Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass
─ schwule, lesbische, bisexuelle, transgender und intersexuelle Geflüchtete auf eigenen Wunsch in Gemeinschaftsunterkünften in größeren Städten mit geeigneten Beratungsangeboten sowie einer entsprechenden Infrastruktur untergebracht werden und
─ queere Geflüchtete alternativ auf eigenen Wunsch in einer eigens für sie zu schaffenden Einrichtung untergebracht werden können.
Die Kommunen sollen beim Ausbau der Infrastruktur für die geeignete Unterbringung von queeren Geflüchteten vom Freistaat Bayern unterstützt werden.
Ferner wird die Staatsregierung aufgefordert, eine Landeskoordinierungsstelle für queere Geflüchtete einzusetzen, wie es die Bundesländer Sachsen und Niedersachen bereits getan haben.
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