19. November 2013

Folgen einer möglichen Bewerbung Münchens für die Olympischen Winterspiele 2022

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 24.10.2013, mit den Antworten der Leiterin der Bayerischen Staatskanzlei, Christine Haderthauer, vom 19.11.2013 (Antworten kursiv markiert)

Die Mehrheit der politischen Mandatsträger*innen der Landeshauptstadt München, der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen und der Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land wollen sich auf Basis einer mittlerweile veröffentlichten Konzeptstudie für die Olympischen Winterspiele 2022 bewerben.
Die Konzeptstudie für die Bewerbung 2022 führt aus, dass bereits die Bewerbung 2018 „Bestnoten“ vom IOC erhalten habe (ebenda S.6).

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann beantworte ich wie folgt:

1. Aus welchen Gründen soll die „modernste Eisschnelllaufhalle der Welt“ (laut Internetauftritt der Gemeinde Inzell; http://www.inzell.de/de/eisschnelllauf-weltcup-inzell-maerz-2014 ) im Falle der Ausrichtung der Winterspiele 2022 lediglich als Mediencenter genutzt und nicht ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt werden? Wie betrachtet die Staatsregierung diese Planungen aus finanziellen, studentensportlichen und nachhaltigen Gesichtspunkten, da stattdessen am Rande des Olympiaparks die Sportflächen der Technischen Universität München einer rein temporären Halle für Eisschnelllaufen zum Opfer fallen sollen, die nach den Spielen wieder vollständig rückgebaut werden soll? Welchen nachhaltigen Nutzen sieht die Staatsregierung in solch rein für die Dauer der geplanten Winterspiele nutzbaren Einrichtungen?
zu 1.: Die Austragung aller Eislaufwettbewerbe an einem Ort wäre aus Gründen der internationalen Erfolgsaussichten einer Olympiabewerbung 2022 erforderlich gewesen. Nachteilen der temporären Errichtung einer Eisschnelllaufhalle auf dem Gelände des TUM-Campus standen dabei Vorteile und Einsparungen aus der Unterbringung des Medienzentrums Chiemgau/Königssee in der Eisschnelllaufhalle Inzell gegenüber. Insbesondere wäre die temporäre Errichtung eines als Medienzentrum zu nutzenden Gebäudes verzichtbar gewesen.  

2. Welche Möglichkeiten sieht die Bayerische Staatsregierung um die geplanten Wohnungen auf dem Gelände der Bundeswehr am Olympiapark, nach deren Nutzung als „Olympisches Dorf“, dauerhaft als bezahlbaren Wohnraum zu sichern und zu verhindern, dass diese nicht höchstpreislich an gewinnmaximierende Investoren verkauft werden müssen? Wie bewertet die Bayerische Staatsregierung die ökologische Wertigkeit dieses Gebiets? Befürchtet die Staatsregierung durch die Bautätigkeiten negative Auswirkungen auf den Olympiapark?
zu 2.: Die Entwicklung des Olympischen Dorfes auf dem Gelände der Bundeswehr an der Dachauer Straße wäre in Verantwortung der Landeshauptstadt München erfolgt, die damit auch für eine sozialverträgliche nacholympische Nutzung bzw. Verwertung der Wohnungen zuständig gewesen wäre. In Folge der Ergebnisse der Bürgerentscheide vom 10.11.2013 ist eine Nutzung des Areals für ein Olympisches Dorf nicht mehr vorgesehen.

3. Wie will die Staatsregierung bei der einseitigen Vertragsgestaltung des IOC garantieren, dass eine erfolgreiche Bewerbung „auch lokale und regionale Wertschöpfungsketten stärken und Arbeitsplätze sichern kann und als Impulsgeber für Sport, Wirtschaft, Umwelt und Soziales dienen kann“ (Konzeptstudie S. 58)? Welche empirischen Belege liegen der Staatsregierung vor, die eine solche Aussage rechtfertigen?
zu 3.: Zu einer Stärkung der regionalen Wirtschaft hätten u.a. die Investitionen im Rahmen des Non-OCOG-Budgets sowie Aufträge des Organisationskomitees vor Ort in den Austragungsregionen beigetragen. Von den Auftragsvolumina von zusammen rd. 3 Mrd. Euro hätten bayerische Unternehmen und Unternehmen aus der Region profitieren können. Wertvolle Impulse für Sport, Wirtschaft, Umwelt und Soziales wären zudem von dem im Falle einer Olympiabewerbung vorgesehenen Nachhaltigkeitskonzept ausgegangen.

4. Zu welchen Teilen wird ein eventueller, nicht durch Förderbeiträge von Sponsoren gedeckter Finanzbedarf der Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH, jeweils von den einzelnen Gesellschaftern ausgeglichen?
zu 4.: Vergleiche Antwort zur wortgleichen Frage 1 b) der Schriftlichen Anfrage „Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH II“ des Abgeordneten Ludwig Hartmann.

5. Welche empirischen Daten liegen der Bayerischen Staatsregierung vor, die eine Bezeichnung der geplanten Winterspiele im Jahr 2022 als „klimaneutral“ rechtfertigen würden?
zu 5.: Im Falle der Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Winterspiele 2022 wäre vorgesehen gewesen, die während der Spiele in Deutschland entstehenden Treibhausgasemissionen durch Klimaschutzprojekte in der Region zu kompensieren und weltweit entstehende Emissionen durch internationale Umweltprojekte auszugleichen.

6. Warum hat die Bewerbung Münchens für die Olympischen Winterspiele 2022 bessere Chancen als die Bewerbung für 2018, wenn doch diese schon laut Aussage der Konzeptstudie für 2022 „Bestnoten“ vom IOC erhalten habe? Gibt es nach der Ansicht der Staatsregierung noch bessere Noten als „Bestnoten“?
zu 6.: Neben der Bewertung der Bewerbungskonzeption ist für die Erfolgsaussichten insbesondere auch die internationale Wettbewerbssituation ausschlaggebend. 

7. Werden alle Grundstücke in Garmisch-Partenkirchen, die bei der Bewerbung 2018 nach Widerspruch ihrer Eigentümer*innen nicht zur Verfügung standen, nicht mehr für die Bewerbung 2022 benötigt? Falls nein, auf Basis welcher Verträge kann die Bewerbungsgesellschaft über Grundstücke verfügen, die ihr nicht gehören?
zu 7.: Ja.

8. Wie steht die Staatsregierung zu den Planungen eines rein temporären Baus einer Freestyle- und Snowboard-Halfpipe samt Kapazitäten für 20.000 Zuschauer im Olympiapark München, vor dem Hintergrund, dass erneut der Olympiasee entleert und „provisorisch verfüllt“ werden müsste (Konzeptstudie 2022, S. 22)? Wie beurteilt die Staatsregierung diesen Umgang mit dem Olympischen Erbe der Sommerspiele von 1972? Mit welchen Einschränkungen rechnet die Staatsregierung für die Bürger*innen der Landeshauptstadt München, die den Olympiapark als Erholungs-, Freizeit- und Sportfläche nutzen?
zu 8.: Die Verlagerung der Halfpipe von Garmisch-Partenkirchen in den Olympiapark München wäre eine wirksame Maßnahme zur Verringerung der Flächenbelastung in Garmisch-Partenkirchen gewesen. In Folge der Ergebnisse der Bürgerentscheide vom 10.11.2013 wird die Maßnahme nicht realisiert.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.