15. April 2020

Gartencenter, Gärtnereien, Wochen- und Bauernmärkte dienen dem Gemeinwohl – Beschränkungen durch die Corona-Krise überdenken und aufheben

Antrag der Landtags-Grünen vom 15. April 2020:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, Gartencenter, selbstproduzierende Gärtnereien und Direktvermarkter in gleicher Weise wie Lebensmittelläden und Drogeriemärkte zu behandeln, den Verkauf von schnell verderblicher Ware wieder vollumfänglich zu erlauben und die Selbstversorgung der Menschen mit Gemüse, Obst, Kräutern, Stauden und Gehölzen sowie mit regionalen Produkten aus dem Gartenbau und der Landwirtschaft zu ermöglichen.

Dazu soll allen Gartencentern und Gärtnereien unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln die Öffnung ihrer Betriebe erlaubt werden, unabhängig davon, ob über 50 Prozent ihres Sortiments der Lebensmittelversorgung dient. Zudem sollen die Gesundheitsämter angewiesen werden, ihre Ermessensspielräume so zu nutzen, dass in Absprache mit den Kommunen die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden und Bauern- und Wochenmärkte weiterhin stattfinden können.

Begründung:

Laut Umsatzsteuergesetz zählen Blumen, Knollen, Gemüse, Schnittblumen, Früchte und Pflanzen zur Grundversorgung – neben Büchern, Bustickets oder Konzertkarten. Für sie gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent, der es allen Menschen ermöglichen soll, täglich benötigte Güter zu erwerben und am alltäglichen Leben teilzunehmen.

Güter mit ermäßigtem Steuersatz dienen dem Gemeinwohl, aber im Unterschied zu anderen verderben Blumen und Gemüsepflanzen schnell. Sie müssen gewässert, gepflegt, getopft und eingepflanzt werden, um Ernte zu bringen und können auch nicht problemlos überall hin geliefert werden.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum Gärtnereien und Gartencenter geschlossen bleiben müssen, nur eingeschränkt öffnen und liefern dürfen und Märkte nicht stattfinden können, während Lebensmittelläden, Bäckereien oder Drogeriemärkte öffnen dürfen. Die Möglichkeit, in Eigenverantwortung selbst für ausreichende Sicherheitsabstände und die Einhaltung der Hygieneregeln zu sorgen, muss doch all diesen Betrieben in gleicher Weise gewährt werden.
Gärtnereien, Gartencenter und Wochenmärkte leisten zusammen mit den privaten Selbstversorgerinnen und Selbstversorgern einen wichtigen Beitrag zur Lebensmittelversorgung in einer Zeit, in der wir jeden Salatkopf und jede Gurke brauchen können, falls es aufgrund der Corona-Pandemie zu Engpässen in den Versorgungsketten kommen sollte.

Alle staatlichen Auffangnetze werden wohl die Vielfalt der bayerischen Gärtnereien nicht retten, wenn diese ihre Pflanzen nicht verkaufen können. Alles Bestreben, regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen auf- und auszubauen, erleidet extreme Rückschläge, wenn die Direktvermarktung über die Bauern- und Wochenmärkte wegbricht. Die im Zuge der Corona-Krise verhängten Verbote werden momentan überdacht und Stück für Stück gelockert, dazu gehört auch, Gartencenter und Gärtnereien zu öffnen und dafür zu sorgen, dass Bauern- und Wochenmärkte wieder regelmäßig stattfinden.

 

Hier gibt es den Antrag „Gartencenter, Gärtnereien, Wochen- und Bauernmärkte dienen dem Gemeinwohl – Beschränkungen durch die Corona-Krise überdenken und aufheben“ als pdf.