Geldwäsche wirksam bekämpfen statt Nutzung von Bargeld beschränken
Unser Dringlichkeitsantrag vom 16.02.2016
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung auf Bundesebene für einen verpflichtenden Austausch von Informationen zwischen Sicherheitsbehörden und Europol einzusetzen.
Bestrebungen, die Nutzung von Bargeld für Bürgerinnen und Bürger weiter einzuschränken, sind zu unterlassen.
Begründung:
Aktuell wird über Beschränkungen bei der Nutzung von Bargeld diskutiert. Die Vorschläge reichen von der Abschaffung des 500-Euro-Scheins bis zur Höchstgrenze von 5.000 Euro für Bargeld-Transaktionen. Begründet werden die Vorschläge mit der Bekämpfung des Terrorismus und der Geldwäsche. Das sind wichtige Ziele, aber die vorgeschlagenen Maßnahmen sind dazu wenig geeignet.
Schon jetzt ist die Verwendung von Bargeld indirekt beschränkt. Das Geldwäschegesetz verlangt, dass bei Bareinzahlungen auf ein Bankkonto ein Nachweis über die Herkunft des Geldes geführt werden muss, wenn es sich um Beträge über 15.000 Euro handelt. Und wer innerhalb der EU mit Bargeld über 10.000 Euro reist, muss auf Nachfrage eines Zollbeamten den Betrag beim Zoll anmelden.
Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden. Bei der Einreise in die EU und bei der Ausreise aus der EU müssen mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr schriftlich beim Zoll angemeldet werden.
Diese Maßnahmen sind, wenn sie konsequent kontrolliert würden, erstens schon starke Einschränkungen und zweitens auch schon bestehende und sinnvolle Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und anderen kriminellen Transaktionen. Darüber hinausgehende Beschränkungen lassen sich so gut wie gar nicht kontrollieren oder gar verhindern.
Das zentrale Problem der Sicherheitsbehörden in der EU ist, dass der für die Bekämpfung illegaler Transaktionen notwendige Austausch von Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden nicht funktioniert. Es gibt nicht zu wenige Informationen über Verdachtsmomente, sondern diese Informationen würden nicht ausgetauscht. Zwar hat nach Artikel 88 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Europol bereits die Kompetenz Informationen der Mitgliedstaaten zu sammeln, zu analysieren, zu speichern, weiterzuverarbeiten und auszutauschen, aber die nationalen Behörden sind nicht zum Austausch verpflichtet. Falls nötig könnte die Flexibilitätsklausel nach Art. 352 AEUV angewandt werden. Demzufolge könnte die neue Verpflichtung durch einstimmigen Beschluss des Rates entsprechend der Ziele von Art. 67 AEUV beschlossen werden. Falls dem nicht alle 28 Mitgliedstaaten zustimmen wollen, könnte die Austauschverpflichtung auch als verstärkte Zusammenarbeit der bereitwilligen Staaten kommen. Das ist der richtige Ansatzpunkt, nicht die Verhinderung legaler privater Veräußerungsgeschäfte. Euro-Banknoten und Münzen sind gesetzliches Zahlungs- mittel in Deutschland. Und die Verwendung von Bargeld steht in der Freiheit des Einzelnen.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 17.02.2016 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.