28. Januar 2015

Fracking im Bergrecht verbieten

Unser Dringlichkeitsantrag vom 28.01.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Förderung von Erdgas und Erdöl durch Fracking im Bundesberggesetz und im Wasserhaushaltsgesetz generell untersagt wird.

Begründung:

Das Risiko, unsere Grund- und Trinkwasservorräte schwer und dauerhaft durch den Einsatz der Fracking-Technologie zu beeinträchtigen, rechtfertigt keine kurzzeitige Förderung von vergleichsweise geringen Gasmengen. Wir kritisieren zudem, dass es bisher keine Lösung für die Entsorgung von Frack- und Lagerstättenwasser gibt, obwohl die anfallenden Mengen groß und die Belastung mit umwelt- und gesundheitsgefährdenden Chemikalien hoch sind. Bisher werden diese Abwassermengen ungereinigt in den Untergrund verpresst und können dort Grundwasser gefährden. Fracking kann außerdem kleinere Erdbeben auslösen und verbraucht sehr viel Fläche für Bohrungen und Zufahrten.

Fracking ist unter energie- und klimapolitischen Aspekten vollkommen sinnlos. Bereits die Nutzung der konventionellen Öl- und Gasvorräte würde zu absolut dramatischen Klimaveränderungen führen. Daher ist es unsinnig über die konventionellen Quellen hinaus noch unkonventionelle Quellen erschließen zu wollen. Erschwerend kommt hinzu, dass bei der Förderung von Erdgas und Erdöl aus unkonventionellen Lagerstätten der Energieaufwand wesentlich höher ist. Das heißt, mit Fracking gewonnenes Erdgas und Erdöl beschleunigt den Klimawandel auch durch die höheren Treibhausgasemissionen bei der Förderung.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 29.01.2015 leider in namentlicher Abstimmung mit 61:88 Stimmen abgelehnt.