27. Februar 2014

Islamunterricht in Bayern: Vom Modellversuch zum Regelangebot

Unser Antrag vom 27.02.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Bildung und Kultus bis spätestens Ende Mai 2014 schriftlich und mündlich über die Evaluation des Modellversuchs „Islamischer Unterricht“ und darüber zu berichten, wie der Modellversuch künftig in ein flächendeckendes und dauerhaftes Angebot eines gebundenen und konfessionellen Islamischen Unterrichts nach Art. 7 des Grundgesetzes überführt werden kann.

Insbesondere auf folgende Fragen soll im Rahmen des Berichts eingegangen werden:

I. Evaluation:

─  Welche Ergebnisse hat die im Bericht des Kultusministeriums vom 7. Januar 2011 angekündigte Evaluation des Modellversuchs für das Schuljahr 2012/2013 gebracht und welche Zwischenergebnisse der Evaluation für das Schuljahr 2013/2014 liegen bereits vor?

─  Wie viele Schulen waren insgesamt an dem Modellversuch beteiligt (aufgeschlüsselt nach Schularten und Klassenstufen)?

─  Wie viele muslimische Schülerinnen und Schüler konnten insgesamt von dem Modellversuch erreicht werden und welchem prozentualen Anteil der Gesamtzahl muslimischer Schülerinnen und Schüler entspricht dies?

─  Weshalb wurde der Modellversuch nur an einer sehr geringen Zahl weiterführender Schulen (v.a. Realschulen und Gymnasien) erprobt?

─  Wie viele Lehrerinnen und Lehrer standen insgesamt für den Modellversuch zur Verfügung?

─  Wie gestaltet sich die arbeitsrechtliche Situation dieser Lehrerinnen und Lehrer (befristete Arbeitsverträge, Angestellte ohne Befristung, Verbeamtung, Bezahlung nach Tarif)?

─ Wie und wo wurden diese Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet?

─ Inwiefern wurden bzw. werden Islamische Verbände in die Begleitung des Modellversuchs und in die Evaluation einbezogen?

─ Inwiefern unterscheidet sich der im Rahmen des Modellversuchs angebotene „Islamische Unterricht“ von einem vergleichbaren konfessionellen Angebot nach Art. 7 des Grundgesetzes?

II. Weiterentwicklung:

─  Ist die Überführung des Modellversuchs in ein flächendeckendes und dauerhaftes Angebot eines gebundenen und konfessionellen Islamischen Religionsunterrichts nach Art. 7 des Grundgesetzes geplant und – falls nicht – welche Planungen bestehen hinsichtlich der Weiterentwicklung bzw. Ausweitung des Modellversuchs?

─  Könnten die verschiedenen Modelle eines dauerhaften und konfessionellen Islamischen Religionsunterrichts in anderen Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen) Vorbild für ein entsprechendes Angebot in Bayern sein?

─  Sind der Staatsregierung Bemühungen zur Gründung einer Islamischen Religionsgemeinschaft bzw. zur Anerkennung als solche bekannt und welchen Einfluss haben diese Bemühungen auf die künftige Planung zur Weiterentwicklung des Islamischen Religionsunterrichts?

─  Ist im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Unterrichtsangebots eine Überarbeitung des Lehrplans nach dem Erlanger Modell geplant und wer soll daran beteiligt werden?

─  Wie groß ist der derzeit geschätzte Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern für einen dauerhaften und konfessionellen Islamunterricht (nach Schularten)?

─  Welche Pläne hat die Staatsregierung angesichts dieses Bedarfs, die universitäre Ausbildung von muslimischen Religionslehrerinnen und -lehrern an der Universität Erlangen-Nürnberg (oder anderen bayerischen Universitäten) auszubauen?

Begründung:

Bereits vor knapp 30 Jahren wurde an bayerischen Schulen mit der „Religiösen Unterweisung türkischer Schüler muslimischen Glaubens“ ein erstes Modell für Islam-Unterricht eingeführt. Seit dem Beschluss des Landtags vom 13. Dezember 2000, einen Modellversuch „Islamische Unterweisung in deutscher Sprache“ einzurichten, folgt ein Testlauf dem nächsten. Zuletzt wurde 2009 der fünfjährige Modellversuch „Islamischer Unterricht“ gestartet. Dieser endet mit Ablauf des aktuellen Schuljahres.

Obwohl dies der bisher größte Testlauf war, hatten auch weiterhin lediglich ca. 10 Prozent der über 100.000 muslimischen Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, daran teilzunehmen. Wiederholt hat Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle darauf hingewiesen, dass es Ziel des Modellversuchs sei, Islamischen Religionsunterricht als ordentliches Schulfach einzuführen und dass davon „ein deutliches gesellschaftspolitisches Signal“ ausgehe: „Islamische Religionsbildung soll nicht nur Moscheen und Koranschulen überlassen werden. Auch der Staat ist hier in der Verantwortung.“ (Süddeutsche Zeitung, 17. Mai 2010).

Trotz dieser Ankündigung werden im Hinblick auf die Einführung eines gebundenen und konfessionellen Islamischen Unterrichts nach Art. 7 des Grundgesetzes weiterhin vor allem die Hürden betont, die hier im Weg stünden. Andere Bundesländer, wie Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Niedersachsen, haben stattdessen im engen Dialog mit den Verbänden nach Möglichkeiten gesucht, wie bekenntnisorientierter Islamunterricht im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben an den Schulen dauerhaft verankert werden kann. Diesem Vorbild gilt es auch in Bayern zu folgen. Schließlich muss sich die Tatsache, dass die bayerischen Muslime ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft sind, endlich auch im Schulalltag widerspiegeln.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unserem Antrag in der Plenarsitzung am 02.04.2014 mit der Maßgabe, dass der erste Absatz folgende Fassung erhält:

„Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Bildung und Kultus bis spätestens Ende Mai 2014 schriftlich und mündlich über die Evaluation des Modellversuchs „Islamischer Unterricht“ zu berichten. Ob und wie der Modellversuch künftig in ein flächendeckendes und dauerhaftes Angebot eines gebundenen und konfessionellen Islamischen Unterrichts nach Art. 7 des Grundgesetzes überführt werden kann, soll im Anschluss beraten werden.“

einstimmig zugestimmt.