30. November 2009

Bericht zur Entwicklung der Strompreise in Bayern

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie in einer Sitzung zu Beginn des Jahres 2010 einen Bericht zur Entwicklung der Strompreise in Bayern zu geben.
In dem Bericht ist u.a. auf folgende Punkte einzugehen:
– die Entwicklung der Haushaltsstrompreise zwischen 2000 und 2009,
– die Entwicklung der Strompreise für Gewerbe und Industrie zwischen 2000 und 2009,
– die wesentlichen Ursachen für die Strompreissteigerungen und ihr jeweiliger Anteil daran,
– die Entwicklung der EE-Umlage, der KWK-Umlage, der Emissionshandelskosten, der Netzentgelte, der Brennstoff- und Beschaffungskosten und anderer wesentlicher Kostenbestandteile,
– die bisherigen Aktivitäten der Staatsregierung, und insbesondere der Landeskartellbehörde, zur Steuerung der Strompreisentwicklung,
– die geplanten Aktivitäten der Staatsregierung um weitere Strompreiserhöhungen zu verhindern,
– die geplanten Aktivitäten der Staatsregierung um mehr Wettbewerb im bayerischen Strommarkt zu schaffen.
Begründung:
Zum Jahreswechsel haben verschiedene Energieversorgungsunternehmen erneut Strompreiserhöhungen angekündigt. Obwohl die Beschaffungskosten an der Strombörse in letzter Zeit deutlich zurückgegangen sind, und sich die Emissionshandelszertifikate auf niedrigstem Niveau bewegen, wird die neuerliche Strompreiswelle von Energieversorgungsunternehmen mit erhöhten Kosten für Erneuerbare Energien begründet. Nach Informationen des Deutschen Instituts für Wirtschaft könnte der Ausbau der erneuerbaren Energien jedoch für eine maximal fünfprozentige Stromerhöhung verantwortlich sein. Daneben müssten aber andere Kosten reduzierende Faktoren berücksichtigt werden.

Der Bericht soll unabhängig von der Darstellung der Elektrizitätsunternehmen die Gründe für die jahrelangen Strompreiserhöhungen erläutern und Auswege aus der Strompreisspirale vorschlagen.

<<<< Unser Antrag wurde am 23.03.2010 im Plenum in geänderter Fassung angenommen. Die Änderung betrifft den Punkt, dass die Staatsregierung dem Ausschuss nicht zu Beginn des Jahres 2010 zu berichten habe; hier wurde jegliche zeitliche Vorgabe gestrichen.