, das alle Bereiche des kommunalen Wirkens einschließt und auch die Zusammenarbeit mit bürgerschaftlichen Akteuren und Institutionen beschreibt. Bei Kreisen als Trägern von Kommunalen Integrationszentren ist eine Abstimmung mit den betroffenen kreisangehörigen Gemeinden notwendig. Die Querschnittsaufgabe kommunaler Integrationspolitik lässt sich nur durch eine integrierte Vorgehensweise angemessen erfüllen. Die Voraussetzungen für eine Förderung von Kommunalen Integrationszentren werden in einer Förderrichtlinie geregelt.

Die Entscheidung über die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums liegt bei dem jeweiligen Kreis bzw. der kreisfreien Stadt. Integrationszentren können auch in interkommunaler Zusammenarbeit errichtet werden. Für die Koordinierung, fachliche Beratung und Weiterentwicklung der Kommunalen Integrationszentren wird eine zentrale Stelle gegründet.

Nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen wird in Bayern ein Netzwerk an Kommunalen Integrationszentren errichtet, um leistungsfähige Strukturen für Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene zu schaffen. Die Bildungs- und Integrationsangebote wenden sich auch an Menschen mit Migrationshintergrund mit einem vorübergehenden oder unsicheren Aufenthalt.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.