15. November 2013

Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH II

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 18.10.2013, mit den Antworten der Leiterin der Bayerischen Staatskanzlei, Christine Haderthauer, vom 15.11.2013 (Antworten kursiv markiert)

Die Bewerbungsgesellschaft 2018 startete mit einem prognostizierten Budget von 30 Millionen Euro, welches im Verlauf der Bewerbung auf 33 Millionen Euro erhöht werden musste. Noch im Dezember 2009 ging die Staatsregierung aber davon aus, dass die Gesamtkosten der Bewerbung bei maximal 25 Millionen Euro lägen (vgl. meine Schriftliche Anfrage auf Drucksache 16/2876; Frage 5.a).
Ein zentraler Aufgabenbereich der Bewerbungsgesellschaft für 2018 war die Ausarbeitung der Bewerbungsdokumente unter Beachtung der Vorschriften des IOC. Dies soll nach dem Gesellschaftsvertrag für die Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH, welcher u.a. dem Münchner Stadtrat am 02.10.2013 vorgelegt wurde, auch so bleiben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:

1. a) Welche Sponsoren konnten bisher für die Bewerbung 2022 gewonnen werden, bzw. welche stehen in Aussicht? Ich bitte um Auflistung nach Sach- oder Geldleistungen, deren Höhe und mit welchem Anteil die öffentliche Hand an dem Unternehmen beteiligt ist. b) Zu welchen Teilen wird ein eventueller, nicht durch Förderbeiträge von Sponsoren gedeckter Finanzbedarf der Gesellschaft, jeweils von den einzelnen Gesellschaftern ausgeglichen?
zu 1. a) und b): Die Bayerische Staatsregierung war nicht an der Akquisition von Sponsoren für eine Olympiabewerbung 2022 beteiligt. Nach öffentlichen Angaben von Oberbürgermeister Ude lagen Absichtserklärungen von Sponsoren im Volumen von 12 Mio. Euro vor. Die Absichtserklärungen unterliegen der Vertraulichkeit, Namen beteiligter Unternehmen sowie deren jeweils zugesagter Sponsorenleistung können daher nicht öffentlich genannt werden. Bzgl. Teilfrage b) wird auf die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage „Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH I“ verwiesen. 

2. a) Welche Sponsoren treten bereits im Vorfeld der Bürgerentscheide im November 2013 als solche auf? b) Worin bestehen dabei deren jeweilige Leistungen?
zu 2. a) und b): Vgl. Antwort zu Frage 1. Unterstützer im Vorfeld der Bürgerentscheide sind der Internetseite www.oja22.de zu entnehmen.

3. a) Hat die Staatsregierung vor, die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH zu veröffentlichen? b) Falls nein, welche Gründe sprechen dagegen? c) Falls nein, wie ist dies mit dem Anspruch nach „Transparenz und Integrität in allen öffentlichen Angelegenheiten und Bürgerbelangen“ (Konzeptstudie zur Bewerbung , S. 58) zu vereinbaren?
zu 3.: Vgl. Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage „Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH I“.

4. a) Wird sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass die genehmigten Niederschriften des Aufsichtsrats der Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH und seiner Ausschüsse zumindest teilweise veröffentlicht werden? b) Wird sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass die genehmigten Niederschriften des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse den Mitgliedern des Bayerischen Landtags zur Einsicht zur Verfügung stehen? c) Falls nein, warum nicht?
zu 4.: Vgl. Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage „Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH I“.

5. a) Wird sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass die genehmigten Niederschriften der Gesellschafterversammlung der Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH zumindest teilweise veröffentlicht werden? b) Wird sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass die genehmigten Niederschriften der Gesellschafterversammlung den Mitgliedern des Bayerischen Landtags zur Einsicht zur Verfügung stehen? c) Falls nein, warum nicht?
zu 5.: Vgl. Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage „Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH I“.

6. a) Ist geplant, dass sich die Gesellschafterversammlung der Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH eine Geschäftsordnung gibt? b) Hat die Staatsregierung vor, diese Geschäftsordnung zu veröffentlichen? c) Falls nein, welche Gründe sprechen dagegen?
zu 6.: Vgl. Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage „Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH I“.

7. a) Weshalb wurde im Vergleich mit dem Gesellschaftsvertrag der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH, der § 19 „Dringliche Anordnungen der/des Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung“ ersatzlos gestrichen? b) Gab es aus Sicht der Staatsregierung negative Erfahrungen mit diesen dort gefassten Regelungen?
zu 7: Vgl. Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage „Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH I“.

8. a) An welche konkreten vorgegebenen IOC-Regularien sind die GmbH nach § 2.1., die Geschäftsführung nach § 8.1. und das Kuratorium nach § 22.1. Gesellschaftsvertrag der Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH gebunden? Ich bitte um eine vollumfängliche Auflistung. b) Hat die Staatsregierung vor, sich dafür einzusetzen, dass die Geschäftsordnung des Kuratoriums veröffentlicht wird, falls sich dieses Gremium nach § 22.6. Gesellschaftsvertrag der Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH eine solche gibt? Falls nein, welche Gründe sprechen dagegen?
zu 8.: Vgl. Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage „Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH I“.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.