25. Oktober 2012

Deutliche Erhöhung der Ausgaben für energetische Sanierung staatlicher Gebäude aller Einzelpläne

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2104 werden folgende Änderungen
vorgenommen:
In Kap. 03 63 wird der Tit. 701 48 für 2013 und 2014 um jeweils 40 Mio. Euro erhöht.

Begründung:
Bei dem Tit. 741 48 handelt es sich dem Grunde nach um eine Fortführung des Gebäudesanierungsprogramms für staatliche Liegenschaften, das in der Vergangenheit im Klimaprogramm der Staatsregierung enthalten war. Bei dieser indirekten Fortführung werden aber die Haushaltsansätze im Vergleich zum Klimaprogramm (37,5 Mio. Euro pro Jahr) faktisch um fast die Hälfte gekürzt. Der Sanierungsrückstau im Bereich der staatlichen Liegenschaften ist anhaltend hoch. Unumstritten ist der Wärmebereich einer der vernachlässigten Bereiche innerhalb der Energiewende. Eine raschere Sanierung der staatlichen Liegenschaften ist sowohl haushaltspolitisch sinnvoll, um laufenden Aufwand für Energiekosten zu senken, als auch klimapolitisch höchst effektiv, da die spezifischen Vermeidungskosten für CO2 bei der energetischen Sanierung von Gebäuden in der Regel besonders günstig sind. Angesichts der niedrigen Sanierungsrate im allgemeinen Gebäudebestand ist es besonders wichtig, dass der Staat bei der Sanierung der öffentlichen Gebäude vorbildlich handelt. Eine Erhöhung auf insgesamt 60 Mio. Euro pro Jahr erscheint angemessen und umsetzbar.