Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler: Das Geld des Dorfes dem Dorfe – Stadtwerke und Bürgerkraftwerke stärken
Ludwig Hartmann (GRÜNE):
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Das Ziel, die Energiewende möglichst dezentral und in der Fläche stattfinden zu lassen, ist hier im Hohen Hause unumstritten. Alle Parteien haben das immer wieder untermauert, und die Vorteile der Dezentralisierung sind auch hinreichend bekannt.
Ich möchte nur ganz kurz auf die vier Punkte des Dringlichkeitsantrags der FREIEN WÄHLER eingehen.
Für Punkt 1 haben wir durchaus Sympathie. Beim Rückfluss der Investitionen im Netzbau muss es zwar durchaus zu einer Änderung kommen, aber dennoch greift uns die Formulierung etwas zu kurz. Man müsste etwas mehr in die Tiefe gehen. Wie stellt man sich das vor? Es wurde bereits erwähnt, dass es den Erweiterungsfaktor schon gibt. Man müsste einmal sehen, wie mit diesem Instrument umgegangen wird, warum es nicht greift und wo es nicht greift, also wo die Schwachstelle ist. Es ist uns etwas zu wenig, wie all diese Fragen in dem Dringlichkeitsantrag abgetan sind. Dass man sich der Sache annehmen muss, steht außer Frage. Bedenken Sie nur einmal, dass es Netzbetreiber gibt, die ihr Netz praktisch nur dafür ausgelegt haben, um Strom an die Kunden zu bringen. Diese Netze sind nie dafür ausgelegt worden, Strom aus der Region hinauszubringen. Wenn Sie mehr Strom produzieren, beispielsweise in einer Windkraftanlage oder einem Solarpark, müssten Sie nachrüsten, zwar nicht die letzte Meile, sozusagen zum Beispiel von einem bis zum nächsten Verteiler.
Es ist unumstritten, dass es da zu einer Änderung kommen muss. Gleichwohl bräuchte man etwas mehr Informationen, um die Schwachpunkte genau zu erkennen.
Bei Punkt 2 bin ich vollkommen auf der Seite der Antragsteller. Dazu braucht man nichts Weiteres zu sagen.
Die letzten beiden Punkte aber sind der Grund, warum wir uns der Stimme enthalten werden. Das ist zum einen das KfW-Förderprogramm für Privatpersonen mit kleineren Energieanlagen. Das klingt alles schön und gut. Aber man darf nicht vergessen, dass wir im Stromsektor kein Problem haben; denn die Bürgerinnen und Bürger möchten im Grunde investieren,
(Beifall bei den GRÜNEN)
aber meistens scheitert es an der Umsetzung der konkreten Projekte. Und das hat etwas mit der Genehmigungspraxis zu tun, nicht aber mit der Finanzierbarkeit.
Schauen wir uns einmal die Zahlen an. Im Jahre 2009 wurden bundesweit circa 20 Milliarden in die erneuerbaren Energien investiert und im Jahre 2010 waren es bereits circa 26 Milliarden Euro. Das heißt, es gibt hier keinen Rückgang, sondern es geht zügig aufwärts. Man müsste also lediglich an die Genehmigungspraxis herangehen. Über Förderungsprogramme könnte man allerdings gut im ganzen Bereich der Wärmedämmung reden. Dass dieser Bereich nicht ganz so lukrativ ist, dürfte jedem klar sein.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Ein Wort noch zu Punkt 4, der Gewerbesteueraufteilung. Wir meinen, dass eine Regelung 70 : 30 ganz fair wäre. Denn auch die Gemeinde, die die Verwaltung von Windparks in ihrem Hoheitsgebiet hat, sollte ebenfalls einen Teil der Gewerbesteuer bekommen. 100 % müssen es nicht sein, aber die Aufteilung im Verhältnis 70 : 30 bei jeglicher Form der Energiegewinnung wäre der richtige Weg. Aus all diesen Gründen enthalten wir uns bei diesem Dinglichkeitsantrag der Stimme.
(Beifall bei den GRÜNEN)
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Bei Enthaltung meiner Fraktion und der SPD, sowie den Gegenstimmen der Regierungsfraktionen von CSU und FDP wurde der Antrag der FW abgelehnt.
Anbei finden Sie den entsprechenden Antrag der Freien Wähler und einen Link zu einem Videomitschnitt meiner Rede. Außerdem können Sie in der angefügten pdf-Datei den Diskussionsverlauf als Auszug des Plenarprotokolls nachlesen.