Grüne Wälder erhalten: Gericht kippt Pläne für Gewerbegebiet im Teublitzer Waldgebiet
In Teublitz im Kreis Schwandorf sollten an der A93 auf 21 Hektar wertvolle Flächen überbaut werden. Ohne Not sollte ein ökologisch hochwertiger Mischwald, zu dem auch geschützte Sumpf- und Moorflächen mit seltenen Arten wie der Erdkröte oder dem Feinstreifigen Laufkäfer gehören, dem Bagger zum Opfer fallen – obwohl in der Region viele andere Gewerbeflächen zur Verfügung stehen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat nun den Bebauungsplan für das umstrittene Gewerbegebiet für unwirksam erklärt. Damit gibt es dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) recht, der Klage eingereicht hatte.
„Das ist ein wichtiger Etappensieg in Richtung Erhalt wertvoller Waldflächen.
Es ist Zeit, dass Markus Söder seine Praxis beendet, Staatswald für Gewerbegebiete zu opfern!“
– Ludwig Hartmann
Die Entscheidung des Gerichts ist auch der Erfolg vieler engagierter Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die gemeinsam mit dem BN und uns Grünen gegen das Gewerbegebiet gekämpft haben. Ludwig Hartmann freut sich gemeinsam mit ihnen über diesen wichtigen Etappensieg in Richtung Erhalt wertvoller Waldflächen. Es ist Zeit, dass Markus Söder seine Praxis beendet, Staatswald für Gewerbegebiete zu opfern. Wer an Bayern denkt, soll auch in Zukunft grüne Wälder im Kopf haben und keine Blechhallen.
Zum Bericht in der Süddeutschen Zeitung: „Gericht stoppt Pläne für umstrittenes Gewerbegebiet“