15. Juli 2014

Endpunkt der HGÜ-Stromleitung

Anfrage zum Plenum am 15./16.07.2014 durch den Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, mit der Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (kursiv dargestellt)

Welche netztechnischen Überlegungen sprechen nach Ansicht der Staatsregierung für eine Verlagerung des Endpunktes einer HGÜ-Stromleitung aus den ostdeutschen Bundesländern von Meitingen in die Gegend von Landshut, welche gutachterlichen Stellungnahmen liegen der Staatsregierung dazu vor und in welcher Form plant die Staatsregierung, die BürgerInnen Bayerns bei einer möglichen Verlagerung des Endpunktes dieser HGÜ-Leitung zu beteiligen?
Die Staatsregierung lehnt die geplante „Gleichstrompassage Süd-Ost“ von Lauchstädt nach Meitingen ab. Mit dem nördlichen Endpunkt der Leitung im Zentrum von Braunkohlerevieren und -kraftwerken gilt diese Leitung klar als Braunkohlestromleitung. Energiewende bedeutet für die Bayerische Staatsregierung Ersatz von Kernkraftwerken durch Erneuerbare Energien, nicht durch Braunkohlestrom. Die Staatsregierung hat deshalb bereits durchgesetzt, dass dieses Leitungsbauprojekt, wie es im Gesetz steht, nicht realisiert wird.
Mit dem neuen EEG, das letzten Freitag im Bundesrat verabschiedet wurde, verändern sich die Rahmendaten auch für den Stromaustauschbedarf. Über die daraus folgenden möglichen Konsequenzen laufen derzeit die Gespräche zwischen den Fachleuten.
Gutachterliche Stellungnahmen über die Verlagerung des Endpunktes der Gleichstromleitung „Süd-Ost“ liegen der Bayerischen Staatsregierung nicht vor. Die Bayerische Staatsregierung legt generell großen Wert darauf, dass bei öffentlichen Infrastrukturvorhaben die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und umfassend in die Planungen einbezogen werden.