Bundesratsinitiative des Landes Schleswig-Holstein zum Verbot von Pelztierfarmen unterstützen
Unser Dringlichkeitsantrag vom 08.06.2015
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein an den Bundesrat („Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes“), Bundesrats-Drs. 217/15, im Bundesrat bzw. in den jeweils für die Beratung zuständigen Ausschüssen des Bundesrats zu unterstützen.
Begründung:
Der Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein fügt in § 3 Satz 1 des Tierschutzgesetzes als Nr. 14 das Verbot des Haltens und des Tötens von Pelztieren zur Pelzgewinnung ein. Übergangsvorschriften werden in § 21 Tierschutzgesetz eingefügt. Dieser Gesetzesantrag ist zu unterstützen.
Der Begründung des Gesetzesantrags ist vollumfänglich zu folgen, wir schließen uns dieser Begründung an.
Es existieren deutschlandweit nur noch ca. 8 Pelzfarmen, in Bayern existiert keine Pelzfarm mehr. Aus diesem Grund kann die Staatsregierung ohne Gefährdung von Arbeitsplätzen dieser Bundesratsinitiative zustimmen. Der Wegfall des minimalen Marktanteils dieser wenigen deutschen Pelzfarmen wird auch kaum zu einer vermehrten Einfuhr von Pelzen aus tierquälerischer Zucht führen.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 16.07.2015 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.