19. Februar 2014

Dunkelfeldforschung zum Thema Menschenhandel – Sexuelle Ausbeutung

Unser Antrag vom 19.02.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, zur Ermittlung des Ausmaßes des Dunkelfelds des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung eine Dunkelfeldforschung in Auftrag zu geben.

Begründung:

Nach Aussage des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 31. Januar 2014 im Zusammenhang mit einer Anfrage das Prostitutionsgesetz betreffend, wird festgestellt, dass bisher in Bayern keine wissenschaftlichen Untersuchungen zur Aufhellung des Dunkelfelds im Bereich Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung durchgeführt werden. In einem Bericht der Bund-Länderprojektgruppe „Menschenhandel – sexueller Missbrauch von Kindern“ wurde Mitte 2013 die Empfehlung gegeben, Dunkelfeldforschung zum Thema in Auftrag zu geben. Dieser Empfehlung soll die Staatsregierung nun nachkommen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 07.05.2014 in folgender Form einstimmig angenommen:

„Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen Bericht im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport zu geben, sobald die Ergebnisse des Berichts des Bundeskriminalamtes zur Ermittlung des Ausmaßes des Dunkelfelds des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung vorliegen.“