3. Juli 2017

Entschädigungen der Verwaltungsratsmitglieder bayerischer Sparkassen 2016

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Jürgen Mistol, Bündnis 90/Die Grünen, vom 29.05.2017, mit den Antworten des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, Gerhard Eck, vom 03.07.2017 (kursiv dargestellt)

In den Antworten auf unsere Schriftliche Anfrage betreffend Fusionen bei bayerischen Sparkassen vom 19.12.2016 auf Drucksache 17/15162 führt das Innenministerium aus, dass ihm kein Fall bekannt sei, “bei dem die Pensionsbezüge eines sich bereits im Ruhestand befindlichen Vorstandsmitgliedes nachträglich fusionsbedingt angehoben wurden, obwohl es nie für das Fusionsinstitut aktiv tätig war. Dies ist allerdings nach dem Wortlaut der Richtlinien theoretisch nicht ausgeschlossen. Deshalb wird der Sparkassenverband Bayern bei der nächsten Richtlinienfortschreibung diese Formulierung mit dem Ziel überprüfen, mögliche Fehlinterpretationen auszuschließen.“

Hiermit fragen wir die Bayerische Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. a) Welche einzelnen bayerischen Sparkassen zahlten im Jahr 2016 ihren Verwaltungsrät*innen die nach den Richtlinien des Sparkassenverbandes Bayern höchstmögliche Entschädigung?
zu 1. a):
 18 bayerische Sparkassen zahlten im Jahr 2016 ihren Verwaltungsratsmitgliedern (Verwaltungsratsvorsitzenden sowie stellvertretende/n Verwaltungsratsvorsitzenden und den weiteren Mitgliedern) die nach den Richtlinien des Sparkassenverbandes höchstmögliche Entschädigung. Die Namen der Sparkassen sind aus der Anlage 1 ersichtlich.

1. b) Wie hoch waren diese jeweils bei den genannten Sparkassen?
zu 1. b) Die Gesamtbezüge des Verwaltungsrates der genannten Sparkassen (einschließlich der Entschädigungen) sind aus Anlage 2 ersichtlich. Die Zahlen sind gemäß §§ 285, 286 des Handelsgesetzbuches (HGB) im Anhang zum Jahresabschluss 2016 der jeweiligen Sparkasse veröffentlicht.

2. a) Wie hoch waren die Kosten für Ausgaben bezüglich des Verwaltungsrats pro bayerischer Sparkasse im Jahr 2016?
zu 2. a): Die Kosten für Ausgaben bezüglich des Verwaltungsrates je Sparkasse im Jahr 2016 sind aus der Anlage 2 ersichtlich. Die Zahlen sind gemäß §§ 285, 286 HGB im Anhang zum Jahresabschluss 2016 der jeweiligen Sparkasse veröffentlicht.

2. b) Wie haben sich die Kosten/Ausgaben bezüglich des Verwaltungsrats pro bayerischer Sparkasse seit 2010 entwickelt (bitte einzeln aufschlüsseln)?
zu 2. b): Diese Frage war wortgleich bereits Teil der Landtagsanfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Jürgen Mistol vom 22.04.2016. Insoweit wird auf die Antwort des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.06.2016 zu Nr. 2.b (LT-Drs. 17/12324 vom 19.09.2016) verwiesen.

3. a) Wie hoch lagen jeweils die Höchstsummen für die Entschädigung des gesamten Verwaltungsrates je Sparkasse in den Jahren 2010 bis 2016 (bitte einzeln aufschlüsseln)?
zu 3. a):
 Es wird auf die Antwort zu Nr. 2 b und die Zahlen in Anlage 2 verwiesen. Weitere Zahlen liegen dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr nicht vor.

3. b) Wie verteilt sich die Höhe der Entschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder entsprechend den Richtlinien des Sparkassenverbandes auf die jeweiligen Klassen (bitte einzeln aufgeschlüsselt nach Klasse 1 bis 10)?
zu 3. b): 
Die Höhe der Entschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder entsprechend den Richtlinien des Sparkassenverbandes auf die jeweiligen Klassen verteilen sich auf die 69 Sparkassen (Stand: 31.12.2016) wie folgt: Klasse 1: keine Sparkasse; Klasse 2: sieben Sparkassen; Klasse 3: vierzehn Sparkassen, Klasse 4: achtzehn Sparkassen, Klasse 5: sieben Sparkassen, Klasse 6: sieben Sparkassen, Klasse 7: elf Sparkassen, Klasse 8: eine Sparkasse, Klasse 9: zwei Sparkassen, Klasse 10: zwei Sparkassen.

4. a) Welche Sparkassen hielten die Richtlinien inklusive der Rahmensätze in den Jahren 2010 bis 2016 ein?
b) Welche Sparkassen wichen in den Jahren 2010 bis 2016 von Richtlinien, v. a. von den Rahmensätzen, ab?
c) Wie hoch waren jeweils die abweichenden Entschädigungen in diesen Fällen?
zu 4. a bis c):
 Jahre 2010 bis 2015:
 Diese Fragen waren – betreffend die Jahre 2010 bis 2015 – wortgleich bereits Teil der Landtagsanfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Jürgen Mistol vom 22.04.2016. Insoweit wird auf die Antwort des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.06.2016 (LT-Drs. 17/12324 vom 19.09.2016) zu Nr. 6a) bis c) verwiesen. Jahr 2016:
 Die Einhaltung der Richtlinien wird jedes Jahr von der Prüfungsstelle überprüft. Wie sich aus den Prüfungsberichten der Prüfungsstelle des Sparkassenverbands über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 ergibt, wurden die Richtlinien im Berichtsjahr 2016 bei den bayerischen Sparkassen eingehalten. In einem Einzelfall war eine abschließende Aussage für das Jahr 2016 noch nicht möglich, da der zugrunde liegende Sachverhalt noch weiter aufgeklärt werden muss.

5. a) Ist die im Vorwort benannte und von der Staatsregierung angekündigte Richtlinienfortschreibung und –überprüfung bereits abgeschlossen?
zu 5. a): 
Nein, die Richtlinienfortschreibung des Sparkassenverbands Bayern soll im Laufe dieses Jahres erfolgen.

5. b) Falls ja, mit welchem Ergebnis?
zu 5. b): Siehe Antwort zu Frage 5a).

5. c) Falls nein, wann ist mit einem Abschluss der Prüfungen zu rechnen?
zu 5. c):
 Mit einem Abschluss ist voraussichtlich gegen Ende des Jahres zu rechnen.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.