16. Februar 2012

Beratungsprogramm für Kommunen zur Energieeinsparung

Änderungsantrag der Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum Nachtragshaushalt 2012

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Nachtragshaushalts 2012 wird folgende Änderung vorgenommen:
In Kap. 07 05 wird ein neuer Tit. „Beratungsprogramm für Kommunen zur Energieeinsparung“ in Höhe von 2 Mio. Euro eingestellt. Mit den Mitteln werden Beratungsleistungen an Kommunen in Hinsicht auf Energieeinsparungen in Kläranlagen und bei der Straßenbeleuchtung finanziert.

Begründung:
Energiewirtschaftlich wird es in den kommenden Jahren von entscheidender Bedeutung sein, den zwingend notwendigen – vor allem nächtlichen Grundlastbedarf möglichst niedrig zu halten. Dies ist eine logische Konsequenz einer Energieversorgung, die zu großen Teilen von volatilen Energieformen beruht. Ein niedriger Grundlastbedarf senkt den notwendigen Ausbau von Stromspeichern und Ersatzkraftwerken.
Im direkten kommunalen Bereich sind insbesondere die Straßenbeleuchtung, aber auch die Kläranlagen für den nächtlichen Grundlastbedarf ein wesentlicher Bestandteil.
Eine beträchtliche Anzahl von Beispielen und Untersuchungen haben nachgewiesen, dass insbesondere in den Bereichen der Straßenbeleuchtung und der Kläranlagen relativ große Einsparpotenziale mit vergleichsweise kurzen Amortisationszeiten zu realisieren wären. Das Programm dient zur Nutzung dieser Einsparpotenziale durch eine verstärkte Beratung der Kommunen.

+++++++++++++

Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag leider durch die Stimmen der Regierungsfraktionen von CSU und FDP abgelehnt.