11. Juni 2013

Hochwasserschutz und Ursachenbekämpfung

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert:
1. Im Rahmen einer aktiven Klimaschutzpolitik konkrete Zielvorstellungen und Handlungsschritte zur Reduzierung der Treibhausgase vorzulegen. Dabei sind insbesondere die Bereiche fossile Wärmeenergie, landwirtschaftliche Bodennutzung, Energieeinsparung in Haushalt, Gewerbe und Industrie als auch die Reduktion der CO2-Emissionen im Verkehrssektor zum Gegenstand zu machen;
2. Alle Möglichkeiten der Hochwasserrückhaltung zu nutzen:
– die Funktion der Auen als natürliche Überschwemmungsgebiete wiederherzustellen,
– die Renaturierung der Flüsse und Bäche ist voranzutreiben,
– in der Land- und Forstwirtschaft durch eine schonende Bewirtschaftung eine Erhöhung der Speicherfähigkeit der Böden am Ort der Niederschläge zu bewirken,
– Moore zu renaturieren und Entwässerungsgräben in Feuchtwiesen zurückzubauen,
– die Schutzwaldsanierung deutlich zu intensivieren, so dass die Fläche der Schutzwälder, die ihre Schutzwaldfunktion nicht mehr erfüllen kann in den nächsten Jahren deutlich abnimmt,
– Dämme zurückzuverlegen und geplante Flussbaumaßnahmen
an allen bayerischen Flüssen am Hochwasserschutz auszurichten;
3. Die geplanten Hochwasserrückhaltepolder zügig zu realisieren;
4. Bei kommunalen Planungen für Siedlungs- und Gewerbeflächen in potenziellen Überschwemmungsgebieten mit Nachdruck auf die Kommunen einzuwirken,
diese Gebiete von Bebauung freizuhalten und ökologisch für den Hochwasserschutz umzugestalten;
5. Im bayerischen Wassergesetz ein Verbot von Heizölheizungen in ausgewiesenen und geplanten Überschwemmungsgebieten zu verankern und Gewässerrandstreifen
verbindlich vorzuschreiben;
6. Konkrete Handlungsprogramme zur deutlichen Minderung des Flächenverbrauchs und zur Rücknahme der Bodenversiegelung vorzulegen und zeitnah umzusetzen;
7. Den weiteren Abbau des Personals an den Wasserwirtschaftsämtern zu stoppen und für die Aufgaben des Hochwasserschutzes ausreichend Personal vorzuhalten;
8. Neben über- und außerplanmäßigen Ausgaben für kurzfristig notwendige Hilfen und Maßnahmen für die oben genannten Punkte – bei der Aufstellung künftiger Haushalte
ausreichend Haushaltsmittel zu veranschlagen.