5. Februar 2015

Förderung der energetischen Gebäudesanierung

Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann zum Plenum vom 03.02.2015

Zu welchem Ergebnis kamen die Ausschüsse des Bundesrates am 22. Januar 2015 bei der Beratung zur Initiative der Bayerischen Staatsregierung hinsichtlich der steuerlichen Förderung bei der energetischen Gebäudesanierung, wann wurde diese Initiative zuvor offiziell beim Bundesrat eingereicht und seit wann kannte die Bayerische Staatsregierung den Inhalt des im Dezember 2014 von der Bundesregierung veröffentlichten „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“?

 

Antwort der Bayerischen Staatskanzlei:

  • In den mit der Initiative befassten Fachausschüssen des Bundesrates wurde der Entschließungsantrag der Bayerischen Staatsregierung für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung vertagt.
  • Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 beschlossen, den Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen. Die Einbringung erfolgte mit Schreiben vom gleichen Tage.
  • Die Inhalte des „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“ nahm der Ministerrat in seiner Sitzung am 09.12.2014 zur Kenntnis.