4. Juni 2013

Erste Lesung zum Gesetzentwurf der SPD „zur Förderung des Klimaschutzes in Bayern und zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes“

Meine Rede in der Plenarsitzung vom 04.06.2013 als Auszug des Plenarprotokolls

Ludwig Hartmann (GRÜNE):
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Dass die Starkregenfälle, was ja auch Thema der Aktuellen Stunde heute war, weiter zunehmen, ist genau das, was die Klimaforscher die letzten Jahre immer wieder vorausgesagt haben: dass mehr Extremwetterverhältnisse kommen werden. Wir haben heute in der Aktuellen Stunde wiederholt gehört: Ein Jahrhunderthochwasser jagt das nächste – mit den gravierenden Folgen für die Menschen in den betroffenen Gebieten.
Eins ist natürlich auch klar, was Kollege Blume vorhin gesagt hat: Bayern allein kann den Klimawandel nicht bekämpfen oder aufhalten; das ist vollkommen richtig.
Weltweit betrachtet ist Bayern auch nur für einen Bruchteil der CO2-Emission verantwortlich. Aber als hoch entwickeltes Industrieland hat Bayern nicht nur die Pflicht, sondern auch die Verantwortung, beim Schutz vor dem Klimawandel vorauszugehen und nicht hinterherzulaufen.
Aus diesem Grund ist der Gesetzentwurf, den die SPD heute in Erster Lesung eingebracht hat, richtig und auch gut. Er ist nicht nur deswegen richtig und auch gut, weil er in den größten Passagen faktisch wörtlich vom Gesetzentwurf des baden-württembergischen Umweltministers, Franz Untersteller, abgeschrieben worden ist.
In diesem Zusammenhang wäre auch interessant – – Leider ist Umweltminister Huber heute nicht anwesend. Er hat ja oft in Reden hier im Hohen Haus die Gemeinsamkeiten mit dem Kollegen aus Baden-Württemberg betont. Mich würde einmal interessieren, wie da die Gemeinsamkeiten sind. Bei diesem Thema könnte er auch einmal seinen Worten Taten folgen lassen und in diesem Bereich vorangehen.
Kollege Blume hat es etwas abgetan, wobei diese Rede durchaus besser war als die letzte zum Klimaschutz, dass nichts Konkretes im Gesetzentwurf stehe. Es steht durchaus Konkretes drin. Auf eine konkrete Zielmarke beim Thema CO2-Reduzierung möchte man sich festlegen; man möchte weg von dieser pauschalen Aussage „nicht richtig definiert, … irgendetwas unter sechs Tonnen pro Kopf“. Man setzt eine genaue Zielmarke fest.
Wir alle wissen: Bayerns CO2-Ausstoß pro Kopf lag 2007, dem Jahr vor der Wirtschaftskrise, bereits unter 6 Tonnen. Aktuell sind wir wieder bei 6,4 Tonnen angelangt. Das zeigt auch ganz deutlich: Wir brauchen ein klares Konzept, dass definiert wird – und in dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf wäre das dann auch unter dem integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept zu finden -, was die konkreten Maßnahmen sind.
Ich komme zu einem weiteren Bereich, und das ist in Bayern immer wieder schon erstaunlich: In Bayern ruht man sich oft auf dem geringeren CO2-Ausstoß im Vergleich zu anderen Bundesländern aus. Da muss man sich aber ganz ehrlich anschauen: Ein Großteil hat natürlich mit dem hohen Atomstromanteil Bayerns zu tun. Wir alle wissen aber auch, dass dieser immer weiter abgeschmolzen wird, und wir alle wissen auch aus der Energiedebatte, und das möchte ich hier deutlich betonen: Wir haben eine Stromschwemme durch bayerischen Atomstrom und deutschen Kohlestrom, was natürlich die CO2-Bilanz in Bayern vorübergehend in einem besseren Licht erscheinen lässt.
Wir alle wissen aber auch aus der Energiedebatte um die Gaskraftwerke, die wir in der Übergangszeit brauchen werden: Diese werden den CO2-Ausstoß im Stromsektor vorübergehend anheben; dessen müssen wir uns bewusst sein. Umso wichtiger ist es, auf anderen Ebenen – zum Beispiel im Verkehrssektor, in der Agrarpolitik – ein Konzept zu haben, die CO2- Emission dort deutlich zu senken. Das ist mit einem Klimaschutzgesetz machbar. Deshalb ist es ein richtiger Ansatz.
Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, der auch so komisch angesprochen worden ist: Es sei leider nichts Konkretes im Gesetzentwurf enthalten. Was konkret gefordert wird und was ganz entscheidend ist, um beim Thema Klimaschutz voranzukommen, ist ein gescheites Monitoring, welche Ziele man bereits erreicht hat, wo man auf dem Weg ist, die CO2-Emission zu reduzieren.
Aktuell ist der Fall: Bayern meldet die Zahlen relativ spät; offiziell liegen die Zahlen von 2010 vor. Aber die Bayerische Staatsregierung ist die einzige Landesregierung in Deutschland, die sich weiterhin weigert, die CO2-Bilanz nach dem Verursacherprinzip öffentlich zu machen und darzustellen. Da gibt es den Arbeitskreis Energiebilanzen, seine Veröffentlichungen kann man sich anschauen. Von Bayern tauchen Zahlen dazu nicht auf, von den anderen Bundesländern tauchen sie auf. Man möchte sich nach meiner Auffassung bei dem Thema nicht vergleichbar machen, damit nicht herauskommt, dass Bayern immer noch eher eine Klimashow hat statt einer ernsthaften Klimapolitik.
Der entscheidende Angelpunkt beim Klimaschutzgesetz wird sein – das werden die Beratungen in den Ausschüssen dann zeigen -, dass das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept, das Teil des Gesetzentwurfs ist, wirklich Hand und Fuß hat. Das muss konkret ausgelegt werden, da müssen die Maßnahmen mit hinein, und das ganzheitlich: der Strombereich, der Wärmebereich, die Verkehrspolitik; die Landwirtschaft gehört genauso dazu wie die Naturschutzpolitik. Das geht bis hin zur Landesplanung. Das würde dann gewährleisten, es könnte ein erster Schritt sein, in der Klimapolitik weiterzukommen. Der „Allheilweg“ allein wird es natürlich nicht sein.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

+++++++++++

Hier geht es zu einem Videomitschnitt meines Redebeitrags. Über die dortige Playlist können Sie sich auch die gesamte Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt anschauen. In dieser pdf-Datei können Sie ferner den gesamten Diskussionsverlauf, den Antragstext und die Abstimmungsergebnisse nachlesen.