Haushaltsplan 2013/2014; Förderprogramm zur Erprobung und Optimierung fischfreundlicherer Kleinwasserkraftanlagen (Kap. 12 77 neuer Tit.)
Der Landtag wolle beschließen:
Im Kap. 12 77 (Wasserwirtschaftsämter) wird ein neuer Tit. „Förderprogramm zur Erprobung und Optimierung fischfreundlicherer Kleinwasserkraftanlagen“ eingefügt und pro Haushaltsjahr mit 2.500,0 Tsd. Euro ausgestattet.
Begründung:
Die Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Energiewende in Bayern (Energiekommission) hat mit den Stimmen sämtlicher Landtagsfraktionen die Staatsregierung gebeten, „ein Förderprogramm für kleine Wasserkraftanlagen im kommenden Haushalt aufzulegen“. Bei der Wasserkraftnutzung ist jedoch sicherzustellen, dass die Beeinträchtigungen des Fließgewässersystems so gering wie möglich gehalten werden. Das Förderprogramm sollte daher sinnvollerweise auf die Erprobung und Optimierung besonders fischfreundlicher Techniken (nur beispielhaft seien hier das Schachtkraftwerk oder die Hamann-Turbine genannt) und Vorrichtungen (innovative Rechensysteme) abzielen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, einen Kompromiss zwischen klimaverträglicher Stromerzeugung aus Wasserkraft und einer guten Situation für die Gewässerlebewesen zu erzielen.
Im Gegensatz zu den vorhandenen Tit. 789 02 und 891 01 soll sich das neue Förderprogramm nicht ausschließlich an die Landeskraftwerke GmbH richten. Auch sollen die für das neue Förderprogramm einzustellenden Haushaltsmittel nicht mit den beiden bereits vorhandenen Titeln deckungsfähig sein.