21. Februar 2013

Handeln statt Klagen

Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag stellt fest,
– dass die derzeitig gültigen Regelungen maßgeblich von der Staatsregierung im Jahr 2001 verhandelt, mitbeschlossen und selbstverständlich selbst gelobt wurden,
– dass der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form allen Bundesländern zu wenig Anreize zur Erhöhung ihrer Steuerkraft setzt, da sowohl den steuerstarken Geberländern als auch den steuerschwachen Nehmerländern zu wenig der erzielten Steuermehreinnahmen zu ihrer eigenen Verfügung verbleiben, was zur Folge hat, dass gerade die bayerische Steuerverwaltung personell in einem Maße unterbesetzt ist, sodass eine umfassende und gerechte Erhebung der Steuereinnahmen nicht mehr gewährleistet ist,
– dass das Land Berlin für seine Rolle als Bundeshauptstadt verstärkt vom Bund und nicht über den Länderfinanzausgleich finanziert werden muss,
– dass der Länderfinanzausgleich daher dringend und grundlegend reformiert werden muss, um die Finanzkraft aller Bundesländer zu stärken,
– dass das Grundprinzip der föderalen Demokratie anerkannt bleibt, nach dem die Länderparlamente als Haushaltsgesetzgeber in eigener Verantwortung souverän über ihre Budgets entscheiden, für die sie sich alleine vor den Bürgerinnen und Bürger ihres Landes rechtfertigen müssen und dass deshalb eine Einflussnahme der Geberländer auf die Verwendung der Ausgleichsmittel verfassungsrechtlich unzulässig und undemokratisch ist und dies auch kein Kriterium der Mittelverteilung in einem Finanzausgleich sein kann,
– dass ein Steuerwettbewerb zwischen Bundesländern kein geeignetes Mittel ist, die Finanzsituation der Länder insgesamt zu verbessern, weil er die Disparitäten zwischen den Ländern weiter erhöhen und damit die Höhe des Ausgleichsbedarfs zwischen den Bundesländern ansteigen würde,
– dass eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu einer künftig weiter steigenden Belastung für Bayern führen kann, wenn das Bundesverfassungsgericht wie beim letzten Urteil eine stärkere Berücksichtigung der kommunalen Finanzsituation einfordert,
– dass es unabhängig vom Ausgang einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ureigenste Aufgabe der Politik bleiben würde, die konzeptionelle Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs zu verhandeln,
– dass eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die bestehenden Regelungen zum Länderfinanzausgleich den zu einer Reform unbedingt notwendigen Verhandlungsprozess zwischen den Bundesländern auf Jahre hinaus blockieren und daher eine zeitnahe Lösung des Problems verhindern würde.
Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert,
– von einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen und stattdessen umgehend auf einen ernsthaften, konstruktiven und konzeptionell untermauerten Verhandlungsprozess zwischen den Bundesländern hinzuwirken,
– dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen schriftlich und mündlich über ihre Rolle in den bisherigen Verhandlungen zu berichten und insbesondere darüber, welches Konzept einer Neuordnung des Länderfinanzausgleichs sie dabei bisher zugrunde gelegt hat,
– dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen schriftlich und mündlich über das auf ihr Eckpunktepapier aufgesetzte neue Konzept zur Neuordnung des Länderfinanzausgleichs zu berichten.