31. März 2014

Kein Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg

Unser Antrag vom 31.03.2014

2. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 hier: Kap. 13 03 Tit. 883 05

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des 2. Nachtragshaushalt 2014 wird folgende Änderung vorgenommen:

In Kap. 13 03 wird der Tit. 883 05 „ Zuweisung an die Stadt Nürnberg als Sonderfinanzierung Planung Frankenschnellweg“ einschließlich der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 65 Mio. Euro gestrichen.

Begründung:

Mit dem kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs auf Nürnberger Stadtgebiet würde eine Stadtautobahn entstehen, die zusätzlichen Verkehr in Wohngebiete leiten würde. Durch das höhere Verkehrsaufkommen wird es an einigen Stellen zu dauerhaften Grenzwertüberschreitungen von Feinstaub und Stickoxiden kommen. Der Planfeststellungsbeschluss wird vom Bund Naturschutz und von Privatpersonen beklagt. Daher ist bis heute nicht ersichtlich ob es je ein Baurecht für dieses fragwürdige Verkehrsprojekt geben wird. Die Verpflichtungsermächtigung ist daher nicht notwendig.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.