15. November 2013

Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH I

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 18.10.2013, mit den Antworten der Leiterin der Bayerischen Staatskanzlei, Christine Haderthauer, vom 15.11.2013 (Antworten kursiv markiert)

Die Bewerbungsgesellschaft 2018 startete mit einem prognostizierten Budget von 30 Millionen Euro, welches im Verlauf der Bewerbung auf 33 Millionen Euro erhöht werden musste. Noch im Dezember 2009 ging die Staatsregierung aber davon aus, dass die Gesamtkosten der Bewerbung bei maximal 25 Millionen Euro lägen (vgl. meine Schriftliche Anfrage auf Drucksache 16/2876; Frage 5.a).
Ein zentraler Aufgabenbereich der Bewerbungsgesellschaft für 2018 war die Ausarbeitung der Bewerbungsdokumente unter Beachtung der Vorschriften des IOC. Dies soll nach dem Gesellschaftsvertrag für die Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH, welcher u.a. dem Münchner Stadtrat am 02.10.2013 vorgelegt wurde, auch so bleiben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
die Schriftlichen Anfragen des Abgeordneten Ludwig Hartmann beantworte ich wie folgt:

1. Wer hat die für die Bewerbungsgesellschaft erforderliche Summe von 29 Mio. € ermittelt und für welche Teilbereiche (z.B. Personalkosten, Werbematerialien, Imagefilme, Wettbewerbe) soll sie in jeweils welcher Höhe aufgewendet werden? Wie hoch ist der Anteil am Gesamtbudget, der für Werbungskosten veranschlagt wird?
zu 1.: Der Betrag wurde vom ehemaligen kaufmännischen Direktor der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH i. L. im Auftrag der Landeshauptstadt München ermittelt. Die konkrete Festlegung einzelner Budgetpositionen wäre im Falle einer Bewerbung Aufgabe der Gesellschafterversammlung einer Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH gewesen.

2. Ist beabsichtigt, die Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH als Fortführung der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH weiterzuführen? Wurde die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH liquidiert? Welche organisatorischen Neuerungen ergaben sich für die Bewerbungsgesellschaft 2022?
zu 2.: Im Vorfeld der Bürgerentscheide vom 10.11.2013 wurden keine Verträge über die Errichtung einer Bewerbungsgesellschaft 2022 geschlossen. Die Liquidation der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH i. L. ist noch nicht abgeschlossen. Infolge der Bürgerentscheide vom 10.11.2013 stellt sich die Frage nach Organisation und/oder Struktur einer Bewerbungsgesellschaft München 2022 GmbH nicht mehr.

3. Weshalb wurden die Kosten der Bewerbung mit 29 Millionen Euro nur relativ gering unter den anfangs für die Bewerbung 2018 veranschlagten 30 Millionen Euro angesetzt, wo es sich doch um eine Neuauflage der Bewerbung von 2018 handelt? In welchen Punkten rechnet die Bayerische Staatsregierung weshalb mit Einsparungen bei der nun vorliegenden Neuauflage der Bewerbung?
zu 3.: Die Budgetprognose in Höhe von 29 Mio. Euro berücksichtigte neben Preisanpassungen (Inflation) eine Risikoreserve von 5 %. Wesentliche Ausgabenblöcke wie Personalkosten und Marketing wären bei einer Folgebewerbung München 2022 in vergleichbarer Höhe wie bei der Olympiabewerbung München 2018 angefallen. Einsparungen wären im Wesentlichen im Bereich Planungsprozesse möglich gewesen. 

4. Warum konnten die Kosten für die geplante Neubewerbung nur um 1 Million Euro zum Start der Bewerbung 2018 gesenkt werden, wenn doch einer der zentralen Gesellschaftszwecke (Ausarbeitung der Bewerbungsdokumente) schon hinlänglich durch die Vorarbeiten für 2018 erfüllt sein sollte? Welche Vorkehrungen wurden getroffen, damit sich der Finanzaufwand nicht wie bei der Bewerbung 2018 um 10% erhöht?
zu 4.: Vgl. Antwort zu Frage 3.

5. Wurden bereits kostenrelevante Vorarbeiten zur (Neu-)Gründung der Bewerbungsgesellschaft 2022 getätigt? Wird die Bewerbungsgesellschaft 2022 auch im Vorfeld der Bürgerentscheide am 10.11.2013 tätig werden? Falls ja, in welcher Form?
zu 5.: Die Bayerische Staatsregierung hat keine kostenrelevanten Vorarbeiten zur Neugründung einer Bewerbungsgesellschaft 2022 getätigt. Bzgl. der weiteren Teilfragen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

6. Falls ja, welche Kosten entstehen in Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten?
zu 6.: Entfällt.

7. Welche Kosten entstanden durch die Erstellung des Bewerbungskonzepts 2022 und von welchen öffentlichen und privaten Stellen wurden diese getragen?
zu 7.: Die Erarbeitung der Konzeptstudie für eine Olympiabewerbung München 2022 wurde von der Landeshauptstadt München in Auftrag gegeben. Die Bayerische Staatsregierung hat hierfür keine Kosten getragen.

8. Mit welcher Begründung beteiligt sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) abermals nicht am Ausgleich eines etwaigen Finanzdefizits der Bewerbungsgesellschaft? Wie begründet die Staatsregierung dies vor dem Hintergrund, dass sowohl Entscheidungen im Aufsichtsrat, als auch in der Gesellschafterversammlung allein durch die Stimmenanteile des DOSB herbeigeführt werden können?
zu 8.: Vgl. Antwort zu Frage 2.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.