18. Januar 2010

Geplantes Gewerbegebiet in Pähl

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.12.2009 mit den Antworten des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 18.01.2010 (kursiv formatiert)

In der Gemeinde Pähl wird derzeit ein neuer Flächennutzungsplan für das Gemeindegebiet bearbeitet. Innerhalb dieses Flächennutzungsplans wurde auch ein Gewerbegebiet ausgewiesen, welches südlich des Ortes entstehen soll. Mit der Begründung einer fehlenden Ortsanbindung und damit Zersiedelung des Ortes wurde dieses Gewerbegebiet bereits einmal von der Regierung von Oberbayern abgelehnt.
Nun wurde von der Gemeinde die Fläche soweit vergrößert (4,6 ha), dass eine formale Ortsanbindung durch eine 0,73 ha große keilförmige Grünfläche hergestellt ist.

Die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern wie folgt:
Vorbemerkung: Der Gewerbeflächenbedarf der einzelnen Gemeinden konnte mit Ausnahme der Gemeinde Pähl in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden. Es werden nachfolgend stattdessen die Gewerbeflächenpotenziale der umliegenden Gemeinden dargestellt. Die Auflistung der Gewerbeflächenbedarfe bzw. -potenziale stützt sich auf Angaben der jeweiligen Landratsämter sowie auf Angaben der Gemeinden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:

1. a) Wie hoch ist der aktuelle Gewerbebedarf in der Gemeinde Pähl und in den umliegenden Gemeinden (z. B. Wielenbach, Raisting, Wessobrunn, Andechs, etc.)?
Zu 1. a):
Die Gemeinde Pähl verfügt über 7,4 ha Gewerbeflächen (incl. der Neuausweisung „Wielenbacher Straße“). Die bestehenden Gewerbegebiete „Unterhirschberg“ (1,3 ha) und „Am Hörnbachl“ (1,6 ha) sind bebaut. Im Gebiet „Wielenbacher Straße“ sind 4,5 ha Gewerbefläche neu geplant.
Die Gemeinde Pähl hat gemäß der Stellungnahme des Landratsamtes Weilheim-Schongau einen Bedarf von 1,7 ha Gewerbefläche, der über eine Anfrage durch die Gemeinde bei den einzelnen Betrieben ermittelt wurde. Im Einzelnen setzt sich dieser Bedarf wie folgt zusammen:
Betrieb zur Herstellung von Tiernahrung 2900 m2, Reinigungsfirma 1500 m2, Baggerverleih 1400 m2, Heizungs- und Sanitärbetrieb 1300 m2, Outlet 2000 m2, Backwaren 1500 m2, Steinmetz 1500 m2 und ein Betrieb für Kunststoffverarbeitung 5000 m2.
Weiterhin besteht auf der ehemaligen Hühnerfarm bereits ein Fliesenhandel mit 0,5 ha. Abzüglich des o. g. Bedarfs von 1,7 ha, des Bestandes von 0,5 ha sowie der Eingrünung von 0,5–0,8 ha verbleiben ca. 2 ha verfügbare Gewerbefläche.
Aktuelles Gewerbeflächenpotenzial in den umliegenden Gemeinden:
Landkreis Gemeinde / ausgewiesene Gewerbeflächen  / verfügbare Gewerbeflächen
WM Raisting 7,9 ha  / 2,4 ha
WM Wielenbach 10,2 ha / 8,3 ha
STA Andechs 16,0 ha* / 5,0 ha
STA Tutzing 73,1 ha  / 19,2 ha
LL Markt Dießen a. A. 6,0 ha / 4,7 ha
* Weitere 2,6 ha befinden sich in Aufstellung.

b) Wie wurde dieser Bedarf ermittelt?
Zu 1. b): Siehe Vorbemerkung.

2. a) Wie ist dieses Vorhaben mit den Ausführungen des Landesentwicklungsprogramms im Kapitel „Nachhaltige Siedlungsentwicklung“ in Einklang zu bringen?
Zu 2. a):
Nach mehreren Abstimmungsterminen entspricht die überarbeitete Planung des Gewerbegebiets „Wielenbacher Straße“ den Anforderungen des Anbindungsgebots gemäß Landesentwicklungsprogramm (LEP) Ziel B VI 1.1.
Auch die Größenordnung der geplanten Gewerbegebietsausweisung von ca. 4,5 ha erscheint im Rahmen einer organischen Siedlungsentwicklung angemessen (vgl. LEP Ziel B VI 1.3). Das Gewerbegebiet „Wielenbacher Straße“ nimmt weniger als 5 % der derzeit im Flächennutzungsplan dargestellten Gesamtsiedlungsfläche der Gemeinde von rund 95 ha (davon ca. 47,5 ha Wohnbaufläche und 39,5 ha gemischte Baufläche) ein.

b) Sollen in Pähl, nach B VI, 2.3 (G), infolge der Ausweisung der Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan, ebenfalls neue Wohnsiedlungsflächen in selbigen für die Gemeinde ausgewiesen werden, und wenn ja, wo,  bzw. wenn nein, warum nicht?
Zu 2. b):
Die Ausweisung von zusätzlichen Wohnsiedlungsflächen ist nach hiesigem Kenntnisstand derzeit nicht geplant.
Die Gemeinde Pähl liegt im allgemeinen ländlichen Raum und nicht in einem Stadt- und Umlandbereich (vgl. Strukturkarte Anhang 3 LEP). Daher ist der Grundsatz B VI 2.3 LEP, wonach die Ausweisung gewerblicher Siedlungsflächen möglichst mit dem Bedarf an Wohnsiedlungsflächen abzustimmen ist, nicht einschlägig.

c) Wird ein Ausgleich bzgl. der Wohnsiedlungsflächen im Einvernehmen mit Nachbargemeinden angestrebt, wenn ja, mit welchen Gemeinden?
Zu 2. c):
Eine aus den landesplanerischen Vorgaben abgeleitete Ausgleichspflicht mit den Nachbargemeinden gemäß Grundsatz B VI 2.3 LEP besteht nicht (vgl. 2 b).

3. Beurteilt die Staatsregierung die Verkehrsanbindung der Gemeinde Pähl, bzw. des geplanten Gewerbegebiets vor dem Hintergrund der Aussage des LEP als ausreichend, dass großflächige Gewerbegebiete in der Regel in geeigneten zentralen Orten mit guter überregionaler Verkehrsanbindung ausgewiesen werden sollen?
Zu 3.:
Bei dem geplanten Gewerbegebiet „Wielenbacher Straße“ handelt es sich nicht um ein „großflächiges Gewerbegebiet“ im Sinne des LEP Ziel B VI 2.4.
Unabhängig davon soll das geplante Gewerbegebiet an die in Planung befindliche Ortsumfahrung von Pähl angeschlossen werden (vgl. Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 18.05.2009, Az. 32-4354.3-St2056-002). Mit der Ortsumfahrung wird auch die Verbindung zur Bundesstraße 2 verbessert, durch die die Gemeinde Pähl gut an das überregionale Straßennetz angebunden ist.

4. Wie viele Hektar freie und erschlossene Gewerbeflächen sind im Landkreis Weilheim-Schongau verfügbar?
Zu 4.:
Da die Gemeinde Pähl zwar im Landkreis Weilheim-Schongau liegt, jedoch direkt an die benachbarten Landkreise Landsberg am Lech und Starnberg angrenzt, erscheint eine Betrachtung dieser drei Landkreise sinnvoll.
Für den Landkreis Weilheim-Schongau verzeichnet die IHK für München und Oberbayern insgesamt 45,0 ha freie Gewerbeflächen, wovon 35,7 ha kurzfristig verfügbar sind (vgl. Strukturdaten der IHK-Gremien Oberbayern, Juli 2009).
Im Landkreis Landsberg am Lech bestehen derzeit gemäß Erhebung durch das Landratsamt Landsberg Gewerbeflächen in einer Größenordnung von insgesamt 229,5 ha. Davon sind aktuell noch 90,4 ha (39,4 %) unbebaut, wovon wiederum 70,4 ha (30,7 %) kurzfristig verfügbar sind.
Für den Landkreis Starnberg verzeichnet die IHK für München und Oberbayern insgesamt 34,0 ha an freien Gewerbeflächen, wovon 22,7 ha kurzfristig verfügbar sind (vgl.Strukturdaten der IHK-Gremien Oberbayern, Juli 2009).

5. a) Wie viele Hektar Gewerbeflächen im Landkreis Weilheim-Schongau wurden innerhalb der letzten fünf Jahre pro Jahr durch Gewerbetreibende genutzt?
b) Wie viele Hektar Gewerbeflächen im Landkreis Weilheim-Schongau wurden innerhalb der letzten fünf Jahre pro Jahr neu ausgewiesen?
Zu 5.:
Zu den Gewerbeansiedlungen bzw. Gewerbeflächenneuausweisungen der letzten fünf Jahre liegen beim Landratsamt Weilheim-Schongau keine Statistiken vor. Nach einer Flächenerhebung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung wurden zwischen 2004 und 2008 rund 18,8 ha Gewerbeflächen im Landkreis WeilheimSchongau neu ausgewiesen.

Anbei finden Sie meine Anfrage samt Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags.

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