6. Februar 2014

Entwicklung und Finanzierung von Schneekanonen und Skiliften in Bayern in den Jahren 2012 und 2013

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 03.12.2013, mit den Antworten des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Franz Josef Pschierer, vom 06.02.2014 (kursiv dargestellt)

Anschließend an meine Schriftlichen Anfragen zur Tourismusentwicklung und Förderung von Skigebieten vom 26.04.2013 auf Drucksache 16/18248 und Entwicklung und Finanzierung von Schneekanonen und Skiliften in Bayern in den Jahren 2011 und 2012 vom 05.11.2012 auf Drucksache 16/15323, stellen sich mir einige Nachfragen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit den Staatsministerien für Umwelt und Verbraucherschutz sowie des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt:

1. a) Steht bereits fest, ob die zur Förderung beantragten Investitionen in Höhe von 360.000 Euro in das Skigebiet Oberaudorf nach dem Seilbahnprogramm mit bis zu 35% oder nach dem Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) mit bis zu 20% gefördert werden können?
b) Falls nein, bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
c) Falls ja, was waren die fachlichen Gründe für die Entscheidung?
zu Frage 1 a) bis c): Das Vorhaben der Hocheckbergbahn in Oberaudorf sieht den Bau einer Seilbahnrutsche vor. Nachdem Seilrutschen nicht Gegenstand des Seilbahnprogramms sind, kommt im Fall einer Förderung nur eine Bezuschussung im Rahmen des BRF-Programms in Betracht.

2. a) Wurden die beantragten Förderungen der Skigebiete Sudelfeld, St. Englmar und Oberjoch aus dem Seilbahnprogramm bereits genehmigt?
b) Falls ja, zu jeweils welchen Konditionen? Bitte um Auflistung nach Investitionssumme und Fördersatz.
c) Falls nein, wann ist jeweils mit der Genehmigung zu rechnen?
zu Frage 2 a) bis c):
Skigebiet Sudelfeld (Oberbayern)
Es erfolgte bislang noch keine Bewilligung. Aufgrund des Projektstandes (u.a. ist das umwelt- und wasserrechtliche Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen) ist das Vorhaben derzeit weder beurteilungs- noch entscheidungsreif.
Skigebiet St. Englmar (Niederbayern)
Der Antrag der Pröller-Skilifte in St. Englmar wurde mittlerweile bewilligt. Die Investitionssumme betrug 7 Mio. €, der Fördersatz 34,9 %. Im Rahmen der Investitionsmaßnahme wird der bestehende Doppel-Schlepplift gegen eine moderne Sechser-Sesselbahn ausgewechselt. Insofern ist das Vorhaben auch für den Sommertourismus geeignet.
Skigebiet Oberjoch (Schwaben)
Das geplante Vorhaben wurde bislang noch nicht genehmigt. Eine Bewilligung wird voraussichtlich nicht vor Ende 2014/Anfang 2015 erfolgen.

3. a) Wurde die beantragte Förderung des Skigebiets Buronlifte-Wertach aus dem Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) bereits genehmigt?
b) Falls ja, zu welchen Konditionen? Ich bitte um Nennung der Investitionssumme und des Fördersatzes.
c) Falls nein, wann ist mit der Genehmigung zu rechnen?
zu Frage 3. a) bis c): Es erfolgte keine Bewilligung; das Vorhaben wurde seitens der Betreiber zurückgestellt.

4. a) Auf welche Investitionssummen belaufen sich jeweils die in der Antwort der Staatsregierung auf meine Schriftlichen Anfrage vom 26. April 2013 auf Frage 7 benannten Förderanträge für die Skigebiete Hochfelln (Oberbayern), Bolsterlang (Schwaben), Unterjoch (Schwaben) und Balderschwang (Schwaben)? (bitte einzeln aufgeschlüsselt)
b) Welchen Anteil hat der jeweilige staatliche Zuschuss an der Gesamtprojektsumme? (bitte einzeln aufgeschlüsselt)
c) Wann ist jeweils mit einer Entscheidung über den Förderantrag zu rechnen?
zu Frage 4 a) bis c):
Skigebiet Bergen/Hochfelln (Oberbayern)
Die Investitionssumme für die Seilbahnanlage der Hochfellnbergbahn beläuft sich auf 763 T€. Das Vorhaben wurde 2013 im Juni aus dem Seilbahnprogramm bewilligt (Fördersumme: 266 T€; Fördersatz: 34,9%).
Skigebiet Bolsterlang (Schwaben)
Die Investitionssumme für das Vorhaben der Hörnerbahn beläuft sich auf 8.415 T€. Das Vorhaben wurde im August 2013 bewilligt (Fördersumme aus dem Seilbahnprogramm: 2.645 T€; Fördersatz: 31,07 % – Fördersumme aus dem BRF-Programm: 55 T€; Fördersatz: 16,29 %).
Skigebiet Unterjoch (Schwaben)
Die Investitionssumme für das Vorhaben der Spieserlifte beläuft sich auf 484 T€. Das Vorhaben soll voraussichtlich im 1. Quartal 2014 im Rahmen des BRF-Programms bewilligt werden. Eine Festlegung des staatlichen Zuwendungsanteils für die Vorhaben in Unterjoch erfolgt erst im Zuge der Förderentscheidung (maximal mögliche Fördersumme 96 T€ bei maximal möglichen Fördersatz von 20%).
Skigebiet Balderschwang (Schwaben)
Die Investitionssumme für das Vorhaben der Bergbahn- und Skilifte Balderschwang beläuft sich auf 5.025 T€. Das Vorhaben soll voraussichtlich im Sommer 2014 im Rahmen des Seilbahnprogramms bewilligt werden. Eine Festlegung des staatlichen Zuwendungsanteils für die Vorhaben erfolgt erst im Zuge der Förderentscheidung (mögliche Fördersumme rd. 1.700 T€ bei maximal möglichen Fördersatz von 35%).

5. a) Sind seit meiner Schriftlichen Anfrage vom 26. April 2013 weitere Förderanträge im Rahmen des Seilbahnprogramms oder des Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) eingegangen?
b) Falls ja, bezüglich welcher Skigebiete?
c) Falls ja, mit jeweils welchen zur Förderung beantragten Investitionssummen?
zu Frage 5 a) bis c):
Folgende Förderanträge sind seit der Schriftlichen Anfrage vom 26.04.2013 eingegangen:
Skigebiet am Arber (Niederbayern)
Geplante Investitionssumme: 2.770 T€; Beantragte Fördersumme: 690,8 T€ (Fördersatz: 24,9 %). Das Vorhaben wurde zwischenzeitlich im Rahmen der GRW bewilligt.
Skigebiet am Gibacht (Oberpfalz)
Geplante Investitionssumme: 289 T€; Beantragte Fördersumme: 100 T€. Das Vorhaben soll im Rahmen der BRF bewilligt werden.
Skigebiet am Hündle (Schwaben)
Geplante Investitionssumme: 3.050 T€; beantragte Fördersumme: noch offen. Das Vorhaben soll teilweise im Rahmen des Seilbahnprogrammes und der BRF bewilligt werden.
Skigebiet am Imberg (Schwaben)
Geplante Investitionssumme: 2.350 T€; beantragte Fördersumme: noch offen. Das Vorhaben soll teilweise im Rahmen des Seilbahnprogrammes und der BRF bewilligt werden.

6. a) Wie hat sich die Anzahl der Beschneiungsanlagen in Bayern in den Jahren 2012 und 2013 entwickelt?
zu Frage 6. a):
2012: 142
2013: 143

6. b) Wie verteilen sich die Anlagen auf die Landkreise und Regierungsbezirke in Bayern?
c) Von wem werden die neuen Anlagen betrieben (bitte einzeln auflisten)?
zu Frage 6b) und c):
Vgl. beigefügte Statistik zur Aufteilung der genehmigten Beschneiungsanlagen in Bayern auf die bayerischen Regierungsbezirke und Landkreise.

7. a) Wie hoch waren jeweils die Errichtungskosten für die in den Jahren 2012 und 2013 geschaffenen Anlagen, die im Rahmen der Förderung des Hochleistungssports erfolgten?
zu Frage 7a): Im Jahr 2012 fanden diesbezüglich keine spitzensportlichen Baumaßnahmen statt.
Für die Errichtung eines multifunktionalen Trainingszentrums „Krautkaser“ am Jenner mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 6,5 Mio. € sind für die Beschneiungsanlagen rd. 1,6 Mio. € vorgesehen. Aufgrund der nicht exakt trennscharfen Zuordnung von Einzelmaßnahmen innerhalb der Gesamtkosten stellen die Angaben zu den Kosten für die Beschneiungsanlagen Näherungswerte dar.

7. b) Wie verteilen sich die Kosten jeweils auf private Investoren, Kommunen, Freistaat Bayern, Bund und EU?
zu Frage 7b):
Bund 34%, Freistaat 23%.
Von diesen Kosten entfallen jeweils auf das Land: 368.000,- €
Die Anteile des Bundes an diesen Anlagen beziffern sich ungefähr wie folgt:
544.000,- €.
Die Gemeinde Schönau erwarb an der Berchtesgadener Bergbahn AG Aktien im Wert von 2,0 Mio. €. Die verbleibenden anteiligen Kosten für die Beschneiungsanlagen sind aus Eigenmitteln der Berchtesgadener Bergbahn AG als Bauherr und Betreiber zu bestreiten. Ob eine Unterstützung durch einen weiteren privaten Investor erfolgt ist, ist dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr nicht bekannt.

8. a) Wo wurden in den Jahren 2012 und 2013 Schneiteiche mit jeweils welchem Volumen eingerichtet?
b) Welche Auflagen wurden jeweils bei der Genehmigung der Schneiteiche bezüglich eines Rückbaus gestellt?
zu Frage 8. a) und b):
Die Errichtung von Schneiteichen wird statistisch nicht erfasst. Insofern wird auf das Ergebnis der Umfrage aus dem Jahr 2012 verwiesen, das in der Drucksache 16/15323 vom 30.01.2013 veröffentlicht wurde.

8. c) Wie hat sich die beschneite Fläche in Bayern in den Jahren 2012 und 2013 insgesamt und pro Regierungsbezirk entwickelt?
zu Frage 8. c):
140206 Tabelle Schneekanonen

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

In diesem Fall bleibt anzumerken, dass es vor der Veröffentlichung der Antworten der Staatsregierung einen längeren juristischen Austausch zwischen meiner Fraktion und dem Bayerischen Wirtschaftsministerium, bzw. dem Landtagsamt gegeben hat. Ursprünglich war die Staatsregierung der Ansicht, dass die Antworten komplett aus datenschutzrechtlichen Gründen nichtöffentlich gehalten werden müssten. Im weiteren Verlauf der Diskussionen zog sich das Ministerium auf den Standpunkt zurück, dass eine teilweise geschwärzte Version der Beantwortung veröffentlicht werden könnte. Außerdem verwies man darauf, dass das Ministerium gegenüber dem Landtagsamt in dieser Sache weisungsbefugt sei.
Auch nach juristischer Beratung komme ich weiterhin zu dem Schluss, dass keine Datenschutzgründe gegen eine Veröffentlichung und Drucklegung der einzelbetrieblichen Förderdaten einzelner Antragsteller der Regionalförderung stehen.
Als Begründung dient mir u.a. die Veröffentlichung und Drucklegung der sachlich identischen Daten der Antwort auf Drucksache 16/15323 vom 10.01.2013, die ohne datenschutzrechtliche Bedenken veröffentlicht werden konnten.
Ein juristisches Gutachten des Landtags kam hingegen zu dem Ergebnis, dass es mit Blick auf den Schutz personenbezogener Daten erforderlich, aber auch ausreichend sei, die in den Beantwortungen der Fragen 1.-5. namentlich benannten Vorhabenträger bei der Veröffentlichung zu anonymisieren (etwa durch Abkürzung auf den Anfangsbuchstaben).
Der Auffassung, mit der Benennung der geförderten Lifte bzw. Bergbahnen seien Vorhabenträger in den jeweiligen Skigebieten namentlich benannt und konkreten Investitionssummen und Fördersätzen zugeordnet, kann aus unserer Sicht aber schon deshalb nicht gefolgt werden, weil es sich bei den jeweiligen Liften bzw. Bergbahnen nicht um den Vorhabenträger selbst handelt, sondern vielmehr die Lifte und Bergbahnen von bestimmten Vorhabenträgern betrieben werden, die aber in der Antwort gerade nicht ausdrücklich genannt werden. Selbst wenn aber mit der Benennung der Lifte und Bergbahnen die konkreten Vorhabenträger ermittelt werden können, so ist hier keine Verletzung personenbezogener Daten erkennbar.
Personenbezogene Daten (vgl. § 3 Abs. 1 BDSG, Art. 4 Abs. 1 BayDSG) sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer natürlicher Personen (Betroffene). Bei den Betreibern der genannten Lift- und Bergbahnen handelt es sich weder um natürliche Personen noch ist der Betrieb von Lift- und Bergbahnen dem persönlichen Lebensbereich zuzuordnen, der vom Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 100, 101 BV, Art. 1, 2 Abs. 1 GG umfasst ist. Es werden keine Privatpersonen namentlich genannt. Vielmehr ist der geschäftliche Bereich juristischer Personen des Privatrechts betroffen, so dass dem Frage- und Informationsinteresse des Abgeordneten allenfalls das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als Ausformung der Eigentumsgarantie aus Art. 103 Abs. 1 BV, Art. 14 GG sowie die durch Art. 101 BV, Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit entgegenstehen könnte. Die Benennung der Lift- und Bergbahnen und die Zuordnung zu konkreten Investitionssummen und Fördersätzen stellt aber keine Offenbarung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen dar, da weder technisches noch kaufmännisches Wissen offenbart wird (vgl. auch Entscheidung des OVG NRW zu EU-Agrarsubventionen vom 01.03.2011, Az. 8 A 3357/08, Rn. 152 f., zit. nach juris).

Aus diesen Gründen habe ich mich dazu entschieden, die ungekürzten Daten zu veröffentlichen.

An dieser Stelle habe ich Ihnen den im Antworttext beschriebenen Anhang hinterlegt.