6. Mai 2011

Beraterhonorare für externe Berater der Münchner Bewerbungsgesellschaft

Laut Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 28.3.2011 hat die Münchner Bewerbungsgesellschaft seit Beginn ihrer Arbeit 15 externe Berater unter Vertrag genommen.
Für diese externen Berater sind alleine 10.3 Millionen Euro aus dem 33 Millionen Euro Budget der Münchner Bewerbungsgesellschaft veranschlagt.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann beantworte ich wie folgt: 

 1. Ab welcher Höhe des Auftragsvolumens für die externen Berater der Münchner Bewerbungsgesellschaft (Beraterhonorare) muss der Aufsichtsrat um seine Zustimmung befragt werden?

Zu Frage 1:
Die Zustimmung des Aufsichtsrats zum Abschluss von Beratungsverträgen ist bei einem voraussichtlichen Auftragsvolumen von mehr als 50.000 € erforderlich. 

2. Wurde der Aufsichtsrat bereits um Genehmigung von Honorarzahlungen gebeten und wenn ja, wie häufig?

Zu Frage 2:
Vor Beauftragung externer Berater wurde der Aufsichtsrat in sechs Fällen um Zustimmung gebeten, da das Auftragsvolumen 50.000 € überstieg. 

3. In welchem Umfang bewegen sich die verschiedenen Honorare (Angaben in Euro)?

Zu Frage 3:
Angaben zu Einzelhonoraren können mit Blick auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie von der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH zu wahrende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Vertragspartnern nicht gemacht werden. Zum Gesamtvolumen und den einzelnen Auftragnehmern wird auf die Antwort auf die Schriftliche Anfrage von MdL Ludwig Hartmann vom 20.01.2011 betreffend „Aktuelle Finanz
situation der Bewerbungsgesellschaft um die Olympischen Winterspiele 2018“ verwiesen. 

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marcel Huber 

Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt. 

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