Gewerbeanteil der Flächennutzungspläne in Bayern
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 23.03.2016 mit den Antworten des Staatssekretärs des Innern, für Bau und Verkehr, Gerhard Eck, vom 02.05.2016 (kursiv gestellt)
Über den Bayernatlas des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat können die Umgriffe rechtskräftiger, in Aufstellung befindlicher und untergegangener Flächennutzungspläne in Bayern angezeigt werden. Leider liegen die Daten nicht flächendeckend vor. Um eine zielorientierte und an die jeweiligen Regionalstrukturen angepasste Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms bewerkstelligen zu können, ist eine detaillierte Kenntnis regionaler und lokaler Flächennutzung unabdingbar. Als Aufsichtsbehörde der untergeordneten Bau- und Planungsbehörden ist zudem das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr involviert.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt:
Zu dem in der Vorbemerkung der Schriftlichen Anfrage angesprochenen Verhältnis von Bauleitplanung (Flächennutzungspläne) zu Landesentwicklungsplanung ist mitzuteilen, dass das Landesentwicklungsprogramm Leitlinien zur räumlichen Entwicklung und Ordnung in Bayern festlegt. Die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms werden in den insgesamt 18 Regionalplänen, entsprechend der jeweiligen regionalen Gegebenheiten und Erfordernisse, konkretisiert. Für die Regionalpläne sind, sowohl was Aufstellung als auch Fortschreibung betrifft, die Regionalen Planungsverbände zuständig. In den Regionalen Planungsverbänden sind die Kommunen sowie die Landkreise der jeweiligen Region vertreten. Insofern ist dort sichergestellt, dass entsprechende regionale und kommunale Kenntnisse für Aufstellung und Fortschreibung der Regionalpläne vorliegen.
Vorbemerkung zu den Datengrundlagen:
Zur Beantwortung und Erläuterung der Fragen sind 4 Tabellen mit Datengrundlagen des Bayerischen Landesamtes für Statistik beigefügt. Die Tabellen enthalten die Werte für die Jahre 2000 bis 2010 (Datengrundlage ist das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB)) bzw. 2011 bis 2014 (letztes Berichtsjahr) basierend auf dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS). Die GE-und GI-Flächen können nur zusammen ausgewiesen werden, eine Aufteilung ist nicht möglich. Zu den Flächenerhebungen nach Art der tatsächlichen Nutzung ist noch darauf hinzuweisen, dass bis 2008 die Daten nur alle vier Jahre erhoben wurden und ab 2009 dann jährlich. Den Ergebnissen ab dem Jahr 2011 liegt das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) der Bayerischen Vermessungsverwaltung zu Grunde. Es ersetzt das vorher als Datenbasis verwendete Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB). Im Rahmen der ALKIS-Umstellung wurde in Bayern der gesamte Flächendatenbestand komplett neu erfasst. Während beim ALB die Flurstücke mit teils veralteten Nutzungsartenzuordnungen die Datengrundlage bildeten, basiert ALKIS auf digital ermittelten geometrischen Flächen, bei denen überwiegend Luftaufnahmen genutzt werden. Da bei der ALKIS- Umstellung nicht nur der Datenbestand aktualisiert, sondern auch die Nutzungsartenzuordnung teilweise geändert wurde, ist der Vergleich der vorliegenden ALKIS- basierten Daten (Jahre 2011 bis 2014) mit den ALB-Daten der vorangegangenen Jahre erheblich eingeschränkt.
Zu 1.a) Ist der Staatsregierung bekannt, welchen Gesamtumgriff in Hektar die GE- und GI-Flächen in Bayern jeweils haben?
Der Gesamtumgriff an GE- und GI-Flächen betrug zum 31. Dezember 2014 45.000,47 Hektar. (siehe Tabellen „Bodenfläche gesamt – Anteil GE und GI – 2011-2014 (ALKIS)“ bzw. „SuV – Anteil GE und GI – 2011-2014 (ALKIS)“)
Zu 1. b) Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, wie sich die Daten auf die bayerischen Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte verteilen?
Die GE- und GI-Flächen verteilen sich auf die einzelnen Regierungsbezirke folgendermaßen:
Die entsprechenden Daten für die Landkreise und kreisfreien Städte können den beiliegenden Tabellen „Bodenfläche gesamt – Anteil GE und GI – 2011-2014 (ALKIS)“ bzw. „SuV – Anteil GE und GI – 2011-2014 (ALKIS)“ entnommen werden.
2. a) Ist der Staatsregierung bekannt, wie hoch das bayernweite Baurecht für Gewerbeflächen in diesen Gebieten ist?
Hierzu liegen keine Daten vor.
2. b) Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, wie sich die Daten auf die bayerischen Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte verteilen?
Siehe Antwort zu 2.a.)
3. a) Ist der Staatsregierung bekannt, welchen Anteil die GE- und GI-Flächen jeweils an der Gesamtfläche Bayerns haben?
Die Gesamtfläche Bayerns betrug 2014 7.055.011,44 ha. Die Gewerbe- und Industriefläche hatte einen Anteil daran von 45.000,47 ha bzw. von 0,64 %. Diese Daten können der Tabelle „Bodenfläche gesamt – Anteil GE und GI – 2011-2014 (ALKIS)“ entnommen werden.
3. b) Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, wie sich die Daten auf die bayerischen Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte verteilen?
Der Anteil der GE und GI-Flächen an der Gesamtfläche verteilt sich innerhalb der bayerischen Regierungsbezirke wie folgt:
Die entsprechenden Daten für die bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte bitten wir den beiliegenden Tabellen „Bodenfläche gesamt – Anteil GE und GI – 2011-2014 (ALKIS)“ zu entnehmen.
4. a) Ist der Staatsregierung bekannt, welchen Anteil die GE- und GI-Flächen jeweils an der gesamten Siedlungs- und Verkehrsfläche Bayerns haben?
Die GE und GI-Flächen (45.000,47 ha) in Bayern hatten an der gesamten Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV-Fläche) in Höhe von 835.148,15 ha einen Anteil von 5,39 % (Stand 31.12.2014). Diese Daten sind der Tabelle „SuV – Anteil GE und GI – 2011-2014 (ALKIS)“ entnommen.
4. b) Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, wie sich die Daten auf die bayerischen Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte verteilen?
Der Anteil der GE und GI-Flächen an der SuV-Fläche verteilt sich innerhalb der bayerischen Regierungsbezirke wie folgt:
Diese Daten sind der Tabelle „SuV – Anteil GE und GI – 2011-2014 (ALKIS)“ entnommen. Die entsprechenden Daten für die bayerischen Landkreise und kreis- freien Städte bitten wir ebenfalls dieser Tabelle zu entnehmen.
5. Ist der Staatsregierung bekannt, wie sich die in den vorangegangenen Fragen erfragten Daten in den letzten 15 Jahren jeweils jährlich entwickelt haben?
Die Daten liegen vor (siehe Anlage „Datenzusammenstellung – Frage Nr. 5“). Allerdings ist zu bedenken, dass aufgrund der bereits oben in der Vorbemerkung dargestellten Umstellung des Datenerfassungssystems von ALB auf ALKIS die Daten nicht unmittelbar miteinander verglichen werden können.
Die Daten sind in den Tabellen nach den einzelnen Regierungsbezirken folgendermaßen aufgeschlüsselt:
– Bodenfläche gesamt – Anteil Gewerbe- und Industriefläche – prozentualer Anteil von Gewerbe- und Industriefläche an der jeweiligen Gesamtfläche und
– Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV-Fläche) –– Anteil Gewerbe- und In- dustriefläche – prozentualer Anteil von Gewerbe- und Industriefläche an der jeweiligen SuV-Fläche.
Die entsprechenden Daten für die Landkreise und kreisfreien Städte können den beiliegenden Tabellen „Bodenfläche gesamt – Anteil GE und GI – 2000-2010 (ALB)“, „Bodenfläche gesamt – Anteil GE und GI – 2011-2014 (ALKIS)“, „SuV – Anteil GE und GI – 2000-2010 (ALB)“ sowie „SuV – Anteil GE und GI – 2011-2014 (ALKIS)“ entnommen werden.
6. Warum wurden die Angaben zur jeweiligen Geschossanzahl der Gebäude aus der amtlichen Karte im Bayernatlas im Laufe des vergangenen Jahres entfernt?
Im BayernAtlas wird zur Darstellung der Geometrien des Liegenschaftskatasters der WMS (WebMapService) auf die Digitale Flurkarte verwendet. Dieser Dienst (WMS) verwendet als Datengrundlage das Vertriebsdatenarchiv der Digitalen Flurkarte DFK. Mit der Einführung des neuen Liegenschaftskataster-Informationssystems ALKIS in Bayern wurde das Vertriebsdatenarchiv Schritt für Schritt mit ALKIS-Daten befüllt und löste den bisherigen Inhalt ab. Die digitale Erfassung dreidimensionaler Gebäudeinformationen erfolgt jetzt mit ALKIS. Dabei ist die Geschossanzahl ein Teil des ALKIS-Grunddatenbestandes und ist für ganz Bayern zu führen. Diese Daten liegen für ganz Bayern jedoch noch nicht vor. Eine teilweise Präsentation dieser Gebäudeinformationen würde zu Unklarheiten führen (z.B. nur Erdgeschoss oder nicht erfasst). Es werden also nicht alle Gebäudeinformationen aus ALKIS in das Vertriebsdatenarchiv übertragen und stehen dem- nach auch dem WMS-Dienst nicht zur Verfügung. Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass auf Ebene des Flächennutzungsplans lediglich Flächen nach Art ihrer baulichen Nutzung ausgewiesen werden, jedoch noch keine Aussagen über Höhe oder Dichte dieser baulichen Nutzung getroffen werden. Diese Festlegungen finden sich erst auf Bebauungsplanebene wieder.
++++++++++++