Anfang Juni 2009 hat sich der Bundesumweltminister mit den fünf Bundesländern, in denen noch Atomkraftwerke betrieben werden, auf den Umgang mit den neuen „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke“ verständigt. Der in einem mehrjährigen Prozess niedergelegte aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik wurde jedoch auf Grund des Widerstands der unionsgeführten Bundesländer nicht offiziell durch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft gesetzt.
Stattdessen haben sich der Bund und die fünf zuständigen Landesminister in einer am 4. Juni 2009 geschlossenen Vereinbarung darauf verständigt, sowohl den alten als auch den neu entwickelten Sicherheitsmaßstab bis zum 31.10.2010 parallel anzuwenden. Welcher Maßstab jeweils zur Anwendung kommt, soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Abteilungsleiterebene im Konsens entscheiden.
Es gibt erhebliche Zweifel, ob dieses Vorgehen mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem so genannten „Kalkar-Urteil“ von 1989 vereinbar ist.
Für die Mehrkosten von möglichen Doppelprüfungen durch dieses Verfahren sollen angeblich die AKW-Betreiber aufkommen. Diese sind dazu aber in keiner Weise verpflichtet. Da bisher nicht vorgesehen ist, dass die erforderlichen Mehrkosten aus den Länder- oder Bundeshaushalten finanziert werden, würden damit die Betreiber selbst entscheiden, ob der neueste Stand von Sicherheit und Technik als Maßstab angewendet wird oder nicht.
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