11. Februar 2020

Bessere Haltungsbedingungen für Muttersauen!

In Deutschland ist es gängige Praxis, Muttersauen über mehrere Wochen in Kastenständen zu fixieren. Das führt nicht nur zu Frustration, Leid und Verhaltensstörungen bei den Tieren, die Sauen werden zudem zumindest zeitweise daran gehindert, beim Ruhen auch ihre Gliedmaßen auszustrecken. Wir GRÜNE fordern, dass Ferkelerzeugerinnen und -erzeuger von der Politik zügig, umfassend und langfristig beim Umbau ihrer Ställe auf Haltungsformen mit verbessertem Tierwohl und ohne Fixierung der Sau unterstützt werden!

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12. Juli 2019

Betonflut eindämmen – Unser neuer Gesetzentwurf im Wortlaut

Der ausufernde und ungezügelte Flächenfraß zerstört unsere Natur, unsere gewachsenen Kulturlandschaften und unsere Landwirtschaft.
Der bayernweite Flächenverbrauch – also die Umwandlung von unbebauter Landschaft und Natur in Siedlungs- und Verkehrsfläche – lag zuletzt (2017) bei rund 11,7 ha pro Tag. Das ist viel zu viel.

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23. Mai 2019

Kein Haushaltsvorbehalt beim Vertragsnaturschutz

Damit die Vertragsteilnehmer davon ausgehen können, dass ihre Verträge auch Bestand haben und nicht einseitig aufgrund anderer Präferenzen bei den Haushaltsmitteln durch die Staatsregierung gekündigt werden, soll der Haushaltsvorbehalt gestrichen werden. Die erforderlichen Mittel für den Vertragsnaturschutz sind im Vergleich zum Gesamthaushalt so gering, dass sie auch in Zeiten knapper Kassen vertragsgemäß geleistet werden können.

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Besondere Verantwortung von Staat und Gemeinden bei der Umsetzung des Artenschutzgesetzes

In Art. 1 wird Satz 5 durch folgende Sätze 5 bis 7 ersetzt:
„(5) Die Pflege von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand soll die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigen und die Artenvielfalt bewahren. (6) Für den Naturschutz besonders wertvolle Grundflächen sollen in ihrer ökologischen Beschaffenheit und mit ihrer Artenvielfalt erhalten werden. (7) Bei der Überlassung von ökologisch besonders wertvollen Grundstücken an Dritte ist die Beachtung der Verpflichtung nach Satz 4 und 5 sicherzustellen.“

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9. Mai 2017

Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) – Einführung einer Obergrenze für den Flächenverbrauch

Der ausufernde und ungezügelte Flächenfraß zerstört unsere Natur, unsere gewachsenen Kulturlandschaften und unsere Landwirtschaft.
B) Lösung
Im Bayerischen Landesplanungsgesetz wird der Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf höchstens 4,7 ha am Tag begrenzt.

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Konkrete Pläne zur Sicherung der Geburtshilfe durch Hebammen in Bayern vorlegen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Bayerischen Landtag einen Zeitplan mit konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Hebammen und der Geburtshilfe vorzulegen und dabei die Ergebnisse der Gespräche des Runden Tisches zur Geburtshilfe-Versorgung in Bayern am 9. Mai 2017 und der mit den Hebammenverbänden anlässlich des Hebammentages am 5. Mai 2017 einzubeziehen.

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