Kloster Wessobrunn
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Ulrike Gote, Bündnis 90/Die Grünen, vom 13.08.2012 mit den Antworten des Staatsministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Dr. Wolfgang Heubisch, vom 07.01.2013 (kursiv dargestellt)
Wir fragen die Staatsregierung:
zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote und Ludwig Hartmann nehme ich auf Grundlage entsprechender Informationen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, des Landratsamtes Weilheim-Schongau als der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde, des Ordens der Missions-Benediktinerinnen in Tutzing, der Gemeinde Wessobrunn sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus wie folgt Stellung:
1.1. Welche Information hat die Staatsregierung zu einem möglichen Verkauf der denkmalgeschützten Klosteranlage Wessobrunn?
1.2. Wer steht als Investor bzw. Käufer zur Diskussion?
1.3. Wann soll eine Entscheidung getroffen werden?
zu 1.1.-3.: Aufgrund fehlender wirtschaftlicher Grundlagen suchen die im Kloster Wessobrunn ansässigen Missionsbenediktinerinnen seit geraumer Zeit einen
Käufer für die Klostergebäude. Derzeit laufen Verhandlungen des Ordens zu einem Verkauf der Klosteranlage an die Artemed-Kliniken. Sollten diese Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden können, wird die Übernahme der Anlage durch die Artemed-Kliniken nicht realisiert. Ein genauer Zeitpunkt für eine Entscheidung ist nicht bekannt.
2.1. Ist die Staatsregierung hierzu in Gesprächen mit der bisherigen Eigentümerin der Anlage, der Kongregation der Missionsbenediktinerinnen in Tutzing, sowie mit der Katholischen Pfarrpründestiftung Wessobrunn, der Eigentümerin des Pfarrhauses?
2.2. Wer ist in diese Gespräche miteinbezogen?
zu 2.1.+2.2.: Die Staatsregierung ist an den Vertragsverhandlungen nicht beteiligt. Am 12. Dezember 2012 hat Herr Staatsminister Dr. Heubisch mit Vertreterinnen des Ordens, der Gemeinde Wessobrunn und Abgeordneten des Landtags ein Gespräch in der Angelegenheit geführt. Dabei wurde das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gebeten, vom Landratsamt Weilheim-Schongau eine verlässliche Bewertung von zwei Alternativen (Alternative 1: s. Antwort zu Nr. 2.3; Alternative 2: zwei Nutzungen mit zwei Eigentümern) aus brandschutz- und denkmalfachlicher Sicht anzufordern. Auf dieser Grundlage sollen dann ggf. weitere Gespräche geführt werden. Im Vorfeld des Termins vom 12. Dezember 2012 hat die Staatsregierung Gespräche mit dem Orden und der Gemeinde Wessobrunn geführt.
2.3. Wie wird gewährleistet, dass auch die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger in Wessobrunn sowie anderer Beteiligter, wie etwa der Vereinigung Wessofontanum e.V., angemessen berücksichtigt werden?
zu 2.3.: Der Orden hat im Hinblick auf die Berücksichtigung der verschiedenen Interessen anlässlich des Gesprächs am 12. Dezember 2012 Folgendes berichtet: Für die Umsetzung des Klinikkonzeptes wurde in mehreren Terminen mit dem Pfarrer und den Vertretern der Kirchenverwaltung die nachfolgend beschriebene Lösung entwickelt:
1. Der heutige Pfarrgemeindesaal sowie die Pfarrbibliothek und die dazugehörigen Nebenräume bleiben im vollständigen Eigentum der Pfründestiftung. Dieser Teil wird durch eine problemlos zu errichtende Brandschutzwand abgetrennt.
2. Die übrigen Bereiche des Ostflügels werden der Klinik durch ein Erbbaurecht zur Verfügung gestellt.
3. Die Klinik verpflichtet sich, der Pfründestiftung die bisherigen Nutzungen zu ermöglichen. Dabei handelt es sich um:
• Errichtung eines Museums in den Räumlichkeiten der ehemaligen Wohnung des Pfarrers – evtl. unter Verantwortung von Wessofontanum e.V.
• Nutzung des Magdalenensaals für standesamtliche Hochzeiten
• Nutzung des Tassilosaals für Festveranstaltungen der Pfarrgemeinde
• Nutzung des Dachstuhls zur Lagerung von Kunstgegenständen (Ausbau auf Kosten des Klinikbetreibers)
• Falls Bedarf: Einrichtung eines kleines Pfarrbüros
Im Juni wurden unter Leitung eines Notars ein Mediationsgespräch geführt und Lösungswege für eine rechtlich wie wirtschaftlich verträgliche erbbaurechtliche Übergabe aufgezeigt. Als Ergebnis dieses Gesprächs wurde der Notar mit der Erstellung eines Vertragsentwurfs beauftragt. Inhalte dieses Vertragsentwurfs, der nach Auskunft des Ordens der Pfründestiftung vorliegt, sind:
• Erbbaurechtsbestellung für die Gebäudeteile des Prälatenflures mit der Verpflichtung, die bestehenden Gebäude in gutem Zustand zu erhalten. Dauer 60 Jahre.
• Heimfallanspruch des Grundstückseigentümers im Vermögensverfall.
• Dienstbarkeiten für die Pfründestiftung: Zugangsrecht d.h. Zugang, Gänge und Räume für Begehungen und Veranstaltungen der Pfarrei sowie Zugang für Begehungen und Besichtigungen durch Besucher (zu üblichen Besuchszeiten), Speichernutzungsrecht, Heizungsanschlussrecht. Der Erbbauberechtigte bestellt zugunsten der Pfründestiftung zur Sicherung der Rechte eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit und bewilligt die Eintragung im Grundbuch. Die Vertreter der Kirchenverwaltung lehnen nach Auskunft des Ordens und der Gemeinde eine entsprechende Lösung derzeit ab.
Aus der Sicht der Staatsregierung handelt es sich bei dem Vorschlag grundsätzlich um ein denkmalverträgliches Konzept für die Nutzung von Kloster Wessobrunn; das Ergebnis der brand- und denkmalschutzrechtlichen Prüfung der Alternativen bleibt abzuwarten.
3.1. Steht eine primär wirtschaftliche Nutzung der Anlage zur Debatte?
zu 3.1.: Die Klosteranlage soll als Klinik für psychosomatische Erkrankungen genutzt werden. Zur Berücksichtigung der übrigen Nutzungen wird auf die Antwort zu Frage 2.3. verwiesen.
3.2. Wie kann die Zugänglichkeit der historisch einmaligen Anlage für Bürgerinnen und Bürger gewährleistet bleiben, wenn diese wirtschaftlich genutzt werden soll?
3.3. Wie wird dem öffentlichen Interesse an der Anlage, bei derer Instandsetzung nicht zuletzt öffentliche Mittel des Freistaats eingesetzt worden sind, durch eine mögliche wirtschaftliche Nutzung Rechnung getragen?
zu 3.2.+3.3.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2.3. verwiesen.
4.1. Soll die Anlage als Klinik genutzt werden?
zu 4.1.: Die Anlage soll als Klinik für psychosomatische Erkrankungen genutzt werden.
4.2. Wie kann eine Nutzung der Anlage als Klinik mit den Vorgaben des Denkmalschutzes und in Anbetracht der historischen Bedeutung der Anlage gelingen?
zu 4.2.: Nach Mitteilung des Landesamtes für Denkmalpflege auf Grundlage einer Besprechung und Ortseinsicht am 5. September 2012 sieht das Grobkonzept eine strikte Trennung zwischen Therapie- und Übernachtungsbereich vor. Die zukünftigen Zimmer sollen in denjenigen Bereichen lokalisiert werden, die bereits zu Zeiten des Kinderheims vergleichbar genutzt wurden, ohne dass Eingriffe in die barocke Raumstruktur erforderlich wären. Der notwendige Einbau reversibler Badelemente in Form einer „Container-Lösung“ wäre vorstellbar. Unter Umständen könnte die für eine wirtschaftliche Nutzung notwendige Anzahl von Zimmern durch die Errichtung moderater Ergänzungsbauten im Bereich abgegangener Wirtschaftsgebäude (z. B. Richtung Meierhof) ergänzt werden. Die zukünftigen Therapieräume für Gesprächstherapie und vergleichbare Anwendungen sollen ohne jegliche bauliche Veränderungen im Bereich der herausragend gestalteten barocken Flure und Räume eingerichtet werden. Unter der Voraussetzung einer schlüssigen Brandschutz- und Fluchtwegekonzeption (ohne bauliche Brandabschnitte in den dortigen Fluren und ohne Substanz gefährdende Eingriffe an den barocken Böden und Türen) wäre die vorgeschlagene Nutzung aus Sicht des Landesamtes für Denkmalpflege realisierbar.
4.3. Wie steht das Landesamt für Denkmalpflege zu einer wirtschaftlichen Nutzung der Anlage, in etwa als Klinik?
zu 4.3.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4.2. verwiesen.
5.1. Wie verhält sich eine wirtschaftliche Nutzung, etwa als Klinik, zu folgender Aussage der Staatsregierung vom Oktober 2011 (Anfrage der Abgeordneten Gote, Drs. 16/9624), dass das Landesamt für Denkmalpflege bereits 1989 im Bereich der Aufenthaltsräume des Klosters mit ihren aufwendig gestalteten Decken und Portalen Umbauten bzw. Ergänzungsbauten ausgeschlossen und bewusst auf die Ausbildung von Brandabschnitten verzichtet hat?
zu 5.1.: Unter Berücksichtigung der in Nr. 4.2. genannten Aspekte hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege keine grundsätzlichen Bedenken gegen das vorgestellte Nutzungskonzept.
5.2. Wie verhält sich eine wirtschaftliche Nutzung, etwa als Klinik, zu folgender Aussage der Staatsregierung vom Oktober 2011 (Anfrage der Abgeordneten Gote, Drs. 16/9624), dass es lediglich in Teilen des Erdgeschosses im Ostflügel und im baulich stärker veränderten Westtrakt Bereiche gäbe, in denen einen Fortschreibung der stellenweise bereits vorhandenen, kleinteiligeren Nutzung möglich sei und in diesem Fall aber eine rechtzeitige und enge denkmalfachliche Abstimmung baulicher Veränderungen und konservatorischer Maßgaben von Nöten sei?
zu 5.2.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 5.1. verwiesen.
5.3. Wie verhält sich eine wirtschaftliche Nutzung, etwa als Klinik, zu folgender Aussage der Staatsregierung vom Oktober 2011 (Anfrage der Abgeordneten Gote, Drs. 16/9624): „Angesichts der herausragenden historischen, kunst- und landesgeschichtlichen Bedeutung von Kloster Wessobrunn ist eine optimale wirtschaftliche Ausnutzung aus verschiedenen Gründen (insbesondere Brandschutz, Rettungswege und Raumgrößen) nur schwerlich vorstellbar“?
zu 5.3.: Das Landesamt für Denkmalpflege hat auf Grundlage der o.g. Besprechung und Ortseinsicht mitgeteilt, dass die Sondernutzung als Klinik für psychosomatische Krankheiten nach der aktuellen Darstellung nur geringfügige Eingriffe in die bauliche Substanz erfordere. Noch nicht abschließend geklärt sei die Frage nach einem funktionierenden Brandschutz- und Rettungswegekonzept.
6.1. Wäre im Falle einer wirtschaftlichen Nutzung sichergestellt, dass der wahrscheinlich älteste Baum Deutschlands, eine Linde innerhalb der Anlage, geschützt ist?
zu 6.1.: Die sogenannte „Tassilolinde“ ist als Naturdenkmal geschützt und befindet sich außerhalb des Klosterareals auf Gemeindegrund, so dass ihr Bestand nach Auskunft des Landratsamtes Weilheim-Schongau gesichert ist.
6.2. Wäre im Falle einer wirtschaftlichen Nutzung sichergestellt, dass der Pfarrer der Gemeinde Wessobrunn im Pfarrheim wohnen bleiben könnte?
zu 6.2.: Das Pfarrheim (Pfarrsaal und angrenzende Räume, z.B. Gemeindebibliothek) soll im Eigentum der Stiftung bleiben, diese Räume liegen außerhalb des Prälatenflures (s. Antwort zu Frage 2.3). Für die Pfarrhofräume (Wohnung des Pfarrers und Pfarrbüro), die nicht zwingend an die barocken Räumlichkeiten gebunden sind, ist nach Auskunft des Ordens folgende Lösung möglich: die Bereitstellung eines kleinen Pfarrbüros ist durch den Investor zugesagt (s. Antwort zu Frage 2.3); von der Diözese wurde das Angebot unterbreitet, in Wessobrunn eine Wohnung für den Pfarrer anzumieten.
7.1. Wie weit sind die Überlegungen der Staatsregierung gediehen, eine tragfähige Lösung für eine denkmalverträgliche Nutzung gemeinsam mit dem Bayerischen Landesverein für Heimatpflege sowie dem Bezirk Oberbayern zu entwickeln, wie in der bereits zitierten Anfrage der Abgeordneten Gote im Oktober 2011 angekündigt?
7.2. Welche alternativen Nutzungsmöglichkeiten sieht die Staatsregierung?
zu 7.1.+7.2.: Alternative Konzepte für eine Nutzung der Klosteranlage werden aufgrund der laufenden Verkaufsverhandlungen nicht diskutiert.
8.1. Wie steht die Staatsregierung zu einer möglichen alternativen Nutzung der Anlage als Akademie für selten Bauberufe?
8.2. Wie beurteilt die Staatsregierung ein solches Nutzungskonzept vor dem Hintergrund der Geschichte der Anlage, die berühmt ist für die Wessobrunner Schule der Kunsthandwerker?
8.3. Wie könnte eine Nutzung als Akademie finanziert werden?
zu 8.1.-3.: Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat aufgrund eines Vorschlags der Gemeinde Wessobrunn erst vor wenigen Monaten geprüft, ob im Kloster Wessobrunn eine Beschulung von seltenen Bauhandwerken möglich und zielführend wäre, die sich mit dem Erhalt von historischen Gebäuden und Kirchen beschäftigen. Berufe, die sich unmittelbar dem Erhalt und der Renovierung von Kirchen und Klöstern widmen, sind beispielsweise der Stuckateur, der Vergolder oder der Kirchenmaler. Bei diesen Ausbildungsberufen handelt es sich um Berufe, die als Landessprengel beschult werden. Neben der hohen Spezialisierung der Lehrkräfte und der besonderen Ausstattung der Beschulungsstandorte müsste für eine angemessene Unterbringung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler gesorgt werden. Dies bedingt eine Heimunterbringung mit sozialpädagogischer Betreuung. Die Landesinnungsverbände der Maler und Lackierer (Kirchenmaler und Vergolder) sowie der Stuckateure, die vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus befragt wurden, haben sich eindeutig gegen den Standort Wessobrunn ausgesprochen und lehnen eine Verlagerung von München nach Wessobrunn strikt ab. Die Innungen und Ausbildungsbetriebe sind mit der Beschulungssituation in München sowohl hinsichtlich der Ausstattung und Qualität des Unterrichts als auch hinsichtlich der verkehrstechnischen Lage sehr zufrieden. Mit Blick auf die verkehrstechnische Anbindung von Wessobrunn würde sich gegenüber der Landeshauptstadt eine um etwa eineinhalb Stunden verlängerte Fahrzeit ergeben. Besonders problematisch ist die Verkehrsanbindung am Wochenende, wo gegenwärtig lediglich eine Busverbindung von Weilheim nach Wessobrunn eingerichtet ist. Für Schülerinnen und Schüler aus Nord- und Ostbayern, die in der Regel am Wochenende anreisen, wäre Wessobrunn mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht bzw. nur schwer erreichbar. Angesichts der eindeutigen Haltung der Berufsverbände und aufgrund der verkehrstechnischen Lage hält das Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine Beschulung für seltene Bauberufe für nicht zielführend, so dass eine nähere Auseinandersetzung mit der Frage der Finanzierung nicht mehr erfolgte.
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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.
Die außergewöhnlich lange Bearbeitungszeit wurde durch ein Schreiben des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 23.10.2012, damit erklärt, dass erst das in der Antwort der Staatsregierung benannte Gespräch vom 12. Dezember letzten Jahres zur umfassenden Beantwortung unserer Anfrage abgewartet werden müsse.