Betonflut eindämmen – Neuer Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes und Einführung eines 5-Hektar-Ziels
Erläuterungen zu unserem neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes und Einführung eines 5-Hektar-Ziels
„Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt.“ Mit diesem Slogan warben wir und unsere Bündnis-Partner*innen im vergangenen Jahr für ein Volksbegehren zur Einführung einer verbindlichen 5-Hektar-Höchstgrenze für den täglichen Flächenverbrauch in Bayern. Rund 50.000 Menschen unterstützten dieses Volksbegehren, das letztlich aber vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof abgelehnt wurde. Zwar sei die Einführung einer Flächenverbrauchs-Höchstgrenze verfassungskonform, es müsse aber auch der Weg dorthin aufgezeigt werden. Wie in unserem Programm zur Landtagswahl 2018 angekündigt, legen wir jetzt einen Gesetzentwurf vor, der den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.
Grundprinzip des Gesetzentwurfs
In mehreren Etappen soll der Flächenverbrauch („Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr“) bis zum Jahr 2026 auf 5 ha/Tag gesenkt werden. Dieser Wert entspricht dem bayerischen Anteil am Flächensparziel der Bundesrepublik Deutschland.
Auf Landesebene kann eine Höchstgrenze nur für die kommunale Bauleitplanung festgesetzt werden. Überörtliche Planungen (z.B. Planfeststellungsbeschlüsse, Privilegierte Bauvorhaben nach § 35 BauGB) können dabei nicht beeinflusst werden. Sie verursachen hohen Flächenverbrauch, der aber nicht den Kommunen zugeschrieben werden darf. Deshalb wird von dem Budget, das die Kommunen erhalten, eine Reserve für die überörtliche Planung abgezogen. Diese Reserve orientiert sich am Bedarf der vergangenen Jahre. Darunter würden etwa der Zulauf für den Brenner-Basis-Tunnel, der Ausbau von Bundes- und Staatsstraßen oder landwirtschaftliche Betriebe fallen. All diese Bauprojekte belasten nicht das kommunale Budget.
Ebenfalls vorab abgezogen wird ein Kontingent für Härtefälle, das die Staatsregierung Kommunen in Notlagen oder für überregional bedeutsame Projekte zuweisen kann. Als Beispiel dient hier der Neubau des „Galileo“-Forschungszentrums in München. Über einen kommunalen Bebauungsplan wurde zwar ein Gebiet mit über 2,5 ha ausgewiesen, aufgrund der internationalen Bedeutung und der Strahlwirkung weit über die eigene Kommune hinaus, wäre es sinnvoll, das notwendige Budget aus dem Härtefall-Kontingent bereitzustellen.
Einwohnerzahl als Zuteilungsschlüssel
Der konkrete Zuteilungsschlüssel an die Kommunen wird im Gesetz nur übergeordnet definiert. Grundlage hierfür bildet die Einwohnerzahl. Eine Studie des Umweltbundesamts (UBA) hat ergeben, dass andere Faktoren (Zentralörtlichkeit, Flächenverfügbarkeit, Wirtschaftskraft etc.) Nachteile gegenüber dem Bevölkerungsmodell haben oder sich egalisieren.
Der hiermit vorgelegte Gesetzentwurf gibt aber vor, dass die Verteilung auf Basis der Bevölkerungszahlen degressiv zu erfolgen hat. Kleinere Gemeinden sollen im Vergleich mit größeren Kommunen mehr Quadratmeter pro Jahr und Einwohner*in zugeteilt bekommen. Über den konkreten Zuteilungsfaktor entscheidet der Gesetzgeber alle drei Jahre neu. Damit kann auf aktuelle Entwicklungen reagiert und bei unerwünschten Entwicklungen nachgesteuert werden. Dazu ermittelt das zuständige Ministerium den Zuteilungsschlüssel und konsultiert Kommunen und die Öffentlichkeit.
Degressionsfaktor als Gerechtigkeitsschlüssel
Orientierung für eine erste konkrete Ausgestaltung bietet die dargestellte Berechnung des Umweltpolitikers Josef Göppel in Zusammenarbeit mit dem UBA.
Den Kommunen wird ein Höchstmaß an Flexibilität gewährt. Sie können die ihnen zugeteilten Budgets ansparen, sie können durch die Rücknahme bestehender Bebauungspläne und entsprechender Entsiegelung ihr eigenes Budget selbst vergrößern, sie können in Absprache mit anderen Kommunen Budgets gegenseitig übertragen und sie können bei der Staatsregierung einen Härtefall geltend machen und so zusätzliche Budgets erhalten. Die oberste Landesplanungsbehörde führt ein Flächenregister, in dem alle Vorgänge zentral festgehalten werden.
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Unseren Gesetzentwurf können Sie hier im Wortlaut als pdf-Datei herunterladen.