15. Juli 2010

Innkraftwerke – Anfrage zum Plenum

Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum Plenum am 15.07.2010

Ludwig Hartmann (Bündnis 90/ Die Grünen):
Was sind nach Ansicht der Staatsregierung die Ursachen dafür, dass bei der Beteiligung bayerischer Kommunen an den vom österreichischen Stromunternehmen Verbund gehaltenen Innwerken lediglich ein Anteil von 3,4 % erreicht wurde, obwohl die Staatsregierung einen Anteil von 30 % angestrebt hat, wer trägt dafür die Verantwortung und was beabsichtigt die Staatsregierung zu unternehmen, um eine tatsächliche und nennenswerte Beteiligung bayerischer Kommunen an den Innkraftwerken durchzusetzen?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und
Technologie:

Nach Bekanntwerden der Absicht der E.ON AG, die Laufwasserkraftwerke am unteren Inn zu veräußern, hat sich die Staatsregierung sowohl gegenüber dem Unternehmen als auch bei der EU-Kommission für einen Verkauf an einen bayerischen Erwerber eingesetzt. Gleichwohl hat die E.ON AG entschieden, die Kraftwerksgruppe an die Österreichische Elektrizitätswirtschafts AG – Verbund – zu veräußern, die mit 1,375 Mrd. Euro den mit Abstand höchsten Kaufpreis geboten hatte. In einer Vereinbarung mit der Staatsregierung hat sich der Verbund verpflichtet, bis zu 30 % der Anteile an den Innkraftwerken an eine Gesellschaft abzugeben, an der u.a. bayerische Kommunen und bayerische Stromversorgungsunternehmen beteiligt sind, und zwar „zu sinngemäß gleichen Konditionen, wie der Verbund die Geschäftsanteile von E.ON Wasserkraft erwirbt“. In diesem Zusammenhang hat sich die Staatsregierung wiederholt gegenüber dem Verbund dafür eingesetzt, dass den potentiellen Erwerbern der Minderheitsbeteiligung akzeptable Konditionen angeboten werden.
Die Beteiligung i.H.v. 3,46 % durch ein bayerisches Erwerberkonsortium an den Innkraftwerken ist aus Sicht der Staatsregierung ein erster Erfolg. Es ist Sache der Investoren, die Rentabilität einer Investition unter Berücksichtigung des Kaufpreises, der Erlöserwartungen, der eingeräumten Minderheitenrechte und der Konditionen für den Strombezug zu bewerten. Die Staatsregierung ist ggf. bereit, eine eventuelle Aufstockung der genannten Beteiligung bzw. den Zutritt weiterer Investoren zum bayerischen Erwerberkonsortium gegenüber dem Verbund politisch zu unterstützen.

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