25. März 2015

Bericht Umwandlung FMG in Aktiengesellschaft

Unser Dringlichkeitsantrag von 25.03.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag Bericht über folgende Punkte zu erstatten:

1. War die Ausschreibung der Flughafen München GmbH (FMG) für die Erstellung ihrer Jahresabschlüsse in den Jahren 2016 bis 2020, in der es ursprünglich u.a. hieß: „Innerhalb des Vergabezeitraums ist von einem Börsengang der FMG (IPO) auszugehen.“ mit dem Finanzministerium abgestimmt?

2. Wann erfuhr Staatsminister Söder erstmals von der Ausschreibung in der ursprünglichen Fassung?

3. Wann und wie hat Staatsminister Söder darauf reagiert?

4. Gab es auf die ursprüngliche Ausschreibung Bewerbungen, die nach der Umformulierung zurückgezogen wurden, wenn ja, wie viele?

5. Wurden deswegen Schadensersatzforderungen o.ä. erhoben, wenn ja, in welcher Höhe?

6. Stimmt ein Bericht des Münchner Merkurs, wonach die Staatsregierung bereits eine Umwandlung der FMG in eine AG geprüft habe und es aufgrund einer bislang geheim gehaltenen Zusatzvereinbarung (Annex) zu den Verträgen für möglich gehalten werde, auf diese Weise das Veto der Stadt München auszuhebeln und die dritte Startbahn doch noch zu bauen?

7. Wenn nein, welche Teile des Berichts stimmen nicht?

Wenn ja:

8. Wie lauten die entsprechenden Zusatzvereinbarungen, zu welchen Verträgen wurden diese wann und mit wem geschlossen?

9. Warum wurden bzw. werden diese Zusatzvereinbarungen geheim gehalten?

10. Seit wann beabsichtigt oder plant die Staatsregierung die Umwandlung der Flughafen München GmbH in eine Aktiengesellschaft?

11. Ist ein Umwandlungsbericht nach § 192 UmwG beabsichtigt, geplant, bereits in Arbeit oder bereits abgeschlossen?

12. Wie lange würde die Erstellung eines solchen Berichts dauern?

13. Ist der Staatsregierung bekannt, dass ein Anteilseigner eine Verzichterklärung nach § 192 Abs. 2 Satz 2 UmwG abgegeben hat oder abgeben möchte und beabsichtigt die Staatsregierung eine Verzichterklärung abzugeben?

14. Gibt es einen Umwandlungsbeschluss der Gesellschafterversammlung nach § 193 UmwG und wenn ja, wann ist dieser gefallen und mit welcher Mehrheit?

15. Wenn nein: Wurde in der Vergangenheit das Thema Umwandlung bereits in einer oder mehrerer Gesellschafterversammlung/-en besprochen und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

16. Wenn nein: Bedürfte es für einen Umwandlungsbeschluss der Einstimmigkeit der Gesellschafter nach § 12 Gesellschaftsvertrag der Flughafen München GmbH?

17. Könnte eine Flughafen München AG vertraglich so gestaltet sein, dass die in § 12 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag der Flughafen München GmbH bezeichneten Bereiche weiterhin das Erfordernis der Zustimmung aller Gesellschafter bedürften?

18. Ist es beabsichtigt oder geplant, dass ein Anteilseigner, z.B. der Freistaat Bayern, Aktien der neuen Flughafen München AG an private Dritte veräußert?

19. Ist im Falle der erfolgreichen Umwandlung ein Börsengang beabsichtigt oder geplant?

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 15.04.2015 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.