Bericht zur Rolle des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA) beim Einsatz des V-Manns Mario F.
Unser Dringlichkeitsantrag vom 11.11.2015
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen über den Anlass und den Sachstand von strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der ehemaligen Vertrauensperson (VP) Mario F. (jetzt Mario W.) zu berichten und hierbei insbesondere auf folgende Fragen einzugehen:
─ Welcher Sachverhalt gab den Anlass zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg gegen mehrere Beamte des BLKA wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt?
─ Wann wurden diese Ermittlungen aufgenommen und seit wann hat die Staatsregierung hiervon Kenntnis?
─ Weshalb wurde der Landtag im Jahr 2015 im Rahmen einer erneuten Eingabe des Mario W. durch die Staatsregierung nicht über diese anhängigen Verfahren informiert?
─ Welchen Sachstand haben die Verfahren und wegen welcher Delikte wird gegen wen ermittelt?
─ Welche Maßnahmen hat die Staatsanwaltschaft zur Beweissicherung ergriffen und ist es zutreffend, dass laut einem Zwischenbericht der Polizei vom Dezember 2014 eindeutig festgestellt worden sei, dass die VP-Akten des Mario F. manipuliert oder gefälscht worden sind?
─ Handelt es sich bei diesen Ermittlungen um eine Berichtssache und wenn ja, wann und wie oft wurde das Staatministerium für Justiz wie über diese Ermittlungen informiert?
─ Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung dazu, ob das BLKA der VP Mario F. den Auftrag zu Straftaten gegeben oder diese gebilligt hat?
─ Wie beurteilt die Staatsregierung die Gefährdungssituation des Mario F. und die Chancen für seine Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm?
Begründung:
Bei der Person Mario F. (jetzt Mario W.) handelt es sich um eine ehemalige Vertrauensperson des BLKA, die im Umfeld der Rockerbande „Bandidos“ tätig gewesen ist. In diesem Zusammenhang hat Mario F. u.a. über den NDP-Funktionär Sascha Roßmüller berichtet und Informationen zum Rauschgifthandel geliefert.
Mario F. wendete sich erstmals mit Eingabe vom 12. November 2012 (AZ. VF.0914.16) an den Landtag und bat um die die Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm. Der Petent erhob damals u.a. den Vorwurf, dass er Straftaten in Absprache und im Auftrag des BLKA verübt habe und wegen dieser Straftaten eine mehrjährige Haftstrafe zu erwarten habe. Das Staatsministerium des Innern lehnte die Forderung des Petenten nach Zeugenschutz ab und erklärte, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die VP-Führer des Petenten beim BLKA abgesehen habe. Auf der Grundlage dieser Stellungnahme erklärte der Landtag die Eingabe als erledigt.
Mario F., der mittlerweile seinen Geburtsnahmen angenommen hat und nunmehr Mario W. heißt, wandte sich im Januar 2015 erneut mit einer Petition (AZ: VF.0253.17) an den Landtag. Auch im Rahmen dieser Petition wurde der Landtag von der Staatsregierung nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg bereits seit dem Jahr 2013 Ermittlungen wegen des Verdachts auf Strafvereitlung im Amt gegen die ehemaligen V-Mann-Führer des Mario W. eingeleitet hatte.
Es steht zu befürchten, dass im vorliegenden Fall Beamte des BLKA Straftaten gebilligt und in Auftrag gegeben haben und der Landtag durch die Staatsregierung falsch informiert worden ist.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 12.11.2015 mit der Maßgabe, dass dem Landtag Bericht erstattet werden soll, einstimmig angenommen.