10. Mai 2021

Maskenbeschaffung auf Vermittlung von Dr. Georg Nüßlein (CSU), MdB – hier: Rolle weiterer CSU-Mandatsträgerinnen und -Mandatsträger und der Staatsregierung

1. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die „Doppelrolle“ des Abgeordneten Alfred Sauter (CSU) als MdL einerseits und als Anwalt, der Dr. Georg Nüßlein (CSU), MdB, bei der Vermittlung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) an die Staatsregierung bzw. eine nachgelagerte Behörde vertreten hat, andererseits?
b) Wie bewertet die Staatsregierung die anwaltliche Tätigkeit des Ex-Justizministers und aktuellen Abgeordneten Alfred Sauter (CSU) zur Vermittlung zwischen Staatsregierung und privaten Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern generell (z.B. auch im Hinblick auf die Eventarena am Flughafen München)?
Das Verhalten von Abgeordneten muss sich innerhalb der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze des freien Mandats bewegen. Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags, die sich der Landtag aufgrund von Art. 4a Bayerisches Abgeordnetengesetz (BayAbgG) selbst gegeben hat, sind u.a. entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden, dem Präsidenten/der Präsidentin des Landtags schriftlich anzuzeigen.

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Umsetzung des Anbindegebots in Bayern

Nach dem Anbindegebot des Landesentwicklungsprogramms sind neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen. Zu diesem verbindlichen Ziel der Raumordnung bestehen aktuell jedoch neun Ausnahmen.

1. a) Wie lassen sich die neun Ausnahmen jeweils kurz inhaltlich zusammenfassen?
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) normiert die Ausnahmen vom Anbindegebot unter Nr. 3.3 Z. Der Normtext gibt die wesentlichen Inhalte bereits kurz und knapp wieder. Soweit zur Anwendung der Norm klarstellende Informationen erforderlich sind, werden diese in der Begründung zur Nr. 3.3 Z im LEP ausgeführt. Eine reine Wiedergabe dieser Information erscheint entbehrlich.

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29. April 2021

Bewerbung Garmisch-Partenkirchen für die Ski-WM 2027 II

Der Markt Garmisch-Partenkirchen plant, sich um die Ski-Weltmeisterschaft (Ski-WM)
2027 zu bewerben.

1.1 Wie entwickelten sich die Übernachtungs- und Ankunftszahlen in GarmischPartenkirchen in den Monaten Dezember bis März der Jahre 2005 bis 2020 (bitte für jeden Monat einzeln angeben)?
1.2 Wie entwickelten sich die Übernachtungs- und Ankunftszahlen in GarmischPartenkirchen in den Monaten Juni bis Oktober der Jahre 2005 bis 2020 (bitte für jeden Monat einzeln angeben)?
1.3 Wie entwickelten sich die Übernachtungs- und Ankunftszahlen im gesamten bayerischen Alpenraum in den Monaten Dezember bis März der Jahre 2005 bis 2020 (bitte für jeden Monat einzeln angeben)?
2.1 Wie entwickelten sich die Übernachtungs- und Ankunftszahlen im gesamten bayerischen Alpenraum in den Monaten Juni bis Oktober der Jahre 2005 bis 2020 (bitte für jeden Monat einzeln angeben)?
Die Übernachtungs- und Ankunftszahlen können den beigefügten Übersichten entnommen werden; diese basieren auf beim Landesamt für Statistik verfügbare Daten.
Ergänzend werden hierzu folgende Hinweise gegeben:

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27. April 2021

Bewerbung Garmisch-Partenkirchen für die Ski-WM 2027 I

Der Markt Garmisch-Partenkirchen plant, sich um die Ski-Weltmeisterschaft (Ski-WM)
2027 zu bewerben.

1.1 Wie haben sich die schneesicheren Tage ohne künstliche Beschneiung in den Jahren 2005 bis 2020 für das Skigebiet Garmisch-Partenkirchen (gemeint mit „Skigebiet“ Garmisch-Partenkirchen sind hier und im weiteren Garmisch Classic und weitere für die WM 2027 vorgesehene Skigebiete)
entwickelt?
Der Staatsregierung liegen keine Daten zur Entwicklung der schneesicheren Tage oder Schneedeckentage für das Skigebiet Garmisch-Partenkirchen für den Zeitraum 2005 bis 2020 vor. Auswirkungen des Klimawandels auf einzelne Skigebiete im bayerischen Alpenraum zeigt eine Studie im Auftrag des Deutschen Alpenvereins (Steiger 2013)¹.
Demnach liegt der Anteil der schneesicheren Pistenfläche im Gebiet Garmisch Classic nach der 100-Tage-Regel² und ohne künstliche Beschneiung im Zeitraum 1971 bis 2000 bei 69 Prozent (Steiger, 2013, Tabelle 3, S. 37).

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Bilanz der Nordischen Ski-WM 2021 in Oberstdorf

1. a) Wie lassen sich die Gesamtkosten der Nordischen Ski-Weltmeisterschaft (Ski-WM) in Oberstdorf jeweils in Investitionen in die Streckeninfrastruktur, Schanzentechnik- und damit zusammenhängende Bauten, das Langlaufzentrum Oberstdorf, künstliche Beschneiung, Medieninfrastruktur, Tribünen, Renaturierungs- und Ausgleichsmaßnahmen und weitere Kosten aufgliedern?
Für die Ausrichtung der Nordischen Ski-WM 2021 in Oberstdorf wurden umfassende Maßnahmen an den bestehenden Anlagen im Bereich Skisprung und im Bereich Langlauf des Bundesstützpunkts Ski Nordisch in Oberstdorf mit Kosten in Höhe von (ursprünglich geplant) 39,3 Mio. Euro umgesetzt. Dies umfasst folgende Maßnahmen:
– Skisprung (14,1 Mio. Euro)

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20. April 2021

Verkauf von Staatswaldflächen für ein geplantes Gewerbegebiet in Teublitz

Hiermit frage ich die Bayerische Staatsregierung, ob die Staatswaldfläche, die für das geplante Gewerbegebiet an der Autobahnausfahrt Teublitz vorgesehen ist, bereits von den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) durch eine Stellungnahme bzgl. Qualität bzw. Wertigkeit des Grundstücks bewertet wurde, wie sich der aktuelle Verhandlungsstand der Staatsregierung bzw. BaySF mit der Stadt Teublitz darstellt und wann der Bayerische Landtag über einen Verkauf des Grundstücks entscheidet bzw. die Weitergabe des Grundstücks an die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) geplant ist?

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9. März 2021

Schäbige Amigo-Geschäfte mit Schutzmasken

Personal in Krankenhäusern und Pflegekräfte wurden in der Frühphase der Pandemie dazu aufgefordert, Masken mehrfach zu verwenden und zu trocknen, obwohl dies medizinisch kaum zu vertreten war. Aus diesem Mangel ein Geschäft zu machen und sich an der Not und den Problemen anderer zu bereichern, ist schäbig und nicht zu entschuldigen. Nüßlein, Sauter und Co. machen sich während der größten Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg die Taschen voll, obwohl das Wohl der Allgemeinheit in einer solchen Krisenzeit besonders im Vordergrund stehen muss.

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9. Februar 2021

Wettrüsten am Berg mit Schneekanonen und betonierten Wasserdepots? Fördermittel lieber sinnvoll einsetzen!

In den letzten zwei Jahren haben Seilbahn-Betreiber im Allgäu fast 95 Millionen Euro in den Bau neuer Bergbahnen, Lifte und den Ausbau von Skigebieten gesteckt. Davon hat der Freistaat 25,5 Millionen Euro durch ein Seilbahn-Förderprogramm mitfinanziert. Diese massiven Investitionen in teure Seilbahnen und Schneekanonen sind ökonomischer und ökologischer Irrsinn. Wir brauchen alternative Tourismuskonzepte für unsere Alpen, um diesen Krieg gegen die Natur und die Artenvielfalt zu beenden.

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16. September 2020

Entschädigungen der Verwaltungsratsmitglieder bayerischer Sparkassen 2019

1.a) Welche einzelnen bayerischen Sparkassen zahlten im Jahr 2019 ihren Verwaltungsrät*innen die nach den Richtlinien des Sparkassenverbandes Bayern höchstmögliche Entschädigung?
b) Wie hoch waren diese jeweils bei den genannten Sparkassen?
2.a) Wie hoch waren die Kosten für Ausgaben bezüglich des Verwaltungsrats pro bayerische Sparkasse im Jahr 2019?

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Verwendung des Jahresüberschusses der bayerischen Sparkassen 2019

1.a) In welcher Höhe haben die einzelnen bayerischen Sparkassen 2019 jeweils Gewinne für gemeinnützige Zwecke an ihre Träger ausgeschüttet?
b) Wie hoch war 2019 jeweils die gesamte Ausschüttung der einzelnen Sparkassen an ihre Träger?
2.a) Welche bayerischen Sparkassen erhielten 2019 Eigenkapitalhilfen durch ihre Träger?
b) Gegebenenfalls in jeweils welcher Höhe?

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