18. Oktober 2016

Energiewendefonds zur Deckelung der EEG-Umlage

Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen) zum Plenum vom 18.10.2016

Wie soll der von der Staatsregierung mehrmals erwähnte Energiewendefonds zur Deckelung der EEG-Umlage genau ausgestaltet sein, über welchen Zeithorizont soll dieser Fonds wirksam sein und gibt es Überlegungen, diesen Fonds auch aus Mitteln neuer, stärker an ökologischen Kriterien ausgerichteter Energiesteuern zu speisen?

Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Bayern fordert schon länger von der Bundesregierung ein Gesamtkonzept für eine Strompreisbremse. Schon heute ist Deutschland in Europa eines der Länder mit den höchsten Strompreisen. Mit der jüngst von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichten Anhebung der Umlage für das kommende Jahr auf das Rekordniveau von 6,88 Cent/kWh steht ein weiterer Anstieg unmittelbar bevor. Das darf nicht dazu führen, dass unsere Konkurrenzfähigkeit im internationalen Standortwettbewerb gefährdet wird.
Mit dem Vorschlag eines EEG-Streckungsfonds soll das Problem endlich gelöst werden. Dabei wird das bestehende EEG-Vergütungssystem beibehalten. Die EEG-Umlage wird jedoch beispielsweise bei einer Höhe von 6,5 Cent/kWh gedeckelt, der Endkundenpreis damit besser vorhersehbar. Die dadurch in den nächsten Jahren entstehende Finanzierungslücke auf dem EEG-Konto wird durch einen kreditfinanzierten Streckungsfonds geschlossen. Die anhaltende Niedrigzinsphase kommt uns dabei entgegen. Die Rückzahlung des Kredits wird gestreckt, bis eine nicht gedeckelte EEG-Umlage unter den Deckelungsbetrag sinken würde. Die tatsächliche EEG-Umlage bleibt solange konstant bei 6,5 Cent/kWh, bis der Kredit vollständig getilgt ist und der Streckungsfonds außer Dienst geht. Eine Studie des ifo-Instituts auf Grundlage aktueller Zahlen und realistischer Prognosen bestätigt, dass dieser Fonds funktionieren kann und bereits im Jahr 2039 vollständig getilgt wäre.
Der Vorschlag lässt sich schnell umsetzen und führt nicht zur Umverteilung zwischen unterschiedlichen Verbrauchern oder Energiearten. Insbesondere wird auf eine steuerliche Gegenfinanzierung verzichtet, die den Verbraucher an anderer Stelle belastet und auch EU-beihilferechtliche Fragen aufwirft. Eine „neue, stärker an ökologischen Kriterien ausgerichtete Energiesteuer“ würde keines dieser Kriterien erfüllen.