25. August 2010

Bürgschaften und Bürgschaftssicherungsrücklage

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Eike Hallitzky, Bündnis 90 / Die Grünen vom 14.07.2010 mit den Antworten von Herrn Franz Josef Pschierer, Staatssekretär im Bayerischen Finanzministerium, mit Schreiben vom 25.08.2010 (kursiv dargestellt)

Hiermit fragen wir die Staatsregierung:
(Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage der Herren Abgeordneten Ludwig Hartmann und Eike Hallitzky vom 14. Juli 2010 betreffend Bürgschaften und Bürgschaftssicherungsrücklage beantworte ich im Einvernehmen mit der für die Fragen 7 und 8 zuständigen Bayerischen Staatskanzlei wie folgt:)

1.    Auf welchen Betrag beläuft sich die aktuelle Höhe der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage des Freistaats Bayern?
zu 1.: Zum 31. Dezember 2009 beläuft sich der Betrag der Haushaltssicherungs-,
Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage auf 3.096,8 Mio. €. 

 2.    Welchen Betrag erwartet die Staatsregierung zum Ende des Haushaltsjahrs 2010?
zu 2.: Unter Berücksichtigung der im Haushaltsplan veranschlagten Entnahmen bei
Kapitel 13 06 und 13 60 wird dieser Betrag zum 31. Dezember 2010 voraussichtlich noch 484,4 Mio. € betragen.

3.    Auf welche Höhe belaufen sich die Bürgschaften und Garantien des Freistaats Bayern derzeit, aufgeschlüsselt nach der Systematik der Anlage F des Kapitels 13 06 des Bayerischen Staatshaushalts?
zu 3.: Nach VV Nr. 4 zu Art. 39 BayHO führen die zuständigen Stellen für den Einzelplan, bei dem die Mittel für etwaige Schadenszahlungen aus übernommenen Gewährleistungen veranschlagt sind, über die übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen einen Nachweis, der dem Bayerischen Obersten Rechnungshof nach dem Stand am Ende jedes Haushaltsjahres zu übermitteln ist. Die hierzu erforderliche Datenerhebung setzt eine Vielzahl von Untersuchungen und Abstimmungen zwischen den zahlreichen mit der Ausreichung, Verwaltung und Überwachung von staatlichen Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen befassten Stellen voraus. Nachdem eine Zwischenerhebung zum Zeitpunkt der Schriftlichen Anfrage nicht möglich war, muss auf die vorliegende Datenbasis zum Ende des letzten Haushaltsjahres zurückgegriffen werden.
Am 31. Dezember 2009 bestanden demnach folgende vom Freistaat Bayern übernommene Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen:

A. Nach dem Gesetz über die Übernahme von Staatsbürgschaften und Garantien des Freistaats Bayern (BÜG)

in Tsd. EUR
1. Gewerblicher Bereich            13.634,9
2. Sozialer, kultureller, wissenschaftlicher Bereich        14.810,3
3. Wohnungswesen       2.801.889,7
4. Land- und Forstwirtschaft                    3,2
5. Hilfsaktionen               3.187,1

B. Nach Art. 8 HG 2009/2010 und Art. 3 des Gesetzes über die Bildung eines Zweckvermögens durch Übertragung von Treuhandforderungen des Freistaats Bayern in das haftende Eigenkapital der Bayerischen Landesbank

in Tsd. EUR

1. Zweckvermögensgesetz      2.195.400,0

2. Absicherung einer Rohölleitung          40.900,0

3. Atomgesetz             19.695,0

4. Verkehrslandeplätze            10.220,0

5. Sonstige (Deutsches Zentrum Luft- und Raumfahrt)         1.530,0

6. Patronatserklärung            17.968,0

7. GSB-Sonderabfall-Entsorgung GmbH         10.950,0

8. Kur GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain          6.600,0

9. ABS-Portfolio BayernLB      3.175.000,0

[Hinweis: Ein weiterer Garantiebetrag von 1.625.000,0 T€ wurde aufgrund der Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 13 60 Titel 697 01 des 2. Nachtragshaushalts 2008 übernommen.]

10. Bayerischer Mittelstandsschirm          79.400,0

4.    Auf welche Höhe beläuft sich das finanzielle Risiko aus den bestehenden Bürgschaften und Garantien für den Freistaat Bayern unter Berücksichtigung der wahrscheinlichen Ausfallquote?
zu 4.: Eine belastbare Abschätzung, inwieweit der Staat aus übernommenen Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen in Anspruch genommen wird, ist nicht möglich. Soweit absehbar ist, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Inanspruchnahme des Staates gerechnet werden muss, werden keine Bürgschaften oder Garantien übernommen, sondern im Einklang mit den haushaltsrechtlichen Bestimmungen Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.

5.    In welcher Höhe wurden bisher Bürgschaften und Garantien im Rahmen des Mittelstandsschirms gewährt?
zu 5.: Die LfA Förderbank Bayern hat nach eigenen Angaben in der Zeit vom 1. Januar 2009 bis 30. Juni 2010 im Rahmen des Bayerischen Mittelstandsschirms 5.229 Bürgschaften und Haftungsfreistellungen zugunsten von insgesamt 3.122 Unternehmen mit einem Avalzusagebetrag von insgesamt 555,4 Mio. € gewährt. Damit konnten neue Kredite mit einem Volumen von mehr als 815,7 Mio. € mobilisiert werden. Bezüglich des weit überwiegenden Teils dieser Bürgschaften und Haftungsfreistellungen entlastet der Freistaat Bayern die LfA Förderbank Bayern im Rahmen der staatlichen Rückbürgschaft zum Bayerischen Mittelstandsschirm anteilig vom übernommen Risiko. Die genaue Höhe der staatlichen Belastung durch die Rückbürgschaftserklärung zum Bayerischen Mittelstandsschirm wird jeweils zum Jahresende ermittelt (vgl. Antwort zu Frage 3). 

6.    Auf welche Höhe beläuft sich das finanzielle Risiko aus den bestehenden Bürgschaften und Garantien im Rahmen des Mittelstandsschirms für den Freistaat Bayern unter Berücksichtigung der wahrscheinlichen Ausfallquote?
zu 6.: Eine belastbare Abschätzung, inwieweit der Staat aus übernommenen Bürgschaften und Garantien im Rahmen des Mittelstandsschirms in Anspruch genommen wird, ist nicht möglich. In Anbetracht der schwierigen und im Verhältnis zu den Vorjahren allenfalls eingeschränkt vergleichbaren Rahmenbedingungen der Wirtschafts- und Finanzkrisenjahre 2009 und 2010, für welche die Rückbürgschaftserklärung zum Bayerischen Mittelstandsschirm ausgereicht wurde, ist auch die hilfsweise Heranziehung einer wahrscheinlichen Ausfallquote nicht möglich. 

7.    Sind bislang Bürgschaften und Garantien bezüglich der Bewerbung Münchens, Garmisch-Partenkirchens und Schönaus für die Olympischen Winterspiele 2018 eingeplant? Falls ja, in welcher Höhe?
zu 7.: Für die Abgabe der vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) geforderten Garantien für die Austragung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 sollen, soweit sie den Freistaat Bayern betreffen, bis Jahresende 2010 Ermächtigungen durch Landesgesetz geschaffen werden. Gleiches gilt für Staatsbürgschaften für das bei erfolgreicher Bewerbung um die Austragung Olympischer und Paralympischer Winterspiele 2018 zu gründende Organisationskomitee. Die Höhe des erforderlichen Bürgschaftsrahmens ist Gegenstand der laufenden Finanzierungsgespräche zwischen Bund, Freistaat und Austragungsorten und steht insoweit derzeit noch nicht fest. 

8.    Ist eine Obergrenze bezüglich der Bürgschaften und Garantien im Zusammenhang mit der Bewerbung Münchens, Garmisch-Partenkirchens und Schönaus für die Olympischen Winterspiele 2018 eingeplant? Falls ja, in welcher Höhe?
zu 8.: Vgl. Antwort zu Frage 7. Das Internationale Olympische Komitee fordert eine der Höhe nach unbeschränkte Defizitgarantie für das Budget eines bei erfolgreicher Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 zu gründenden Organisationskomitees. Eine Begrenzung dieser Garantie der Höhe nach ist nicht möglich, ohne die Erfolgsaussichten der Bewerbung massiv zu beeinträchtigen. Bund, Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Austragungsorte und Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH erwarten auf Basis der bisherigen mit Unterstützung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte entwickelten Budgetprognosen jedoch kein Defizit des Organisationskomitees.  

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

München, den 14.07.2010

Ludwig Hartmann, MdL                                       Eike Hallitzky, MdL

Anbei unsere Anfrage mitsamt den Antworten im Original-Drucksachenlayout des Landtags als pdf-Datei.

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