14. November 2013

Ermittlungen im Fall des Passauer Journalisten Hubert Denk

Unser Antrag vom 14.11.2013

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, vor dem Hintergrund aktueller Medienberichterstattung (SZ vom 11. November 2013 „Im Visier der Fahnder“) zum Fall des Passauer Journalisten Hubert Denk, der 2010 über eine Parteispende des Laborunternehmers Schottdorf an den seinerzeitigen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber berichtet hatte, unverzüglich im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zu berichten.

Dabei ist insbesondere auf folgende Fragen einzugehen:

─  Wegen welcher Delikte wird bzw. wurde gegen Denk ermittelt?

─  Welcher Anfangsverdacht und welcher Sachverhalt liegen diesen Ermittlungen zu Grunde?

─  Wurden oder werden gegen den Journalisten Hubert Denk Maßnahmen der Telekommunikations- oder Quellentelekommunikationsüberwachung eingesetzt und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und in welchem Zeitraum?

─  Wie viele Personen wurden bislang im Zusammenhang mit diesen Ermittlungen durch die Ermittler als Zeugen vernommen?

─  Wie viele Ermittler waren und sind mit diesem Ermittlungsverfahren befasst?

─  Welche Kenntnis hat die Staatsregierung davon, dass die Ermittler gegen den Journalisten auch Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen einsetzen wollten?

─  In wie vielen Fällen haben bayerische Ermittlungsbehörden in den vergangenen fünf Jahren (aufgeschlüsselt nach Jahren und Fällen) gegen Journalisten wegen möglicher Verstöße nach § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) im Zusammenhang mit journalistischer Berufsausübung ermittelt?

─  In wie vielen Fällen haben bayerische Ermittlungsbehörden in den vergangenen fünf Jahren (aufgeschlüsselt nach Jahren und Fällen) gegen Journalisten wegen möglicher Anstiftung zum Geheimnisverrat (z.B. § 353b StGB, § 17 UWG) im Zusammenhang mit journalistischer Berufsausübung ermittelt?

─  Wie bewertet die Staatsregierung das Vorgehen der Ermittler vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 117, S. 244, 258 f. („Cicero“) im Hinblick auf die Pressefreiheit und den Informantenschutz?

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, hat der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen unseren Antrag in seiner Sitzung am 5. Dezember 2013 beraten und einstimmig Zustimmung empfohlen. 
Nachdem zwischenzeitlich der Bericht des Staatsministeriums der Justiz erfolgte, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung vom 05.02.2014 für erledigt erklärt.