15. September 2015

Bildung ist ein Menschenrecht

Beschluss der Klausur unserer Landtagsfraktion vom 15.09.2015

–       Bildungssystem für Einwanderungsgesellschaft fit machen

–       Bildungsangebote für Flüchtlinge jetzt bereitstellen

Alle haben ein Recht auf Bildung und alle können davon profitieren. Deshalb müssen wir das bayerischen Bildungswesen fit machen für die Einwanderungsgesellschaft, die längst Wirklichkeit ist. Außerdem: Lange Diskussionen um Strategien und Ressourcen darf es angesichts der steigenden Zahl von geflüchteten Kindern und Jugendlichen die in Bayern Schutz finden, nicht mehr geben: Es muss schnell gehandelt werden – die entsprechenden Reformen eingeleitet und die notwendigen Mittel bereitgestellt werden. Ihre Integration ist eine Daueraufgabe für viele Jahre. Darauf müssen wir uns einstellen.

Die bayerische Gesellschaft ist seit vielen Jahrzehnten eine Einwanderungsgesellschaft. Menschen aus dem In- und Ausland kommen nach Bayern. JedeR fünfte EinwohnerIn Bayerns, ein Viertel der unter 18-Jährigen und ein Drittel der Kinder unter 6 Jahren haben einen Migrationshintergrund. In den größeren bayerischen Städten haben ca. 60 % der unter 6-Jährigen einen Migrationshintergrund. Bayern ist Teil einer globalisierten Welt, in der Ein- und Auswanderung selbstverständlich dazu gehören. Von den Menschen, die zu uns kommen, wollen einige nur für kurze Zeit bleiben, andere für mehrere Jahre oder gar den Rest ihres Lebens. In vielen Weltgebieten fliehen Menschen vor Verfolgung und Bürgerkrieg; derzeit sind nach Schätzung der UN etwa 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Der Großteil sucht Zuflucht in den Nachbarländern, ein Teil davon kommt auch in die Länder der EU, nach Deutschland und nach Bayern. Für uns LANDTAGSGRÜNE ist klar: Wir sagen Ja, dass unsere bayerische Gesellschaft bunter und vielfältiger wird, weil wir Teil einer globalisierten Welt sind. Und wir sagen Ja zu unserer humanitären und politischen Verantwortung gegenüber denen, die gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen.

Egal, warum jemand zu uns nach Bayern gekommen ist – wer da ist, hat einen Anspruch auf Bildung. Denn klar ist: Bildung ist ein Menschenrecht. Artikel 28 der UN–Kinderrechtskonvention postuliert das Recht des Kindes auf Bildung. Das gilt für Menschen, die hier aufgewachsen sind genauso, wie für Flüchtlinge und Asylsuchende. Auch wenn unsicher ist, ob sie bleiben dürfen, sollen die Kinder und Jugendlichen zur Schule gehen dürfen und Erwachsene die Grundbildung bekommen, die für ein selbstständiges Leben notwendig ist. Alles was Menschen in jungen Jahren nicht lernen können, ist später nur schwer nachzuholen. Das Beste, was wir tun können, sei es unter dem Gesichtspunkt der globalen Verantwortung, der Entwicklungshilfe oder auch für das Verbleiben hier in diesem Land, ist allen Menschen eine gute Bildung oder Ausbildung zukommen zu lassen.

Die Schulen haben es mit einer Vielzahl von Herausforderungen zu tun, etwa fehlende Deutschkenntnisse, psychische Belastungen und die schwierige soziale Situation der Schülerinnen und Schüler. Auf der anderen Seite fehlen Angebote für die Lehrkräfte wie z.B. die Qualifikation in Deutsch als Zweitsprache, spezielles Unterrichtsmaterial oder Anrechnungsstunden. Dies hat zur Folge, dass die Unterrichtsqualität leidet. Unsere Bildungsinstitutionen – insbesondere die Schulen, Berufliche Schulen und Erwachsenenbildung – müssen dringend in die Lage gebracht werden, sich auf die veränderte Zusammensetzung der Bevölkerung einstellen zu können. Sie brauchen mehr Unterstützung und Mittel, um eine gute Bildung für alle umsetzen zu können. Darüber hinaus müssen wir das bayerische Bildungswesen für die Einwanderungsgesellschaft stark machen. Die Integration unserer Schülerinnen und Schüler in die Gesellschaft unseres Landes, wie auch in die Gemeinschaft eines zusammenwachsenden Europas und der Welt, muss ein zentrales Bildungsziel und einen pädagogischen Auftrag darstellen. Eine gute „Bildung made in Bavaria“ ist der beste entwicklungs- und gesellschaftspolitische Beitrag, den wir leisten können.

Bayerisches Bildungssystem nicht auf Einwanderungsgesellschaft eingestellt

Ebenso wie die Gesellschaft wurden auch die Schulklassen immer vielfältiger. Aber: Diskriminierung im und durch das Bildungssystem ist ein tatsächliches und nachweisbares Phänomenen. Die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte wurden zu lange zu wenig berücksichtigt. Eine Hauptursache für die Bildungsbenachteiligung ist das bayerischen Bildungssystem: In keinem anderen Bundesland ist der Bildungserfolg eines Kindes so stark von der sozialen Situation seiner Familie abhängig wie in Bayern. Von dieser „sozialen Selektivität“ sind Kinder mit Migrationsgeschichte besonders betroffen, da sie weit überdurchschnittlich häufig in sozial schlechter gestellten Familien aufwachsen.

Trotz einiger Bemühungen und existierender Sprachförderung sind Kinder mit Migrationshintergrund nach wie vor benachteiligt – etwa beim Übertritt in die weiterführenden Schulen, aber auch beim erfolgreichen Bestehen der angestrebten Abschlüsse. Ein Grund dafür ist die große Bedeutung der sogenannten Bildungssprache für den Schulerfolg in vielen Fächern. Erfahrungen aus anderen Einwanderungsländern, aber auch wissenschaftliche Untersuchungen machen deutlich, dass neben dem Anfangsunterricht in der deutschen Sprache eine kontinuierliche Sprachförderung nötig ist, damit die Schülerinnen und Schüler das erforderliche Sprachniveau und die Kompetenz in Deutsch erreichen können und sie nicht weiter schulisch benachteiligt sind. Fehlende oder geringe Deutschkenntnisse sind für Schulanfängerinnen bzw. -anfänger und spät einsteigende Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache ein großes Hemmnis für die Integration und den Schulerfolg.

Das Benachteiligungs-Phänomen zieht sich durchs gesamte Bildungswesen. 2013 zeigte etwa die PIACC-Studie („PISA für Erwachsene“) auf, dass die Erwachsenenbildung ihrer Schlüsselrolle nicht gerecht wird: Einmal mehr bestätigt diese Studie, dass gerade die Zielgruppen mit dem größten Bildungsbedarf am wenigsten von den Angeboten beruflicher und außerberuflicher Weiterbildung erreicht werden und dass es weiterer Anstrengungen zur Grundbildung bedarf, damit Erwachsene grundlegende Kompetenzen erwerben können, die für die eigenständige Gestaltung des Lebens, für Teilhabe und aktives Handeln in unserer Gesellschaft notwendig sind. Von zentraler Bedeutung sind dabei Lesen, Schreiben und Rechnen. Auch Kompetenzen für den Umgang mit Computer und Medien, alltagsweltliche Kompetenzen und erste Fremdsprachenkenntnisse sowie Lernkompetenz gehören dazu.

Unterrichtsituation von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen

In Bayern stellen Übergangsklassen neben den Vorkursen, den Deutschförderklassen, Deutschförderkursen und Migrationsteilungen eine zentrale Form der Förderung von vollzeitschulpflichtigen Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund im Regelschulsystem dar. Für berufsschulpflichtige Jugendliche mit Fluchthintergrund gibt es die Möglichkeit der Berufsintegrationsklassen – ein zweijähriges Beschulungsmodell in Vollzeit (BIJ/V), bei dem sie Deutsch lernen und sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten. Eine Beschulung der berufsschulpflichtigen AsylbewerberInnen und Flüchtlinge in regulären Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA) zur Erfüllung der Berufsschulpflicht ist aufgrund der nicht ausreichenden oder in aller Regel nicht vorhandenen Sprachkenntnisse nicht oder nur in Ausnahmefällen möglich.

Bis zum Schuljahresende 2014/15 hatte sich die Zahl der schulpflichtigen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Fluchthintergrund in Bayern von ca. 15.250 auf ca. 34.000 verdoppelt. Zur Situation an den Regelschulen: Die Zahl der Übergangsklassen an Grund- und Mittelschulen, sollen zum kommenden Schuljahr 2015/16 auf 470 (SJ 2014/15: 300) erhöht werden – für rund 7.700 Kinder, die restlichen Kinder lernen in Regelklassen. Ab dem kommenden Schuljahr wird an zwei Realschulen (Staatliche Realschule München II und Staatliche Realschule Nürnberg III) ein besonderes Förderprogramm für jugendliche AsylbewerberInnen und SchülerInnen mit Migrationshintergrund mit geringen Sprachkenntnissen im Deutschen unter dem Titel „SPRINT“ (= Sprachförderung intensiv) angeboten. Die SchülerInnen werden dabei als Gastschüler in reguläre Klassen aufgenommen und nach einer intensiven Deutschförderung sukzessive in den Regelunterricht integriert. An zwei bayerischen Gymnasien (Martin-Behaim-Gymnasium Nürnberg und Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium München) startet ebenfalls ab dem Schuljahr 2015/2016 das Pilotprojekt „Sammelkurs zur Deutschförderung von aus dem Ausland zugezogenen Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache“.

An den Berufsschulen wird es voraussichtlich 440 Berufsintegrationsklassen geben. Vor einem Jahr waren es noch gut 180. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass der Anspruch von rund 2/3 der jungen AsylbewerberInnen auf Berufsschulunterricht nicht erfüllt wird. Das Staatsministerium hat sich entschieden anzuordnen, die betroffenen jungen Menschen zunächst vom Besuch der Berufsschule zu befreien, „um eine adäquate Beschulung sicher zu stellen“. Das ist nicht nur eine persönliche Katastrophe für die Betroffenen, sondern schadet auch der wirtschaftlichen Entwicklung Bayerns.

Grüne gerechte Bildungspolitik für Bayern:

Wir wollen die Benachteiligung von Flüchtlingen bei der Bildung beenden. Das ist für uns eine zentrale Herausforderung in der aktuellen Bildungspolitik und Bildungsfinanzierung. Dabei gilt: Bildung, die für die Kinder von Einwanderern gut ist, ist für alle Kinder gut. Unsere Bildungsinstitutionen müssen Orte des sozialen Zusammenhalts sein. Von dieser Entwicklung profitiert die gesamte Gesellschaft. Zentrale Elemente für Bildung in der Einwanderungsgesellschaft sind eine durchgängige Sprachbildung an allen Schularten, eine tatsächliche individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler, eine interkulturelle Öffnung der Schule und darüber hinaus eine vom Staat getragene Sicherung der Grundbildung für Erwachsene.

7-Punkte-Plan:

1. Sofortprogramm „Bildung und Förderung von Flüchtlingen“

Unsere Grüne Devise: Schnell handeln, langfristig denken. Klar ist, der exakte Bedarf an zusätzlichen Lehrkräften und Fachpersonal kann nach derzeitigem Stand nicht abgebildet werden, umso mehr gilt es gut vorbereitet zu sein, um die Schulen schnell und flexibel unterstützen zu können. Weiterhin klar ist, wir werden weiterhin alle eingesetzten Fachkräfte brauchen, um ein zukunftsfähiges Schulsystem für die Einwanderungsgesellschaft gestalten zu können. Wir brauchen in einem ersten Schritt 50. Mio. Euro um 1.000 zusätzliche Lehrkräfte und Fachpersonal einzusetzen; um einerseits die Sprachförderung zu intensivieren, andererseits das Recht auf Berufsschulbildung umzusetzen, für den Aufbau einer Sonder-Mobilen-Reserve und den Aufbau eines multiprofessionellen Stützsystems.

Säule 1 Aufbau einer Sonder-Mobilen Reserve:
Schneller Aufbau einer „Sonder-Mobilen-Reserve“. Eine besondere mobile Reserve zum flexiblen Einsatz an Brennpunkten für einen bestimmten Zeitraum ist unerlässlich.

Säule 2 Umsetzung der Berufsschulpflicht:
Ziel muss die vollständige Umsetzung der Berufsschulpflicht für Flüchtlinge sein.

Säule 3 Aufbau eines multiprofessionellen Stützsystems:
Neben den fachlich qualifizierten Lehrkräften muss ein multiprofessionelles Stützsystem aufgestellt werden. Dabei sollen den Schulen DolmetscherInnen zur Verfügung gestellt werden, die vom Land bezahlt werden und die sie bei Bedarf einsetzen können. Daneben brauchen die Schulen für eine gelingende Integration – besonders für Kinder mit Flüchtlingsgeschichte – ein Mehr an SchulpsychologInnen und SchulsozialarbeiterInnen.

Säule 4 Weiterbildungsprogramm DaZ für Lehrkräfte:
Sprachliche Bildung ist ein wesentlicher Aspekt – sie ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe der jungen Menschen und für ihre Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Wir schlagen vor, 1,3 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen, um ab diesem Schuljahr qualifizierte Junglehrerinnen und Junglehrer in dem Ausbildungsfach „Deutsch als Zweitsprache“ fortzubilden und diese zur bayernweiten systematischen Sprachförderung an allen Schularten einzusetzen. Der Bedarf soll vorrangig durch Bewerberinnen und Bewerber der Wartelisten abgedeckt werden, so dass das Programm zeitnah beginnen kann und qualifizierte Lehrkräfte zum Einsatz kommen. Das Programm hat den Auftrag, auf bereits bestehende und erfolgreiche Deutschfördermaßnahmen aufzusetzen und eine kontinuierliche Sprachförderung zu gewährleisten.

2. Ausweitung der Bildungsangebote auf Realschulen und Gymnasien

Nach § 25 der Grundschulordnung gilt, dass bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung für den Übertritt festgestellt werden kann, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen. Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums oder der Realschule setzt für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache grundsätzlich die Bestätigung im Übertrittszeugnis voraus, dass die Schülerin oder der Schüler dem deutschsprachigen Unterricht folgen kann. Diese Regelung muss dringend reformiert werden. Wir brauchen für alle weiterführenden Schulen ein Konzept für die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden, die ab der 5.Klasse nach Bayern kommen und bereits in ihren Heimatländern auf weiterführende Schulen waren. Dazu gehört, zu überprüfen, inwieweit, die Herkunftssprachen als zweite Fremdsprache (nach Englisch) anerkannt, unterrichtet (ggf. in Kooperation oder online) und auch geprüft werden können.

3. Landesweite „Fortbildungsinitiative Trauma“

Aufgrund der steigenden Zahl von Flüchtlingen haben Lehrkräfte und Betreuungspersonen, immer häufiger mit Kindern und Jugendlichen zu tun, die in ihren Heimatländern oder auf der Flucht Krieg und Gewalt erlebt haben. Eine „Fortbildungsinitiative Trauma“ muss unverzüglich in das Fortbildungsangebot für Lehrkräfte aufgenommen werden. In Regionalkonferenzen können so Lehrkräfte Grundlagenwissen über psychische Traumatisierungen erwerben und lernen, Hinweise im Verhalten der Kinder und Symptome von Traumatisierungen zu erkennen. Ziel ist, den Lehrkräften Basisstrategien im Umgang mit traumatisierten Flüchtlingskindern zu vermitteln. In der interdisziplinären Zusammenarbeit mit den Fachkräften des Stützsystems aus Schulsozialarbeit, Schulpsychologie aber auch DolmetscherInnen, können dann geeignete Hilfepläne erarbeitet werden.

4. Berufliche Integration der Flüchtlinge und AsylbewerberInnen in den Fokus rücken

Die Bereitschaft der Unternehmen im Land Flüchtlinge zu integrieren ist hoch. Kammern und Betriebe suchen derzeit vermehrt Arbeitskräfte aus dem Ausland. Zwar können geduldete Flüchtlinge auch bisher schon eine Ausbildung aufnehmen, jedoch scheitert vielfach die berufliche Integration an der restriktiven Auslegung der ausländerrechtlichen Vorgaben seitens der Ausländerbehörden. Wenn wir nicht weiter Potenzial verschenken wollen, müssen wir diesen Jugendlichen eine berufliche Zukunft bieten über einen gesicherten Aufenthalt. Um den Berufsschulen, Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern wie Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und -bewerbern Planungssicherheit zu gewährleiten, fordern wir die Staatsregierung auf, durch einen Erlass auf Landesebene, jungen Geduldeten eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Berufsausbildung plus zwei weiteren Jahren zum Zweck der Berufspraxis einzuräumen.

Flüchtlinge und Asylsuchende wollen arbeiten, haben oft aber Schwierigkeiten, einen Einstieg in eine geeignete berufliche Tätigkeit zu finden. Über Praktika könnte die Berufsfindung erleichtert werden und auch der berufliche Einstieg in qualifiziertere Berufe. Leider sind manche Ausländerbehörden in Bayern nicht bereit, jungen Asylsuchenden außerhalb der Berufsschule ein Praktikum zu ermöglichen, andere genehmigen grundsätzlich keine Praktika für Asylsuchende mit 25 Jahren oder älter. Dies steht der gewünschten beruflichen Integration entgegen. Wir haben deshalb die Staatsregierung aufgefordert, alle Ausländerbehörden in Bayern anzuweisen, Praktika für alle Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber zur Vorbereitung des Berufseinstiegs zu ermöglichen.

5. Einführung in das Schulleben – Fachberatungsstellen einrichten

Ein neues Beratungsangebot soll eingerichtet werden, dass überörtlich und interdisziplinär angelegt ist – mit der Eingliederungs- und Jugendhilfe, den Schulaufwandsträgern sowie den örtlichen SchulsychologInnen eng zusammenarbeitet. Eltern und SchülerInnen mit Fluchthingergrund können sich dort über die verschiedenen schulischen Möglichkeiten aufklären und beraten lassen. Dazu gehört ebenso die Erläuterung von Abläufen, Einführung in Klassenrituale und -regeln, Reduzierung von Unklarheiten und die Feststellung des bisherigen Bildungsverlaufes jedes Einzelnen.

6. Gesamtes Bildungswesen für Flüchtlinge fit machen

Flüchtlinge müssen ab dem Zeitpunkt ihrer Ankunft in Bayern Zugang zu Bildungsangeboten bekommen. Neben der Schule und der Berufsschule, müssen alle Bildungs- und Betreuungsinstitutionen unterstützt werden, um Flüchtlingen einen schneller Zugang zu Kitas, Weiterbildung und Hochschulen zu ermöglichen. So soll ihnen auch der Besuch von Bibliotheken möglich sein. Dafür benötigen die Bildungseinrichtungen und ihre Beschäftigten zusätzliche personelle und materielle Unterstützung. So müssen beispielsweise die Mittel für die Erwachsenenbildungsträger verdoppelt werden, damit diese ausreichende Bildungsangebote im Feld der Sprach- und Integrationskurse anbieten können.

7. Enquete zur Weiterentwicklung des bayerischen Bildungssystems in der Einwanderungsgesellschaft

Um das Bildungssystem nachhaltig für die Einwanderungsgesellschaft fit zu machen, fordern wir die Einrichtung einer Enquete-Kommission. Die vornehmliche Aufgabe dieser Enquete- Kommission soll darin bestehen, dem Parlament Entwicklungsmöglichkeiten und – Perspektiven des bayerischen Bildungssystems in der Einwanderungsgesellschaft aufzuzeigen und Empfehlungen für politische Entscheidungen zu erarbeiten.