21. August 2013

Dreist: Behörden sollen windige CSU-Pläne in vorauseilendem Gehorsam umsetzen

Foto: tuxdriver CC BY-NC-SA 2.0
Landtagsgrüne halten Durchführungsverordnung zur Windkraft-Abstandsregelung für rechtlich fragwürdig

„Das ist das Ende des Windkraftausbaus in Bayern und der erste Schritt zurück zur Atomkraft“, kommentiert Ludwig Hartmann, energiepolitischer Sprecher der Landtagsgrünen, den Kabinettsbeschluss vom Mittwoch zur Abstandsregelung für Windkraftanlagen. „Die haben die Energiewende nie gewollt und setzen knapp zweieinhalb Jahre nach Fukushima schon wieder auf die Vergesslichkeit der Bürgerinnen und Bürger.“
Als „absolute Dreistigkeit“ stuft Ludwig Hartmann das im Kabinettsbeschluss erwähnte Vollzugsschreiben an, wonach die Genehmigungsbehörden, die „windigen CSU-Pläne quasi im vorauseilenden Gehorsam umsetzen sollen“. Dieses Vorgehen sei „rechtlich fragwürdig und deutschlandweit wohl auch einmalig“, so der Grüne Energieexperte. Letztlich handele es sich bei der Bundesratsinitiative von Bayern und Sachsen „um den Versuch zweier von der Atom- und Kohlelobby mitregierten Bundesländer, das Rad der Zeit bei der Energiewende zurückzudrehen“, so Ludwig Hartmann. Die Bundesratsinitiative habe „praktisch keine Aussicht auf Erfolg und mit Sicherheit keinerlei Relevanz für aktuelle Genehmigungsvorgänge der Behörden“.
Die Landtagsgrünen werden die Durchführungsverordnung der Staatsregierung deshalb umgehend überprüfen lassen. „Seehofer & Co. können sich nicht gegen Recht und Gesetz den Staat zu eigen machen, nur weil ihnen die Energiewende nicht schmeckt“, resümiert Ludwig Hartmann.
Zusätzliche Information: Der Passus in den Durchführungsbestimmungen lautet wörtlich „Windkraftanlagen sollen soweit möglich Abstand zur Wohnbebauung halten. Wo dies nach den konkreten Verhältnissen vor Ort jeweils möglich ist, also der Windkraft noch in substantieller Form Raum geschaffen wird, sollte ein möglichst großer Abstand abhängig auch von der jeweiligen Anlagenhöhe angestrebt werden.“