3. März 2011

Haushaltsplan 2011/2012; hier: Fortführung Klimaprogramm Bayern unter Effizienzgesichtspunkten nach erfolgter Evaluation (Kap. 13 31 neuer Tit.)

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Doppelhaushalts 2011/2012 wird folgende Änderung vorgenommen:

In Kap. 13 31 wird ein neuer Tit. „Fortführung Klimaprogramm Bayern“ eingefügt. Der Tit. wird für das Jahr 2012 mit 100 Mio. Euro ausgestattet.
Die Mittel werden gesperrt, bis eine Evaluierung der Maßnahmen des bestehenden Klimaprogramms für den Zeitraum 2008 bis 2011 im Landtag beraten wurde. Die Fortführung des Klimaprogramms ist am Ziel der kosteneffizienten Reduktion von Treibhausgasemissionen auszurichten.

Begründung:
Die vorgesehene Einstellung des Klimaprogramms der Staatsregierung ist u. E. politisch falsch. Das Klimaprogramm muss auch nach 2011 noch fortgeführt werden.
Dafür soll möglichst rasch die Grundlage gelegt werden und nicht erst in einem späteren Nachtragshaushalt.
Die Fortführung des Klimaprogramms muss sich an der durch die Maßnahmen tatsächlich zu erreichenden Reduzierung von Treibhausgasemissionen orientieren. Es soll nicht dazu genutzt werden, andere Pflichtaufgaben des Staates wie Hochwasserschutz oder Sanierung der staatseigenen Gebäude als Klimaschutzprogramm zu vermarkten.
Daher soll zunächst eine Auswertung des bestehenden Maßnahmenpakets erfolgen.
Diese Auswertung soll die tatsächlich bewirkten Treibhausgasreduktionen
benennen und dabei vor allem auch den Aspekt der Kosteneffizienz, d.h. Verringerung der Treibhausgasemissionen je eingesetztes Kapital, berücksichtigen sowie die Frage beantworten, in welchem Umfang private Klimaschutzinvestitionen dadurch zusätzlich ausgelöst wurden.

<<<< Der Antrag wurde am 7.4.2011 im Plenum abgelehnt.