23. Juni 2021

Invest in Bavaria 2021

Seit unserer letzten Schriftlichen Anfrage zum Thema auf Drs. 18/9810 sollten mittlerweile auch die Daten des Jahres 2020 vorliegen.
1. a) Wie haben sich die Zahlen neu angesiedelter Unternehmen, die durch „Invest in Bavaria“ betreut wurden, in den letzten zehn Jahren jährlich und insgesamt entwickelt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
Invest in Bavaria (IB) unterstützt Unternehmen nicht nur bei Neuansiedlungsprojekten, sondern auch bei Übernahmen, komplexen Erweiterungsvorhaben und Standortsicherungen mit außerbayerischer Konkurrenz an bereits bestehenden Standorten. IB hat in den Jahren 2011 bis 2020 bayernweit insgesamt 1 106 Projekte (davon 872 Ansiedlungen) erfolgreich betreut.

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21. Juni 2021

Projekt Galileo auf dem Forschungscampus Garching der Technischen Universität München (TUM)

1. a) Von wem, welchen Personen, welchen Gesellschaften oder Institutionen ging die Initiative für das Erbbauprojekt „Galileo“ auf dem Forschungscampus Garching der Technischen Universität München (TUM) aus?
b) Welche Personen oder Firmen haben sich diesbezüglich an die Staatsregierung, Staatsverwaltung und TUM gewandt?
Die Initiative für das Projekt Galileo ging nach Kenntnis der Immobilien Freistaat Bayern schon vor 2004 von der Technischen Universität München aus, um auf dem Forschungscampus Garching ein Audimax, Kongresszentrum und Infrastruktur zu schaffen. Private Personen oder Firmen haben sich nach Kenntnis der Immobilien Freistaat Bayern bis zur Ausschreibung im Vergabeverfahren durch das Staatliche Bauamt im Jahr 2007 deswegen nicht an die Staatsregierung, sonstige Staatsverwaltung oder die TUM gewandt. Vielmehr hat die TUM zur Verwirklichung des gewünschten Projekts ab 2004 in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat eine staatliche Projektgruppe initiiert, bestehend aus Vertretern der TUM, Bauverwaltung (Regierung von Oberbayern, Staatliches Bauamt München 2, Liegenschaftsverwaltung – Bezirksfinanzdirektion), Landesamt für Finanzen und Immobilien Freistaat Bayern. Diese hat das Projekt bis zu den konkreten Ausschreibungsunterlagen erarbeitet und für den öffentlichen Auftrag, den das Projekt darstellt, ein gesetzliches Vergabeverfahren durchgeführt.

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16. Juni 2021

Impfdosen für Impfaktion einer italienischen Reisegruppe

Ich frage die Staatsregierung, wer hat die Impfdosen für die Impfaktion einer italienischen Reisegruppe in einem Münchner Flughafenhotel bestellt, war das Vorgehen im Kontext der Impfungen rechtlich zulässig und wer kontrolliert die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Impfberechtigung etc.)?

Dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) ist das beschriebene Geschehen Ende Mai 2021 durch Presseberichte zur Kenntnis gebracht worden. Das StMGP hat über die dortigen Informationen hinaus keine Erkenntnisse über den Ablauf und die Beteiligten der Impfungen sowie über die Herkunft des verwendeten Impfstoffs. Das örtlich zuständige Impfzentrum teilte dem StMGP auf Nachfrage mit, dass von dort kein Impfstoff zur Verfügung gestellt wurde.

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15. Juni 2021

Forst Kasten

Die Heiliggeistspital-Stiftung München ist Eigentümerin von ca. 840 ha Wald im Süden Münchens, u.a. im Forst Kasten. Die Stiftung möchte im Forst Kasten auf 9,5 ha (um einer Vorprüfung der Umweltverträglichkeitsprüfung [UVP] zu entgehen, die ab 10 ha vorgeschrieben ist) den Wald roden und einen Pachtvertrag mit der Firma Gebrüder Huber Bodenrecycling GmbH, die dort eine Kiesgrube errichten will, schließen. Es handelt sich um Bannwald in einem Landschaftsschutzgebiet. Die Regierung von Oberbayern hat als Aufsichtsbehörde in drei Stellungnahmen (den Fragestellern bekannte Aktenzeichen [Az.] jeweils 12.1-1222.3 M/H 02) dargelegt, dass die Stadträtinnen bzw.
Stadträte, die im Sozialausschuss der Landeshauptstadt München am 20.05.2021 über die Zuschlagserteilung an die Gebrüder Huber Bodenrecycling GmbH abstimmen (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 02457), als Organ der Stiftung und nicht als gewählte kommunale Mandatsträger handeln und im Falle einer Nichtzustimmung mit hohen Schadensersatzforderungen und juristischen Konsequenzen konfrontiert werden, also keine andere Wahl haben, als den Zuschlag an die Gebrüder Huber Bodenrecycling GmbH zu erteilen. Das bedeutet, dass die Stadträtinnen bzw. Stadträte den Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern zufolge gegen ihre politische Überzeugung abstimmen müssen, um nicht juristisch belangt zu werden. Einige grundsätzliche und
für die Entscheidung erhebliche Fragen sind aus Sicht der Fragesteller jedoch noch offen und in den Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern nicht angesprochen oder berücksichtigt worden. Den Fragestellern ist bewusst, dass diese offenen Fragen von der Staatsregierung nun nicht mehr vor der Abstimmung im Sozialausschuss der Landeshauptstadt München beantwortet werden können.
1.1 Hat die Regierung von Oberbayern in ihren Stellungnahmen die Ausrufung des Klimanotstands in München berücksichtigt?

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8. Juni 2021

Auswirkungen der geplanten Rodung des Lehmholzes bei Teublitz

Die Gemeinde Teublitz plant im Lehmholz, einem Waldgebiet der Bayerischen Staatsforsten (BaySF), ein 21 Hektar großes Gewerbe- und Industriegebiet. Das Lehmholz zeichnet sich durch zahlreiche Feuchtstandorte aus, denen gerade vor dem Hintergrund der Klimaüberhitzung hohe Bedeutung zukommt. Die ökologische Wertigkeit wird durch die Nachweise zahlreicher seltener und geschützter Arten gut dokumentiert.

1. a) Handelt es sich beim Lehmholz um einen historisch alten Waldstandort?
Detaillierte Informationen zur Waldhistorie des Lehmholzes liegen nicht vor und können in der vorgegebenen Antwortfrist auch nicht erhoben werden. Öffentlich zugängliche historische Karten im Bayernatlas legen jedoch nahe, dass das Lehmholz zumindest seit mehr als 100 Jahren bewaldet ist.
b) Welche besonderen ökologischen Eigenschaften weisen historisch alte Waldstandorte im Vergleich zu Neuaufforstungen auf ehemaligen Ackerstandorten auf?
Es kann davon ausgegangen werden, dass Standorte mit einer langen Waldtradition eine waldtypische Bodencharakteristik sowie Flora und Fauna ausbilden. Auf Neuaufforstungsflächen bilden sich diese charakteristischen Eigenschaften dann im Zeitverlauf aus und sind hierbei u.a. von Art und Lage der Aufforstung abhängig.

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7. Juni 2021

Staatsexamina im bayerischen öffentlichen Dienst

1. a) Wie viele Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Erstes und bzw. oder Zweites
Staatsexamen außerhalb des Freistaates Bayern erworben haben, haben
sich in den vergangenen zehn Jahren für eine Anstellung im bayerischen
Schuldienst beworben?
Der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl der Bewerber für die Einstellung in den staatlichen Schuldienst, die keinen Vorbereitungsdienst in Bayern absolviert haben, seit dem Einstellungsjahr 2010 zu entnehmen (anteilig sowie absolut an der Gesamtzahl aller Bewerber zum Einstellungstermin im Herbst des jeweiligen Einstellungsjahres). Berücksichtigt sind die Bewerberinnen und Bewerber des für die jeweilige Schulart vorausgesetzten Lehramts, jedoch keine Fach- bzw. Förderlehrkräfte.

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4. Juni 2021

Immobilienerwerb durch die Signa-Gruppe in Bayern

1. a) Welche und wie viele staatliche Immobilien und Grundstücke wurden in den vergangenen 15 Jahren an die Signa-Gruppe bzw. weitere Unternehmungen von verkauft oder per Erbpacht vergeben?
Es wurde eine staatliche Immobilie im Wege eines Erbbaurechts an die Signa-Gruppe vergeben. Es handelt sich hierbei um das Grundstück Neuhauser Str. 8 und 10 in München, die sog. Alte Akademie. An dem Anwesen bestand nach Auszug des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung kein Staatsbedarf mehr. Nach einem ab Ende August 2012 erfolgten Bieterverfahren wurde mit Zustimmung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags vom 10.12.2013 der ALTE AKADEMIE KG, Alte Akademie Immobilen GmbH & Co. KG am 17.12.2013 ein Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 65 Jahren bestellt. Die Gesellschaft gehört zur Signa-Gruppe.

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28. Mai 2021

Besteuerung von Familienstiftungen und Stiftungen des öffentlichen Rechts

Nicht gemeinnützige Familienstiftungen
1. a) Welchem Steuersatz unterliegen die nicht ausgeschütteten Erträge dieser Stiftungen (bitte auch die Steuerart angeben)?
Eine Familienstiftung, die nach den §§ 80 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie den Vorschriften des Bayerischen Stiftungsgesetzes (BayStG) Rechtsfähigkeit erlangt hat, unterliegt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Der Steuersatz beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens (§ 23 Abs. 1 KStG). Soweit die Stiftung Erträge gemäß ihrem Satzungszweck ausgeschüttet hat, mindern diese Ausschüttungen das zu versteuernde Einkommen nicht (§ 10 Nr. 1 KStG).
b) Welcher Einkommensart nach § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz entsprechen die Ausschüttungen dieser Stiftungen, falls Ausschüttungen an Privatpersonen erfolgen?
Ausschüttungen stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 Einkommensteuergesetz (EStG); Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 27. Juni 2006, Bundessteuerblatt (BStBl) I 417; bestätigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. November 2010, I R 98/09, BStBl II 2011, 417).

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Auswirkungen des § 13b BauGB auf den Flächenverbrauch und Naturschutz in Bayern

1. a) Inwieweit ist der § 13b BauGB nach Ansicht der Staatsregierung vereinbar mit dem Art. 1 Bayerisches Klimaschutzgesetz, der besagt, dass die natürlichen Lebensgrundlagen bewahrt werden sollen?
Eine Überprüfung des § 13b Baugesetzbuch (BauGB) anhand der Vorgaben des Art. 1 Bayerisches Klimaschutzgesetz findet aufgrund der Normenhierarchie nicht statt. Die Regelung des § 13b BauGB wurde vom Bund als zuständiger Gesetzgeber der Bauleitplanung erlassen und ist daher vorrangig.
Die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlage ist zudem nicht als absolute Aufgabe zu verstehen, sondern als Zielbestimmung, die im Abwägungsprozess besondere Bedeutung gewinnt. Der Gesetzgeber hat nach Art. 20a Grundgesetz (GG) diese Vorgaben entsprechend zu berücksichtigen.
§ 13b BauGB betrifft Pläne, die die Nutzung kleiner Gebiete auf lokaler Ebene festlegen und daher wegen des begrenzten Ausmaßes und ihres räumlichen Anschlusses an bereits bestehende im Zusammenhang bebaute Ortsteile voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten lassen (BR-Drs. 612/19).

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26. Mai 2021

Impffortschritt gegen SARS-CoV-2 bei Lehrkräften?

Vorrangiges Ziel ist es, zum Regelbetrieb an den Schulen zurückzukehren und den Schülerinnen und Schülern einen normalen Schulalltag zu ermöglichen, ohne dabei den Gesundheitsschutz der Beteiligten zu vernachlässigen. Eine wichtige Strategie zur Erreichung dieses Ziels ist auch die Impfung der an den Schulen eingesetzten Lehrkräfte. Zum bayernweiten Impffortschritt oder der Impfbereitschaft bei den bayerischen Lehrkräften können allerdings keine Aussagen getroffen werden.
1. Wie viele Lehrkräfte wurden bis heute in den jeweiligen Landkreisen gegen SARS-CoV-2 geimpft (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten)?
2. Wie hoch ist dabei der prozentuale Anteil in Relation zur Gesamtzahl der Lehrkräfte in den jeweiligen Landkreisen (bitte aufgeschlüsselt nach Erstund Zweitimpfung)?

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