2. Mai 2018

Bayerns „neuer, starker Umweltschutzverbund“

Unterstützerkreis des Volksbegehrens „Betonflut eindämmen“ verzeichnet 26 Verbände – Gerichtstermin am 18. Juni 2018

26 Verbände und Gruppierungen mit weit über einer halbe Millionen Mitgliedern stehen mittlerweile hinter dem Volksbegehren „Betonflut eindämmen. Damit Bayern Heimat bleibt!“. Initiator und Sprecher Ludwig Hartmann sieht darin eine erhebliche Aufwertung des Naturschutzes in Bayern: „Hier wächst eine regelrechte Bewegung heran, ein neues, starkes Netzwerk, das sich für den Erhalt unserer Natur und geerbten Kulturlandschaft einsetzt.“ Das Volksbegehren fordert eine Höchstgrenze für den Flächenverbrauch in Bayern von fünf Hektar pro Tag.

Mit rund 210.000 Mitgliedern in Bayern ist der am Wochenende dazugestoßene Bund Naturschutz (BN) unter der Führung des neuen Vorsitzenden Richard Mergner der größte Verband im Bündnis – gefolgt von der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB, 120.000 Mitglieder), dem Wanderverband Bayern (100.000 Mitglieder) und dem Landesbund für Vogelschutz (LBV, 80.000 Mitglieder), der frühzeitig mit an Bord war. „Schon dieses Zusammenwirken von christlich Bewegten mit Naturschützern zeigt, dass wir mit dem Volksbegehren ein Kernanliegen vieler Menschen treffen“, so Ludwig Hartmann. Darüber hinaus sei das Bündnis überparteilich aufgestellt – derzeit unterstützen Grüne, ÖDP und Die Linke das Volksbegehren – und finde Zuspruch sowohl bei kleineren Bürgerbewegungen wie dem Bürgerverein Holzkirchen oder der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal als auch bei größeren Interessenvereinigungen wie dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) oder den Naturfreunden. „Wir freuen uns über weitere Unterstützer, weil so der Druck auf die CSU-Regierung erhöht wird“, betont Ludwig Hartmann.

Derzeit liegt das Volksbegehren „Betonflut eindämmen“, für das knapp 50.000 Unterstützerunterschriften eingereicht wurden, zur Überprüfung beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Dieser hat für den 18. Juni 2018 (10:30 Uhr, Sitzungssaal 3.36 / III, Prielmayerstraße 5, 80335 München) die mündliche Verhandlung angesetzt. „Wir haben gute juristische Argumente. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass unser Volksbegehren auch diese Hürde nimmt“, zeigt sich Ludwig Hartmann hoffnungsvoll. Er verweist auf zwei bereits vorliegende, unabhängige Gutachten, die die angestrebte Höchstgrenze für den Flächenverbrauch in Bayern als verfassungskonform ansehen. Ludwig Hartmann: „Am Ende werden die Bayerinnen und Bayern entscheiden – und dem Flächenverbrauchswahn der CSU-Regierung hoffentlich die rote Karte zeigen.“