4. Dezember 2013

Koalitionsvertrag umsetzen – Residenzpflicht sofort auf ganz Bayern ausweiten!

Unser Antrag vom 04.12.2013

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert:

1. Umgehend die Residenzpflicht für Asylbewerberinnen, Asylbewerber und geduldete Personen auf ganz Bayern auszuweiten. Hierzu sind die Bezirksregierungen und die örtlichen Ausländerbehörden entsprechend anzuweisen.

2. Mit den benachbarten Bundesländern Übereinkommen zur landesübergreifenden Bewegungsfreiheit von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und geduldeten Personen abzuschließen.

3. Das bisherige Antragsverfahren für eine Verlassenserlaubnis abzuschaffen.

Begründung:
Laut Koalitionsvertrag auf Bundesebene soll die Residenzpflicht nur noch auf das jeweilige Bundesland bezogen werden. Damit wird die bisher in Bayern geltende räumliche Beschränkung von Asylbewerberinnen sowie -bewerbern und Geduldeten auf das Gebiet des jeweiligen bayerischen Bezirks, indem sie ihren Aufenthalt haben, hinfällig. Sie ist deshalb umgehend aufzuheben!
Darüber hinaus erhalten die Bundesländer die Möglichkeit, Vereinbarungen über eine landesübergreifende Bewegungsfreiheit zu treffen. Auch hiervon sollte Bayern möglichst schnell Gebrauch machen. Das bürokratische und teilweise kostenpflichtige Antragsverfahren zur Erteilung einer sog. Verlassenserlaubnis widerspricht den Vorgaben des Koalitionsvertrags und ist deshalb umgehend aufzuheben. Zukünftig reicht eine einfache Mitteilung des Asylbewerbers oder Geduldeten unter Angabe des Zielorts aus.
Die Residenzpflicht ist eine Regelung, die Flüchtlinge massiv in ihrer Bewegungsfreiheit behindert. Sie schränkt auch das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit ein: Bei Flüchtlingsmärschen wurden Flüchtlinge in der Vergangenheit wiederholt durch Polizeibehörden daran gehindert, ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf Demonstrationsfreiheit wahrzunehmen. Dabei agierten die Behörden allerdings nicht immer einheitlich. Zudem behindert die Residenzpflicht auch die Mitwirkung im Asylverfahren: Für einfache Konsulatsbesuche ist häufig ein aufwändiges Antragsverfahren notwendig. Diese bürokratischen Antragsverfahren gilt es nun zumindest zu reduzieren und Kosten hierfür einzusparen. Damit erhalten die Betroffenen auch die Möglichkeit, sich besser zu integrieren. Sie können nun Termine besser wahrnehmen, ihre Angehörigen in anderen Bezirken besuchen und auch bezirksübergreifend an Integrationsmaßnahmen teilnehmen.
Da Verstöße gegen die Residenzpflicht als opferlose Straftat zur Kriminalitätsstatistik gezählt werden, tragen sie auch zur Erhöhung der Fallzahlen für Asylbewerber bei. Ein Vergleich mit den Zahlen für deutsche Staatsangehörige wird damit schwierig, im politischen Diskurs durch Rechtspopulisten dennoch als Argument für Restriktionen – wiederum wie die Residenzpflicht verwendet.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 26.03.2014 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der Freien Wähler, abgelehnt.