4. Dezember 2013

Ehe für alle: Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Unser Antrag vom 04.12.2013

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Bundesrat die Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zu unterstützen und eine entsprechende Initiative zu starten.

Begründung:
Ein Recht auf Eheschließung für alle ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels überfällig und könnte etwa durch eine Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches eingeführt werden.
„Frei in ihren Entscheidungen sein und den eigenen Lebensentwurf verwirklichen – das wollen auch gleichgeschlechtliche Paare. Die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften allein mittels Gerichtsurteilen ist für uns keine politische Option. Wir wollen die Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften öffnen und diese damit auch im Adoptionsrecht und im Steuerrecht gleichstellen.“ heißt es im Programm der SPD zur Bundestagswahl 2013. Mit dem Eintritt der SPD in die Bundesregierung kann diese Forderung nun umgesetzt werden, zumal bereits die Mehrheit des Bundesrats einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Vor diesem Hintergrund ist eine Initiative aus Bayern nicht nur notwendig, sondern auch aussichtsreich.
Eine traditionelle Auffassung der Ehe, für die die Geschlechtsverschiedenheit der Ehegatten prägend ist, ist nicht mehr allgemein anerkannt. Dies wird auch durch den internationalen Rechtsvergleich bestätigt. Die Rechtsordnungen zahlreicher Länder bieten weitere Anhaltspunkte dafür, dass das Konzept der ausschließlich für geschlechtsverschiedene Personen offenen Ehe überholt ist. In den letzten Jahren gab es entsprechende Gerichtsentscheidungen oder Gesetzesänderungen in Belgien, den Niederlanden, Kanada, Südafrika, Spanien, Norwegen, Schweden, Portugal, Island, Dänemark, Argentinien und in etlichen Staaten der USA.
In mehreren Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht eine Diskriminierung Eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber der bisherigen Ehe geschlechtsverschiedener Ehegatten verboten, da es dafür weder eine Notwendigkeit noch eine Rechtfertigung gibt. Eine solche Initiative passt sich somit an die gesellschaftliche Veränderung an, folgt dem Mehrheitsbeschluss des Bundesrats, setzt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um, ermöglicht Deutschland den Anschluss an internationale Modernisierungstendenzen zu halten und entspricht einem Bedürfnis weiter Teile der Bevölkerung.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 03.04.2014 leider in namentlicher Abstimmung mit 52:84 Stimmen, bei einer Enthaltung, abgelehnt.