16. Mai 2013

Hochwasserschutz für die Donau zwischen Straubing und Vilshofen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, beim Ausbau des Hochwasserschutzes zwischen Straubing und Vilshofen folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • für den Hochwasserschutz oder entsprechende Ausgleichsmaßnahmen sind Grundstücke im Besitz der öffentlichen Hand vorrangig zu verwenden,
  • die Planung und Durchführung der Hochwasserschutzmaßnahmen ist durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf zu steuern, bei Fremdvergaben sind die gültigen Vergaberichtlinien einzuhalten. Bei Fremdvergabe ist aufgrund der hohen ökologischen Wertigkeit des Gebiets und der Notwendigkeit einer ökologischen Baubegleitung auf entsprechende Kompetenz und Qualifikation der Auftragnehmer zu achten,
  • eine ständige ökologische Baubegleitung der Hochwasserschutzmaßnahme ist aufgrund der wertvollen Lebensräume, in die eingegriffen werden muss, unabdingbar. Dabei ist der ökologischen Baubegleitung ausrei-chend Kompetenz für ein Eingreifen bei Maßnahmen einzuräumen, bei deren Umsetzung Natur- und Umweltbelange stärker betroffen sind, als bei der Planung absehbar war. Die ökologische Baubegleitung kann auch, falls dies erforderlich ist, spezielle Detailuntersuchungen, Gutachten und Umplanungen anfordern,
  • naturschutzfachlich erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sind rechtzeitig vor Beginn der Eingriffe zu erstellen und entsprechend zu dokumentieren und
  • die Planungen für Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich zwischen der Isarmündung und dem Ausgang der Mühlhamer Schleife sind unabhängig von Baumaßnahmen in der Wasserstraße zügig weiter zu betreiben und umzusetzen. Beim Hochwasserschutz in diesem Bereich ist da-von auszugehen, dass Staustufe und Schleusenkanal entsprechend dem Bundestagsbeschluss von 2002 endgültig nicht mehr vorgesehen sind.