Haushaltsplan 2009/2010; hier: Förderung von Energiesparberatung und Energiespartechnik für einkommensschwache Haushalte (Kap. 13 31 neuer Tit.)
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2009/2010 werden folgende Änderungen vorgenommen:
In Kap. 13 31 wird ein neuer Tit. „Förderung von Energiesparberatung und Energiespartechnik für einkommensschwache Haushalte“ eingerichtet und für 2009 und 2010 mit jeweils 3 Mio. Euro ausgestattet.
Begründung:
Das enorme Energieeinsparpotenzial wird in vielen Haushalten nicht genutzt. Insbesondere einkommensschwache Haushalte haben oft auch aus finanziellen Gründen nicht die Möglichkeiten energiesparende Investitionen zu tätigen. Die erhöhten Ausgaben für Energie belasten nicht nur die betroffenen Haushalte, sondern zum Teil auch die Kommunen, die – etwa bei ALG-II-Beziehern – teilweise für die Kosten aufkommen müssen. Pilotprojekte, wie etwa der „Energiesparservice“ der Caritas Frankfurt waren sehr erfolgreich. Sie verknüpften die Integration von Langzeitarbeitslosen zu Energieberatern mit der Energiesparberatung für einkommensschwache Haushalte und den Klimaschutz in einem Projekt. Die Mittel sollen zur Initiierung vergleichbarer Projekte verwendet werden.
<<<< Unser Antrag wurde am 02.04.2009 im Plenum abgelehnt.