Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Ministerbefragung: „Breitbandversorgung – 99%ige Versorgung der Haushalte in Bayern bis 2011 möglich?“

Meine Rede im Plenum am Dienstag, dem 9. Februar 2010, zur Ministerbefragung auf Vorschlag der Freien Wähler

Ludwig Hartmann (GRÜNE):
Sehr geehrter Herr Staatsminister,
Herr Kollege König hat mit seiner Frage den Blick auf die Nachbarländer gelenkt. Ich würde den Blick gerne einmal auf benachbarte Bundesländer richten, zum Beispiel auf Baden-Württemberg; denn in Baden-Württemberg gibt es ein Modellprojekt, bei dem sich Kommunen landkreisübergreifend für eine schnelle Internet-Anbindung einsetzen und eine solche ausgeschrieben haben, die vom Land und vom Bund gefördert wird. Meine Frage ist: Gibt es in Bayern im Masterplan Breitband ähnliche Initiativen von Kommunen? Werden solche Initiativen, wenn es denn welche geben sollte, vom Freistaat unterstützt? Ist geplant, solche Projekte zu fördern?
Eine weitere Frage, die erst in den letzten Wochen in den Medien stand, lautet, wie die Staatsregierung die Äußerung des Herrn Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Gerd Müller, wertet. Beim Thema Breitbandausbau wurde im Agrarausschuss ein Strategiewechsel angedeutet. Demnach wolle das Ministerium die Bundesnetzagentur dazu bewegen, den Wettbewerb auf dem Gebiet der Kommunikation wieder einzuschränken und die Entgelte, die die Telekom für die Vermietung des letzten Stücks der Teilnehmeranschlüsse bekommt, wieder zu erhöhen. Dazu würde mich Ihre Meinung interessieren.
Eine letzte Frage betrifft eine ganz aktuelle Thematik der EU-Kommission, und zwar aus Sachsen. Es ging darum, ob die Kommunen die Leerleitungen, die in den Straßen liegen, den Mitbewerbern zur Erschließung anbieten dürfen. Wie sieht es da in Bayern aus? Gibt es hierüber eine Erhebung? Weiß man, in welchen Kommunen Leerleitungen zur Verfügung stehen? Ist das irgendwo einsichtig, damit auch Mitbewerber abseits der Telekom eine Möglichkeit haben, für die Region ein entsprechendes Angebot abzugeben?
Das wären meine drei konkreten Fragen. Ich bitte um konkrete Antworten auf diese drei Fragen.

Staatsminister Martin Zeil (Wirtschaftsministerium):
Herr Kollege, ich antworte immer konkret, auch auf Ihre drei Fragen.

(Beifall bei der FDP – Zuruf von der CSU: Sehr richtig!)

Erstens: Ich will Ihnen zu dem Thema Gemeinschaftsprojekte, also gemeinde- und landkreisübergreifende Förderung, sagen: Unser Förderprogramm sieht in allen Fördertatbeständen vor, dass sowohl einzelne Gemeinden als auch Gemeindeverbände gefördert werden können. Konkret bedeutet das, sowohl Investitionsprojekte als auch Machbarkeitsstudien und Planungsarbeiten können gemeindeübergreifend durchgeführt werden. Viele Landkreise machen davon schon Gebrauch. Die Förderhöchstbeträge werden auf die erfassten Gemeinden bezogen, also bei gemeinschaftlichen Projekten kumuliert. Deswegen steht auch landkreisübergreifenden Projekten nichts entgegen. Aufgrund der Gleichbehandlung und auch aufgrund von EU-Vorgaben müssen wir beim Thema Pilotprojekte beim zweiten Thema, das Sie angesprochen haben besonders sorgfältig und restriktiv sein. Die Projekte müssen dann wirklich technologisch innovativ sein; auch solche gibt es. Aber da gibt es manchmal falsche Vorstellungen, weil manche meinen, wenn sie sich einmal zusammenschließen, sei das schon der Gipfel der Innovation. Das ist also nicht der Fall. Insofern müssen wir hier differenzieren.
Sie haben zweitens auf eine Stellungnahme des Kollegen Dr. Müller im Bundestag Bezug genommen. Ich nehme die Äußerung so, wie Sie es gesagt haben. Ich nehme an, er hat das gemeint, was wir im Koalitionsvertrag in Berlin hinterlegt haben, dass wir bei der Regulierung nicht nur auf die Endkundenpreise allein schauen dürfen, sondern dass es auch eine investitionsfreundliche Regulierung mit verschiedenen Vorschlägen geben muss, die wir auch der Bundesregierung schon vorgelegt haben.
Wir haben zu Themen wie einer regional differenzierten Regulierung, längeren Regulierungsperioden und dergleichen Vorschläge unterbreitet. Das muss jetzt in ein Gesamtkonzept gegossen werden. Es gibt also keinen grundsätzlichen Strategiewechsel insofern, dass dies nicht mehr ernst genommen wird und nicht mehr wichtig ist, sondern es geht darum, nachdem der Staat bekanntlich nicht die 50 Milliarden Euro hat, die der große Ausbau etwa kosten würde, dass die privaten Investitionen, natürlich mit staatlichem Anschub und mit Fördermöglichkeiten, so angereizt werden, dass die Aufgabe gelingt.
Sie hatten drittens das Thema Leerrohre angesprochen. Aufgrund der derzeitigen Restriktionen durch die EU-Kommission ist die Lage leider etwas kompliziert. Die EU-Kommission hat kürzlich zum GAK-Rahmenplan eine Entscheidung getroffen, in der sie zum Beispiel festgelegt hat, dass die Leerrohrförderung nicht mit weiteren staatlichen Fördermaßnahmen zur Breitbandversorgung kumuliert werden kann. Die EU-Kommission schließt zudem eine Leerrohrförderung aus, falls Funk- oder Satellitenbetreiber darlegen können, dass sie mit staatlicher Finanzhilfe für eine Grundversorgung im entsprechenden Gebiet sorgen können. Hierfür steht ihnen ein Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung.
Die Versteigerung der digitalen Dividende ist mit der hohen Erwartung verknüpft, dass Funkanbieter mit den neuen Frequenzen noch stärker ins Ausbaugeschehen eingreifen. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass die Funkanbieter mit entsprechenden Ankündigungen eine Leerrohrförderung in der derzeitigen Ausgestaltung verhindern.
Auch in diesem Zusammenhang ist der bayerische Weg der bessere. Unser Förderprogramm zielt auf eine schnelle Herstellung der Breitbandgrundversorgung ab. Dies ist nur möglich, wenn unmittelbare Endkundenanschlüsse realisiert werden. Dies wäre bei einer bloßen Leerrohrförderung nicht der Fall. Mittel- und langfristig ist die Verlegung von Leerrohren gleichwohl sinnvoll. Das bayerische Förderprogramm sieht daher von Anfang an eine Förderung von Gemeinden vor, die eigene Infrastrukturen aufbauen und einen Netzbetreiber ermitteln, der diese Infrastruktur betreibt. Der Vorteil ist, dass wir nicht nur die Verlegung von Leerrohren fördern, sondern das Rohr einschließlich des Kabels. Allerdings werden wir darauf achten, dass der Bund jedenfalls haben wir ihn darum gebeten – mit der EU-Kommission eine Rahmenrichtlinie zur Leerrohrförderung abstimmt, welche dann die Möglichkeit eröffnet, flächendeckend Leerrohre im Vorgriff auf Next-Generation-Networks zu verlegen. Das ist eine wichtige Angelegenheit. Im Übrigen bitten wir auch die Kommunen und fordern sie geradezu auf – das ist nicht verboten -, Leerrohre bei jeder sich bietenden Gelegenheit, im Zuge von Baumaßnahmen zu verlegen.

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Anbei können Sie in der angefügten pdf-Datei die gesamte Ministerbefragung als Auszug des Plenarprotokolls nachlesen.

Hier geht es zu einem Videomitschnitt meines Redebeitrags.

Über diesen Link können Sie sich die gesamte Diskussion als Videostream anschauen.

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